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Hey, ich bin Alina von Flatpay. Viele Gründer starten mit einem Kleingewerbe, weil sie zunächst nur nebenberuflich arbeiten oder ihr Geschäft langsam aufbauen möchten. Doch was genau ist ein Kleingewerbe und worauf musst du bei der Anmeldung achten? Möchtest du eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, erwartest zunächst nur geringe oder saisonale Einnahmen oder möchtest dein Unternehmen nebenberuflich führen? Dann kann ein Kleingewerbe die passende Wahl für deinen Start sein. In diesem Artikel erfährst du, was ein Kleingewerbe ist, wann du es anmelden musst, welche Vorteile es bietet und wie die Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt funktioniert.

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In Deutschland gehst du einer gewerblichen Tätigkeit nach, wenn du eine Tätigkeit wiederholt, auf eigene Rechnung und mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausübst. Diese Tätigkeit musst du anmelden, wenn du die Voraussetzungen erfüllst, auch als Kleingewerbe.
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, für den vereinfachte handels- und buchhalterische Vorgaben gelten. Als Orientierung gelten dabei unter anderem folgende Schwellenwerte:
Als Kleingewerbetreibender profitierst du von einigen rechtlichen und buchhalterischen Erleichterungen. So musst du dich beispielsweise nicht ins Handelsregister eintragen und hast es bei der Buchhaltung oft einfacher.
Ein Kleingewerbe ist ebenfalls ein Gewerbe. Der Unterschied besteht vor allem darin, dass für Kleingewerbetreibende vereinfachte handels- und buchhalterische Vorgaben gelten.
Für die Einordnung eines Kleingewerbes spielen unter anderem die bereits genannten Gewinn- und Umsatzgrenzen eine Rolle. Werden diese dauerhaft überschritten, können sich die handels- und buchhalterischen Pflichten ändern.
Kleingewerbe werden in der Praxis meist als Einzelunternehmen oder GbR geführt. Kapitalgesellschaften wie die GmbH gelten aufgrund ihrer Rechtsform nicht als Kleingewerbe.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmen oft synonym verwendet. Rechtlich handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Konzepte.
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, für den vereinfachte handels- und buchhalterische Vorgaben gelten. In der Praxis spielen dabei unter anderem die bereits genannten Gewinn- und Umsatzgrenzen eine Rolle. Kleingewerbe werden meist als Einzelunternehmen oder GbR geführt und müssen sich in der Regel nicht ins Handelsregister eintragen.
Ein Kleinunternehmen nutzt dagegen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Dafür darf der Umsatz im vergangenen Kalenderjahr höchstens 25.000 EUR betragen haben und im laufenden Kalenderjahr 100.000 EUR nicht überschreiten. Die Kleinunternehmerregelung kann unabhängig von der Rechtsform genutzt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Kleinunternehmer weisen grundsätzlich keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen aus.
Grundsätzlich gelten für die Anmeldung eines Kleingewerbes dieselben Voraussetzungen wie für die Anmeldung eines Gewerbes.
Du musst dein Kleingewerbe anmelden, sobald du deine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst.
Nach § 14 GewO ist die Gewerbeanmeldung “gleichzeitig” mit der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit fällig. Deine Anzeigepflicht ist bereits erfüllt, wenn du deine Gewerbeanzeige eingereicht hast und du kannst den Betrieb aufnehmen.
Eine Ausnahme: Ist dein Gewerbe erlaubnispflichtig oder genehmigungspflichtig, musst du auf das grüne Licht des Gewerbeamtes warten. In diesem Fall solltest du deine Anmeldung am besten schon vor der Aufnahme deiner Tätigkeit einreichen.
Übrigens: Nicht jede selbständige Tätigkeit muss als Gewerbe angemeldet werden. Freiberufler sowie Tätigkeiten in der Urproduktion, Erziehung, im Unterricht und weitere gesetzlich geregelte Tätigkeiten sind von der Gewerbepflicht ausgenommen.
