Looks like you're visiting from {country}...

Switch to our {language} site for local pricing and products

Visit {language} site
Stay here

Händler-Einblicke

Kleinunternehmerregelung 2026: Das hat sich geändert

Alina Selzer
·
October 12, 2026
Zusammenfassen:

Die Kleinunternehmerregelung kann gerade für Gründer und kleinere Unternehmen eine interessante Möglichkeit sein, den bürokratischen Aufwand rund um die Umsatzsteuer gering zu halten. Doch seit 2025 gelten neue Umsatzgrenzen – und damit hat sich einiges geändert.

Hi, ich bin Alina von Flatpay. In diesem Artikel zeige ich dir, was die Kleinunternehmerregelung 2026 für dich bedeutet, welche Umsatzgrenzen gelten und worauf du bei deinen Rechnungen achten musst.

Alle Informationen auf einen Blick: 

  • Was ist die Kleinunternehmerregelung? – Nach § 19 Abs. 1 UStG sind die Umsätze von Kleinunternehmern unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit.
  • Welche Umsatzgrenzen gelten 2026? – Dein Gesamtumsatz darf im Vorjahr 25.000 EUR und im laufenden Kalenderjahr 100.000 EUR nicht überschreiten.
  • Wie beantrage ich die Kleinunternehmerregelung? – Die Beantragung erfolgt bei der Gründung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. 
  • Was bei der Rechnungsstellung beachten? – Du musst auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, aber auf deinen Status als Kleinunternehmer hinweisen. 

Was ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG? 

Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Besonderheit im Umsatzsteuerrecht. Gewerbetreibende und Freiberufler können unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) davon profitieren: Ihre Umsätze sind dann grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Kleinunternehmer unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer. Das kann die laufende Buchhaltung vereinfachen.

Um die Kleinunternehmerregelung nutzen zu können, musst du die geltenden Umsatzgrenzen einhalten. Bei der Gründung machst du dazu entsprechende Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Überschreitest du die gesetzlichen Grenzen, kann die Kleinunternehmerregelung nicht mehr angewendet werden.

Achtung, Verwechslungsgefahr: Kleinunternehmerregelung vs. Kleine Unternehmen vs. Kleingewerbe

Im umgangssprachlichen Gebrauch werden die Kleinunternehmerregelung, kleine Unternehmen und Kleingewerbe gerne einmal in einen Topf geworfen. Aber Achtung, das sind drei unterschiedliche Dinge. 

So hältst du die drei verwandten Begriffe zu Kleinunternehmen richtig auseinander: 

  • Kleine Unternehmen: Ein kleines Unternehmen im Sinne der Definition für kleine und mittelständische Unternehmen ist ein Unternehmen, das weniger als 50 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. EUR hat. 
  • Kleingewerbe: Als Kleingewerbe bezeichnet man einen Gewerbebetrieb, der keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert und deshalb grundsätzlich nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss. Typische Rechtsformen sind das Einzelunternehmen oder die GbR.
  • Kleinunternehmerregelung: Die Kleinunternehmerregelung ist eine umsatzsteuerliche Regelung für Unternehmer, die bestimmte Umsatzgrenzen einhalten. Wer sie anwendet, wird als Kleinunternehmer bezeichnet.

Und noch einmal die Unterscheidung der drei Begriffe, in Zahlen und Fakten:

Grundlage Vorteil Jahresumsatz 
Kleine Unternehmen (KMU) KMU-Definition (EU-Recht) Zugang zu EU-Fördergeldern  bis zu 10 Mio. EUR 
Kleingewerbe  Handels- und Gewerberecht  Keine handelsrechtliche Buchführungspflicht nach HGB  Keine feste Umsatzgrenze
Kleinunternehmen (nach § 19 UStG) Steuerrecht (UStG) Befreiung von der Umsatzsteuer  Vorjahr max. 25.000 EUR; laufendes Jahr max. 100.000 EUR

Stehst du noch auf dem Schlauch? Lese dich in meinem weiterführenden Artikel zur Eröffnung eines Kleingewerbes ein und lerne, es noch besser zu unterscheiden. 

Umsatzgrenzen bei der Kleinunternehmerregelung

Das Umsatzsteuerrecht zieht klare Umsatzgrenzen für die Einordnung als Kleinunternehmen. Um als Kleinunternehmer behandelt zu werden, musst du zwei Umsatzgrenzen gleichzeitig erfüllen. 

Aktuell gelten folgende Umsatzgrenzen für die Einordnung als Kleinunternehmen:  

  • Der Jahresumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf nicht die Umsatzgrenze von 25.000 EUR überschreiten. 
  • Der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr darf 100.000 EUR nicht überschreiten.

Solange du die Voraussetzungen erfüllst, sind deine Umsätze grundsätzlich nach der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit. Überschreitest du im laufenden Kalenderjahr die Grenze von 100.000 EUR, endet die Steuerbefreiung bereits mit dem Umsatz, durch den du die Grenze überschreitest.

