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Händler-Einblicke

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Lange wurde darüber spekuliert, jetzt wird es konkreter: Die gesetzliche Kassenpflicht kommt! Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der für viele Unternehmen die Nutzung einer elektronischen Registrierkasse verpflichtend machen soll.
Hi, ich bin Alina von Flatpay und heute erkläre ich dir, was der Gesetzentwurf zur Registrierkassenpflicht 2028 bedeutet, wann das neue Gesetz Stand heute in Kraft tritt, welche Händler von der Kassenpflicht betroffen sind und was sie nun tun müssen.
Alle Informationen auf einen Blick:
Bevor wir uns in die rechtlichen Feinheiten der neuen Registrierkassenpflicht stürzen, müssen wir verstehen, warum sie überhaupt eingeführt wird.
Aktuell gilt in Deutschland noch keine Kassenpflicht. Benutzt ein Händler eine elektronische Kasse, muss er zwar zwingend eine TSE-Kasse nutzen, jedoch ist er nicht dazu verpflichtet, überhaupt eine elektronische Kasse zu nutzen. Das soll sich nun ändern.
Nach aktuellen Daten des Deutschen Handwerksblatts sind in Deutschland aktuell 2,2 Millionen Registrierkassen und 114.000 offene Ladenkassen in Betrieb. Letzteren möchte der Staat mit der neuen Gesetzgebung den Garaus machen.
Der Hintergrund: Offene Ladenkassen passen nicht nur schlecht zu den Digitalisierungsplänen der Bundesregierung, sondern erschweren auch die Kontrolle von Bareinnahmen. Elektronische Kassensysteme sollen Manipulationen und Steuerhinterziehung besser vorbeugen.
Über die Einführung einer Kassenpflicht wird deshalb schon länger diskutiert. Schon am 04. Juni 2026 berichtete die Tagesschau darüber, dass das Bundesfinanzministerium Pläne für eine Registrierkassenpflicht vorantreibt. Nun gibt es Neues seitens der Bundesregierung.
Seit dem 23. September 2026 liegt uns ein Regierungsentwurf des „Gesetzes zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen“ vor.
Der Gesetzentwurf ist zwar noch nicht endgültig verabschiedet, zeigt aber bereits, welche Änderungen auf Händler zukommen könnten und wer von der neuen Kassenpflicht betroffen wäre.
Mit der Einigung auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ein wichtiger Schritt zur Registrierkassenpflicht getan, von der Verabschiedung des Gesetzes sind wir allerdings noch etwas entfernt.
Wann das endgültige Gesetz verabschiedet wird, steht derzeit noch nicht fest. In Kraft treten dürfte die Registrierkassenpflicht am 01. Januar 2028. Im Idealfall hätten betroffene Betriebe also etwas mehr als ein halbes Jahr Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen.
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht allerdings eine Übergangsregelung vor: Überschreitet ein Unternehmen die Umsatzgrenze erstmals, soll die Kassenpflicht ab dem 1. Juli des Folgejahres greifen. So bleibt betroffenen Betrieben Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Die Einführung einer umfassenden Registrierkassenpflicht dürfte eine enorme wirtschaftliche Belastung für kleine Betriebe darstellen, weshalb die Bundesregierung den Umstieg auf elektronische Kassensysteme schrittweise angehen will.
Von der Registrierkassenpflicht 2028 wären laut aktuellem Entwurf folgende Betriebe betroffen:
Der Entwurf der Ausnahmeverordnung sieht für bestimmte Betriebe und Verkaufsformen Sonderregelungen vor:
In vielen dieser Fälle müssen die Einnahmen nicht direkt vor Ort, sondern erst nachträglich in einem elektronischen Kassensystem erfasst werden. Wann diese Nacherfassung erfolgen muss, hängt vom jeweiligen Fall ab.
Von der Registrierkassenpflicht sind folgende Betriebe ausgenommen:
Die Registrierkassenpflicht soll fünf Jahre nach ihrer Einführung überprüft werden. Dabei soll auch geprüft werden, ob die Pflicht auf Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 100.000 EUR ausgeweitet werden sollte.
Nach aktuellem Gesetzentwurf soll die Registrierkassenpflicht am 1. Januar 2028 in Kraft treten. Für Betriebe, die die Umsatzgrenze erstmals überschreiten, ist eine Übergangsfrist vorgesehen: Sie sollen ab dem 1. Juli des Folgejahres zur Nutzung einer elektronischen Kasse mit zertifizierter TSE verpflichtet sein.
Für Betriebe, die die Voraussetzungen bereits im Kalenderjahr 2027 erfüllen, wäre der 1. Juli 2028 somit der erste mögliche Stichtag.
Wichtig auch: Mit der Anschaffung der TSE-Kasse ist die Kassenpflicht noch nicht erfüllt. Ihre neue Kasse müssen Betriebe innerhalb eines Monats, also, ausgehend vom ersten Stichtag, bis zum 01. August 2028 beim zuständigen Finanzamt anmelden.