Möchtest du ein Kleingewerbe anmelden, hast du es grundsätzlich einfacher als bei der Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Dennoch solltest du einige Vorkehrungen treffen.
Diese Voraussetzungen gelten für die Anmeldung eines Kleingewerbes:
Bei der Gründung eines Kleingewerbes musst du im Großen und Ganzen dieselben Schritte durchlaufen wie bei einem regulären Gewerbe. Ein separates Formular für Kleingewerbe gibt es nämlich nicht.
Folge ganz einfach diesen Schritten, um dein Kleingewerbe anzumelden:
Sammle alle Dokumente, die du für die Gewerbeanmeldung benötigst. Frage beim zuständigen Gewerbeamt nach, wenn du dir nicht sicher bist, welche Dokumente du benötigst.
Fülle das Formular “GewA 1”. Je nach Gewerbeamt kannst du das Formular in Papierform oder online ausfüllen und einreichen. Reiche dieses beim Gewerbeamt ein und bezahle die Bearbeitungsgebühren. Eine Besonderheit: Bist du nicht im Handelsregister eingetragen, kannst du Feld 1 des Formulars freilassen.
Als Kleingewerbe bist du selbstverständlich steuerpflichtig und musst deshalb auch den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” ausfüllen und beim zuständigen Finanzamt einreichen. So erhältst du eine Steuernummer für dein Unternehmen.
Nach deiner Gewerbeanmeldung meldet sich die zuständige IHK oder HWK in der Regel automatisch bei dir. Fülle das zugesendete Kundendatenblatt aus und sende es zurück. Die Mitgliedschaft bei der IHK ist Pflicht; Mitglied wirst du automatisch.
Je nach Tätigkeit musst du dich nach der Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Bürobasierte Gewerbe ohne Mitarbeitende sind davon oft ausgeschlossen.
Je nach Aufbau deines Unternehmens können noch weitere Schritte nötig sein. Beschäftigst du z. B. Angestellte, musst du dich auch beim Arbeitsamt anmelden und eine Betriebsnummer beantragen.
Hast du den Papierkram erledigt, kannst du dich deiner Arbeit zuwenden, sofern keine Genehmigung für eine erlaubnispflichtige Tätigkeit aussteht. Den Gewerbeschein stellt dir das Gewerbeamt in der Regel nach der erfolgreichen Anmeldung aus.
Die Anmeldung eines Kleingewerbes ist kostenpflichtig. Bei der Einreichung deiner Gewerbeanzeige musst du eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die vom jeweiligen Gewerbeamt festgelegt wird. Diese beträgt i. d. R. zwischen 15 EUR und 60 EUR.
Die Bearbeitungsgebühr gilt pro Gesellschafter – bei einer GbR fällt sie daher entsprechend höher aus. Weitere Gebühren fallen an, wenn du für die Anmeldung einen gesetzlichen Vertreter benötigst. Je nach Gemeinde oder Stadt kann die Online-Gewerbeanmeldung günstiger sein. Informiere dich am besten vorab beim zuständigen Gewerbeamt.
Hast du alle Schritte für die Anmeldung eines Kleingewerbes befolgt, kannst du im Grunde direkt in den Betrieb einsteigen. Allerdings solltest du dabei einige steuerliche und buchhalterische Pflichten beachten.
Als Kleingewerbetreibender können je nach persönlicher Situation unter anderem Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer anfallen. Welche Steuern du tatsächlich zahlen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Gewerbesteuer wird beispielsweise erst ab einem Gewerbeertrag von mehr als 24.500 EUR pro Jahr fällig.
Viele Kleingewerbetreibende können ihren Gewinn mithilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln und müssen keine Bilanz erstellen. Trotzdem bist du verpflichtet, deine Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß zu dokumentieren und die Vorgaben des Finanzamts einzuhalten.