Kleinunternehmerregelung muss nicht: Verzicht & Wechsel zur Regelbesteuerung

Die Kleinunternehmerregelung kann gerade für Gründer und Unternehmen mit geringen Umsätzen praktisch sein. Dennoch musst du sie nicht in Anspruch nehmen und kannst dich stattdessen für die Regelbesteuerung entscheiden.

In diesen Szenarien wirst du nicht (mehr) als Kleinunternehmen behandelt:  

Verzicht auf Kleinunternehmerregelung bei Gründung

Auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kannst du dich gegen die Nutzung der Kleinunternehmerregelung entscheiden. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn du größere Investitionen planst und die dabei gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen möchtest.

Beim Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung greift die Regelbesteuerung. Du musst Umsatzsteuer ausweisen und abführen und unterliegst den entsprechenden umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten. Der freiwillige Verzicht bindet dich mindestens fünf Kalenderjahre. 

Späterer Wechsel zur Regelbesteuerung 

Hast du dich zunächst für die Kleinunternehmerregelung entschieden, kannst du später freiwillig auf sie verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln. Den Verzicht erklärst du gegenüber dem Finanzamt. Entscheidest du dich freiwillig für die Regelbesteuerung, bist du mindestens fünf Kalenderjahre daran gebunden.

Überschreitest du dagegen im laufenden Kalenderjahr die Umsatzgrenze von 100.000 EUR, endet die Kleinunternehmerregelung bereits mit dem Umsatz, durch den du die Grenze überschreitest. Dieser und alle folgenden Umsätze unterliegen dann der Regelbesteuerung. Die fünfjährige Bindungsfrist gilt in diesem Fall nicht, da du nicht freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hast.

Seit 2025: Das hat sich bei der Kleinunternehmerregelung geändert 

Die Kleinunternehmerregelung als solche wurde in Deutschland bereits im Jahr 1967 eingeführt. Im Laufe der Jahre wurde sie aber mehrmals überarbeitet, zuletzt im vergangenen Jahr. Das hat sich 2025 geändert: 

  • Höhere Umsatzgrenzen: Die jüngsten Anpassungen führten zu höheren Umsatzgrenzen von 25.000 EUR für das vergangene Kalenderjahr (statt 22.000 EUR) und 100.000 EUR für das aktuelle Kalenderjahr (statt 50.000 EUR).
  • Keine Hochrechnung mehr: Bei einer Neugründung wird der tatsächliche Umsatz des Gründungsjahres betrachtet und nicht mehr auf einen Jahresumsatz hochgerechnet. Gründest du beispielsweise im Dezember und erzielst bis Jahresende 25.000 EUR Umsatz, überschreitest du damit die maßgebliche Grenze nicht.
  • Neues Umstellungsprinzip: Ab Überschreitung der Umsatzgrenze für das aktuelle Kalenderjahr werden ab dem ausschlaggebenden Umsatz alle weiteren Umsätze umsatzsteuerpflichtig. Das nennt man auch “Fallbeilprinzip”.  
  • Neue EU-Regelung: Seit 2025 können Kleinunternehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Kleinunternehmerregelung auch für Umsätze in anderen EU-Mitgliedstaaten nutzen. Dafür gelten neben den jeweiligen nationalen Umsatzgrenzen zusätzliche Voraussetzungen, darunter eine unionsweite Umsatzgrenze von 100.000 EUR.

Bei der E-Rechnung gibt es für Kleinunternehmer eine Besonderheit: Sie sind von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungspflicht ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber grundsätzlich empfangen können.

So nutzt du die Kleinunternehmerregelung bei der Gründung: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Am einfachsten ist es, wenn du die Kleinunternehmerregelung direkt bei deiner steuerlichen Erfassung berücksichtigst. Ich erkläre dir Schritt für Schritt, wie das bei der Gründung funktioniert.

Folge diesen 5 Schritten, wenn du die Kleinunternehmerregelung bei deiner Gründung nutzen möchtest:

  1. Melde dein Gewerbe an. 

Als Gewerbetreibender musst du zuerst die Gewerbeanmeldung (GewA 1) ausfüllen und beim zuständigen Gewerbeamt einreichen. Als Freiberufler kannst du dir diesen Schritt sparen und direkt mit dem zweiten Schritt beginnen. 

  1. Registriere dich im ELSTER-Portal. 

Im nächsten Schritt musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Das geht mittlerweile online über das ELSTER-Portal. Erstelle dort ein Benutzerkonto, sofern du noch keins hast. 

  1. Fülle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.

Melde dich mit deinen Benutzerdaten im ELSTER-Portal an und wähle unter ”Formulare und Leistungen” das Formular “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung”. Wähle zwischen “gewerblich” und “selbstständig” und fülle den Bogen aus. 