Um wieder von der Kassenpflicht befreit zu werden, muss ein Betrieb dagegen mindestens zwei Jahre in Folge die beschriebenen Umsatzgrenzen unterschreiten. Die Befreiung erfolgt durch die Finanzbehörden.
Achtung beim Umstieg. Nicht jede Registrierkasse erfüllt die Bedingungen der neuen Registrierkassenpflicht. Der größte Knackpunkt: Deine neue Registrierkasse muss über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.
Neben einem TSE-Modul muss deine neue Kasse außerdem DSFinV-Exporte unterstützen, die eine unkomplizierte Kassennachschau erlauben, die Vorgaben zur elektronischen Belegausgabepflicht erfüllen und deine Kassendaten GoBD-konform aufbewahren.
Schaffst du deine Registrierkasse nicht rechtzeitig an, erfüllt diese nicht die technischen Voraussetzungen, drohen Geldbußen von bis zu 25.000 EUR.
Immerhin: Auch gegen Manipulationen will die Bundesregierung stärker vorgehen: Der Gesetzentwurf sieht zusätzliche Strafen für den Einsatz und Vertrieb von Software vor, mit der elektronische Kassensysteme manipuliert werden können.
Bist du von der neuen Registrierkassenpflicht betroffen? Warte nicht erst bis zur Verabschiedung der Kassenpflicht und sorge dich jetzt schon um eine Folgelösung, um später nicht durch Lieferengpässe unter Zugzwang zu geraten.
Flatpay ist deine rechtssichere Wahl für die neue Registrierkassenpflicht. Unsere elektronischen Kassensysteme verfügen über eine zertifizierte Cloud-TSE, unterstützen DSFinV-Exporte und erfüllen die Vorgaben der Belegausgabepflicht.
Wir verstehen, dass die Modernisierung gerade kleinen Betrieben zu schaffen machen kann. Deshalb klären wir vorab alle deine Fragen in einem persönlichen Kennenlerngespräch und finden gemeinsam deine ideale Lösung.
Hast du dich für ein Kassensystem entschieden, kommen wir persönlich in deinem Geschäft vorbei, richten deine neue Kassenlösung ein und lassen dich erst wieder allein, wenn alles läuft. Und wenn es doch einmal brennt, sind wir 24/7 für dich erreichbar.
Deine neue Kasse musst du außerdem innerhalb eines Monats nach der Anschaffung beim Finanzamt melden. Die dafür benötigte XML-Datei findest du in den Einstellungen und kannst sie im ELSTER-Portal hochladen.
Aktuell liegt nur ein Gesetzentwurf zur Registrierkassenpflicht vor. Wird dieser wie geplant umgesetzt, dürfte die neue Kassenpflicht zum 01. Januar 2028 in Kraft treten. Für Betriebe, die die Umsatzgrenzen erstmals im Jahr 2027 überschreiten, soll die Pflicht ab dem 01. Juli 2028 greifen.
Die Registrierkassenpflicht verpflichtet Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler mit mehr als 100.000 EUR Gesamtumsatz und mindestens 12.000 EUR Barumsatz im Kalenderjahr sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Körperschaften dazu, eine zertifizierte TSE-Kasse anzuschaffen und anzumelden.
Laut aktuellem Entwurf teilweise von der Registrierkassenpflicht ausgenommen sind Taxameter (EU-Taxameter) und Wegstreckenzähler, Außendienst / Leistungen außerhalb der Betriebsstätte, mobile und temporäre Verkaufseinrichtungen (z. B. Marktstand, Foodtruck) und Vertrauenskassen (unbemannte Verkaufsstellen). Für diese Betriebe sind im aktuellen Verordnungsentwurf besondere Regelungen vorgesehen, darunter teilweise die nachträgliche Erfassung von Einnahmen.
Vollständig von der Registrierkassenpflicht ausgenommen sind Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler mit höchstens 100.000 EUR Gesamtumsatz im Kalenderjahr oder weniger als 12.000 EUR Barumsatz sowie Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Betriebe, die ausschließlich über Online-Plattformen oder elektronische Schnittstellen verkaufen.
Die offene Ladenkasse soll durch die Einführung der Registrierkassenpflicht schrittweise abgeschafft werden. Im ersten Schritt scheidet sie bei Betrieben mit mehr als 100.000 EUR Jahresumsatz und 12.000 EUR Barumsatz aus. Fünf Jahre nach Einführung soll geprüft werden, ob die Registrierkassenpflicht auch auf kleinere Betriebe ausgeweitet werden sollte.
Das soll die Manipulation von Kassendaten und Steuerbetrug eindämmen.
Zertifizierte TSE-Kassen erfassen sämtliche Transaktionsdaten, die sowohl für die Steuererklärung als auch für eine mögliche Kassennachschau relevant sind. Diese muss das elektronische Kassensystem mindestens acht Jahre nach den GoBD-Vorgaben speichern und bei Bedarf per DSFinV-Export an Betriebsprüfer übergeben können.
Bei Verstoß können laut aktuellem Entwurf Strafen von bis zu 25.000 EUR blühen. Auch der Einsatz und Vertrieb von Software zur Manipulation elektronischer Kassensysteme soll künftig strafrechtlich verfolgt werden und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
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