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Hi, ich bin Alina von Flatpay. Hast du dir ein neues Kassensystem zugelegt? Herzlichen Glückwunsch! Jetzt gibt es allerdings noch einen wichtigen Schritt: Du musst deine neue Kasse beim Finanzamt anmelden.
Jedes neue elektronische Kassensystem muss in Deutschland innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. In dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung zeige ich dir, wie du deine Kasse einfach und kostenlos selbst anmeldest.
Alle Informationen auf einen Blick:
Digitale Kassensysteme und Registrierkassen sind in Deutschland längst Standard. Die elektronische Meldepflicht gilt für sie jedoch erst seit dem 01. Januar 2025.
Die neue Mitteilungspflicht schreibt vor, dass bereits vorhandene Kassensysteme bis zum 31. Juli 2025 nachgemeldet werden mussten. Neue Kassensysteme, die du ab dem 01. Juli 2025 angeschafft hast, musst du innerhalb eines Monats nach der Anschaffung melden. Auch die Außerbetriebnahme eines elektronischen Kassensystems muss innerhalb eines Monats gemeldet werden.
Nach der Einführung der TSE-Pflicht ist die Mitteilungspflicht ein weiterer Schritt, um Steuerhinterziehung durch Kassenmanipulation zu bekämpfen und die Nachvollziehbarkeit elektronischer Kassensysteme zu verbessern.
Die gesetzliche Grundlage für die Mitteilungspflicht bilden die Abgabenordnung (AO), die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) sowie die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen der Mitteilungspflicht im Überblick:
Grundsätzlich gilt die Mitteilungspflicht für alle Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem oder eine computergestützte Registrierkasse nutzen. Ausnahmen von der Mitteilungspflicht nach Berufsgruppen nicht. Auch Kleinunternehmer müssen ihre Kasse an das Finanzamt melden.
Die Mitteilungspflicht gilt für elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen.
Nicht von der Mitteilungspflicht betroffen sind Fahrscheinautomaten und Fahrscheindrucker, Kassen- und Parkscheinautomaten, Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge, elektronische Buchhaltungsprogramme, Waren- und Dienstleistungsautomaten, Geldautomaten sowie Geld- und Warenspielgeräte.
Wiederum von der Mitteilungspflicht betroffen sind Taxameter und Wegstreckenzähler MIT technischer Sicherheitseinrichtung (TSE).
Aus § 146a Abs. 4 AO geht hervor, dass du dein elektronisches Kassensystem an das zuständige Finanzamt melden musst. Diese Mitteilung erfolgt ausschließlich “durch Datenfernübertragung”, also digital über Mein ELSTER, per XML-Datei oder über die ERiC-Schnittstelle. Vereinzelt können Finanzämter auch noch PDF-Vordrucke für das Mitteilungsverfahren nutzen.
Die Mitteilung erfolgt in der Regel über ein Formular, auf dem du die folgenden Angaben machen musst:
Beim Ausfüllen des Formulars wird dir Schritt für Schritt erklärt, welche Angaben erforderlich sind. Nicht ausgefüllte Pflichtfelder werden vor dem Absenden automatisch rot markiert.
Möchtest du deine neue Kasse beim Finanzamt anmelden, bist dir aber nicht sicher, wie das funktioniert? Keine Sorge – ich erkläre dir Schritt für Schritt, wie die digitale Kassenanmeldung bei Flatpay funktioniert.
Folge ganz einfach diese fünf Schritten, um dein Kassensystem richtig zu melden:
Achtung, nicht trödeln. Ein neues Kassensystem muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden.
Hast du dein elektronisches Kassensystem bereits vor dem 01. Juli 2025 in Betrieb genommen, musstest du diese bis zum 31. Juli 2025 nachmelden. Hast du dies noch nicht getan, solltest du das dringend nachholen. Neue Kassensysteme musst du seit dem 01. Juli 2025 innerhalb eines Monats beim Finanzamt anmelden.
Beachte, dass du jedes neue Kassensystem einzeln melden musst. Versäumst du es, deine Kasse anzumelden, riskierst du ein Bußgeld von bis zu 25.000 EUR.
Du musst nicht nur melden, wenn du eine neue Kasse in Betrieb nimmst, sondern auch, wenn du eine alte Kasse außer Betrieb nimmst. Schließlich möchte das Finanzamt genau wissen, welche und wie viele Kassensysteme du aktuell nutzt. Die Außerbetriebnahme musst du ebenfalls innerhalb eines Monats an das zuständige Finanzamt melden.
Mit Flatpay bist du auch bei gesetzlichen Anforderungen gut aufgestellt. Unser Kassensystem ist selbstverständlich GoBD-, DSGVO- und TSE-konform und hilft dir bei der Kassenmeldung.
Generiere in den Flatpay-Einstellungen mit nur wenigen Klicks eine XML-Datei für die Kassenmeldung, die du anschließend nur noch auf dem ELSTER-Portal hochladen musst. Das Ganze dauert nur wenige Minuten und ist komplett kostenlos.
Das war aber noch nicht alles. Auch bei der Einrichtung deines Kassensystem helfen dir unsere Experten direkt vor Ort. Wir stellen sicher, dass dein Kassensystem einwandfrei funktioniert und stehen dir auch danach rund um die Uhr bei Fragen oder Problemen zur Verfügung.
Jedes elektronische oder computergestützte Kassensystem sowie jede Registrierkasse ist seit dem 01. Januar 2025 meldepflichtig. Die Meldepflicht gilt ebenfalls für Taxameter und Wegstreckenzähler mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE). Eine Meldung muss sowohl bei der Inbetriebnahme als auch der Außerbetriebnahme erfolgen.
Grundsätzlich musst du die Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme eines Kassensystems innerhalb eines Monats beim zuständigen Finanzamt melden. Für bereits vorhandene Kassensysteme galt bis zum 31. Juli 2025 eine Übergangsfrist zur Nachmeldung. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen.
Deine TSE-Kasse kannst du über Mein ELSTER, per XML-Upload im ELSTER-Portal oder über die ERiC-Schnittstelle anmelden.
Bei der Einrichtung deines Flatpay Kassensystems kannst du in den Einstellungen ganz einfach eine XML-Datei generieren, die du anschließend im ELSTER-Portal hochladen kannst.
Deine computergestützte Registrierkasse kannst du über das ELSTER-Portal oder über eine ERiC-Schnittstelle anmelden. Hierfür musst du das Formular „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme“ ausfüllen oder die XML-Datei hochladen, die du zuvor in deinem Kassensystem generiert hast.
Bei der Anmeldung deines Kassensystems über das ELSTER-Portal fallen keine Kosten an. Beauftragst du stattdessen einen Steuerberater oder einen anderen Dienstleister mit der Anmeldung, können dafür zusätzliche Kosten entstehen.
Mit Flatpay kannst du die XML-Datei für die Kassenmeldung kostenlos generieren und anschließend im ELSTER-Portal hochladen.
Versäumst du es, deine neue TSE-Kasse anzumelden, droht dir ein Bußgeld von bis zu 25.000 EUR. Zusätzlich kann das Finanzamt eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vornehmen. In schweren Fällen können außerdem steuerrechtliche Konsequenzen drohen.
Um Manipulationen an Kassensystemen vorzubeugen, hat der Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen eingeführt. Unter diese Kontrollen fällt nicht nur die verpflichtende Kassenmeldung, sondern auch die TSE-Pflicht und die sporadische Kassenprüfung vor Ort.
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