  1. Setze das richtige Kreuz. 

Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gibst du deinen voraussichtlichen Umsatz an und machst die entsprechenden Angaben zur Kleinunternehmerregelung. Wichtig: Schätze deinen Umsatz realistisch und wahrheitsgemäß. Erfüllst du die Voraussetzungen des § 19 UStG und verzichtest nicht auf die Kleinunternehmerregelung, kann sie auf deine Umsätze angewendet werden.

  1. Warte auf deine Steuernummer.  

Nachdem du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermittelt hast, prüft das Finanzamt deine Angaben. Anschließend erhältst du deine Steuernummer, die du für deine weitere Geschäftstätigkeit benötigst.

So schreibst du als Kleinunternehmer Rechnungen 

Als Kleinunternehmer musst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Mit dieser Befreiung geht aber auch eine neue Pflicht einher. Ich verrate dir, was du bei der Rechnungsstellung als Kleinunternehmer beachten musst. 

Diese Pflichtangaben dürfen auf deiner Rechnung als Kleinunternehmer nicht fehlen:

  • Vollständiger Name und Anschrift deines Unternehmens und des Leistungsempfängers
  • Deine Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Menge und Art der gelieferten Ware bzw. Umfang und Art der erbrachten Leistung
  • Gesamtbetrag der Rechnung
  • Hinweis darauf, dass für den Umsatz die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG gilt

Flatpay: Das Kassensystem für Kleinunternehmen 

Gerade bei frisch gegründeten oder im Nebenerwerb geführten Unternehmen ist jede Erleichterung im Geschäftsalltag willkommen. Schließlich gibt es gerade am Anfang genug andere Dinge zu erledigen.

Doch die Kleinunternehmerregelung ist nicht die einzige Möglichkeit, wie du dir als Gründer die Buchhaltung erleichtern kannst. Arbeitest du im direkten Kundenkontakt, kann dir auch ein modernes Kassensystem viele Abläufe im Geschäftsalltag erleichtern.

Unser Kassensystem für Kleinunternehmer ist leicht zu bedienen, unterstützt dich bei Bar- und Kartenzahlungen, behält deinen Warenbestand im Blick und erstellt wichtige Berichte für deine Buchhaltung. So hast du deine Verkäufe und wichtigsten Kennzahlen jederzeit übersichtlich an einem Ort.

Ersparnisse berechnen

Häufig gestellte Fragen (FAQ) 

Wie viel darf ich als Kleinunternehmer verdienen?

Als Kleinunternehmer darf dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 EUR und im laufenden Kalenderjahr 100.000 EUR nicht überschreiten. Überschreitest du die Grenze von 100.000 EUR im laufenden Jahr, endet die Steuerbefreiung bereits mit dem Umsatz, durch den du die Grenze überschreitest.

Wie funktioniert die steuerliche Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine umsatzsteuerliche Erleichterung. Erfüllst du die Voraussetzungen, sind deine Umsätze grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Du weist also keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus und kannst im Gegenzug grundsätzlich keine Vorsteuer abziehen.

Bei der Gründung machst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung entsprechende Angaben zur Kleinunternehmerregelung. Einen separaten Antrag auf den „Kleinunternehmer-Status“ gibt es nicht.

Für wen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich vor allem für Gründer mit niedrigen Anfangsinvestitionen und Umsätzen. Langfristig kann diese Regelung auch eine gute Lösung für Unternehmer sein, die lediglich ein Nebengewerbe betreiben, das die Umsatzgrenzen dauerhaft nicht überschreitet. 

Was bedeutet Kleinunternehmerregelung bei PV-Anlagen?

Die Kleinunternehmerregelung kann auch für Betreiber einer Photovoltaikanlage relevant sein. Seit 2023 gilt für die Lieferung und Installation vieler PV-Anlagen bereits ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Dadurch ist der frühere Vorteil eines Verzichts auf die Kleinunternehmerregelung zum Zweck des Vorsteuerabzugs bei neuen Anlagen in vielen Fällen weggefallen. Ob die Kleinunternehmerregelung für dich sinnvoll ist, hängt jedoch von deiner individuellen steuerlichen Situation ab. 

Verwandte Artikel

Alles ansehen
Registrierkassenpflicht 2028: Welche Änderungen kommen & Wer betroffen ist
Händler-Einblicke

15.10.2026

·

by

Alina Selzer

Registrierkassenpflicht 2028: Welche Änderungen kommen & Wer betroffen ist

Was ist eine Proforma-Rechnung? Alles, was Du wissen musst
Händler-Einblicke

12.10.2026

·

by

Alina Selzer

Was ist eine Proforma-Rechnung? Alles, was Du wissen musst

Rückbuchung: Was Du als Händler wissen musst
Händler-Einblicke

12.10.2026

·

by

Alina Selzer

Rückbuchung: Was Du als Händler wissen musst

Zahlungen annehmen – jederzeit, überall, für jedes Business

Unsere drei Lösungen, die zu Ihrem Unternehmen passen.

Zahlungsterminal

Button-Text

Kassensystem

Button-Text