Die vereinfachte Buchhaltung bedeutet nicht, dass du dir keine Gedanken um Buchführung machen musst. Auch als Kleingewerbetreibender musst du dich um deine Buchhaltung kümmern.
Bist du z. B. im Einzelhandel oder im Dienstleistungssektor tätig, benötigst du ein Kassensystem, das die Zahlungen deiner Kunden digital aufzeichnet. Das reduziert den manuellen Aufwand bei der Dokumentation deiner Einnahmen.
Unser Kassensystem erledigt das für dich. Es erfasst deine Transaktionen, sammelt wichtige Finanzdaten, wertet diese aus und leitet sie an dein Buchhaltungssystem weiter. Das Ganze natürlich DSGVO- und GoBD-konform.
So kannst du dich darauf konzentrieren, dein Unternehmen aufzubauen und deinen ersten Kunden deine volle Aufmerksamkeit zu schenken – statt Zeit mit Verwaltungsaufgaben zu verbringen.
Unser Kassensystem unterstützt dich im Arbeitsalltag und kann dir dabei sogar helfen, Kosten zu sparen. Finde heraus, wie viel du mit Flatpay sparen kannst.
Wie viel Geld du mit einem Kleingewerbe verdienen darfst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Praxis gelten unter anderem ein Jahresgewinn von bis zu 80.000 EUR und ein Jahresumsatz von bis zu 800.000 EUR als wichtige Orientierung. Werden diese Schwellenwerte dauerhaft überschritten, können sich deine handels- und buchhalterischen Pflichten ändern.
Grundsätzlich musst du bei jeder gewerblichen Tätigkeit ein Gewerbe anmelden. Entscheidend ist hierbei nicht, wieviel du verdienst, sondern ob die Absicht besteht, mit dieser Tätigkeit Gewinn zu erzielen.
Für die Anmeldung eines Kleingewerbes gibt es keine feste Verdienstgrenze. Entscheidend ist, dass du eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst. Welche handels- und buchhalterischen Pflichten für dein Unternehmen gelten, hängt unter anderem von deinem Gewinn und Umsatz ab.
Möchtest du ein Kleingewerbe anmelden, musst du neben der Gewerbeanmeldung (GewA 1), die du beim Gewerbeamt einreichst, auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Nach der steuerlichen Erfassung erhältst du vom Finanzamt eine Steuernummer, die du für zukünftige Steuererklärungen und -zahlungen benötigst.
Welche Steuern du als Kleingewerbetreibender zahlen musst, hängt von deiner individuellen Situation ab. Dazu können unter anderem Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer gehören.
Die Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewerbeertrag von mehr als 24.500 EUR pro Jahr an und spielt deshalb für viele Kleingewerbetreibende zunächst keine Rolle.
Als Kleingewerbetreibender hast du zwar einige Erleichterungen, musst aber trotzdem bestimmte Pflichten erfüllen. Dazu gehören unter anderem die ordnungsgemäße Buchführung, das fristgerechte Einreichen der erforderlichen Steuererklärungen sowie die Einhaltung der steuerlichen Vorgaben.
Viele Kleingewerbetreibende können ihren Gewinn mithilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln und müssen keine Bilanz erstellen. Außerdem gilt auch für Kleingewerbe die Gewerbeanzeigepflicht. Das bedeutet, dass du dein Gewerbe bei Aufnahme der Tätigkeit anmelden musst.
Ein Kleingewerbe bringt einige Vorteile mit sich. Dazu gehören ein vergleichsweise einfacher Gründungsprozess, vereinfachte handels- und buchhalterische Vorgaben sowie der Wegfall der Eintragung ins Handelsregister. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du außerdem die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen.
Ein Nachteil ist, dass Kleingewerbetreibende mit ihrem privaten Vermögen haften. Außerdem werden Kleingewerbe in der Regel als Einzelunternehmen oder GbR geführt, wodurch nicht alle Rechtsformen zur Verfügung stehen.
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