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Händler-Einblicke

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Überlegst du, ein Unternehmen zu gründen? Deine Rechtsform entscheidet darüber, ob du am Jahresende Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zahlen musst. Aber was genau ist der Unterschied?
Hi, ich bin Alina von Flatpay. In diesem Artikel erkläre ich dir alles, was du über die ‘Einkommensteuer für juristische Personen’ wissen musst, wie die Körperschaftsteuer in der Praxis funktioniert und was du über das Jahr hinweg tun musst, um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen.
Alle Informationen auf einen Blick:
Die Körperschaftsteuer (KSt.) ist eine Steuer, die in Deutschland auf das Einkommen juristischer Personen, also z. B. Kapitalgesellschaften, erhoben wird. Sie wird auch als Einkommensteuer juristischer Personen bezeichnet, weil sie diese in der Praxis ersetzt.
Die Körperschaftsteuer ist das Pendant zur Einkommensteuer für natürliche Personen.
Die gesetzliche Grundlage für die Körperschaftsteuer bildet das gleichnamige Körperschaftsteuergesetz (KStG). Dieses regelt u. a., wer die Steuer zahlt, wann die Steuerpflicht beginnt, was besteuert wird, wie hoch die Steuer ist und wann sie fällig wird.
Achtung, Flüchtigkeitsfehler. Die Steuer, über die wir uns heute unterhalten, heißt ‘Körperschaftsteuer’, nicht ‘Körperschaftssteuer’.
Die Definition verrät bereits, wer die Körperschaftsteuer zahlen muss: juristische Personen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Bestimmte juristische Personen können von der Körperschaftsteuer befreit sein.
Zu den grundsätzlich körperschaftsteuerpflichtigen Rechtsformen gehören:
Bestimmte Personengesellschaften können außerdem auf Antrag zur Körperschaftsbesteuerung wechseln. Das ist mit der Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene GbRs möglich. Dieser Schritt schafft mehr Raum für Investitionen ohne einen aufwendigen Rechtsformwechsel (siehe § 1a KStG).
Neben der unbeschränkten gibt es auch die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht. Diese betrifft beispielsweise Körperschaften, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung in Deutschland haben, aber inländische Einkünfte erzielen (siehe § 2 KStG).
Folgerichtig nicht körperschaftsteuerpflichtig sind alle natürlichen Personen. Diese sind stattdessen einkommensteuerpflichtig und richten sich nach dem Einkommensteuergesetz (EStG). Weitere, spezielle Ausnahmen von der Körperschaftsteuer sind außerdem in § 5 KStG geregelt.
Die Körperschaftsteuerpflicht einer juristischen Person beginnt nicht erst mit der Eintragung in das Handelsregister, wie man meinen könnte.
Die Steuerpflicht beginnt bereits mit der Gründung einer Vorgesellschaft. Das bedeutet konkret:
Die Steuerpflicht endet beispielsweise, wenn ein Unternehmen nach Abschluss der Liquidation aufgelöst ist oder durch eine Verschmelzung erlischt. Auch bei einer Umwandlung in eine Personengesellschaft oder einer Rückoption nach § 1a KStG kann die Körperschaftsteuerpflicht enden. Eine Insolvenz allein beendet die Steuerpflicht dagegen nicht.
Die Körperschaftsteuer wird auf den Gewinn einer juristischen Person innerhalb eines Wirtschaftsjahres erhoben. Um diesen Gewinn zu ermitteln, muss das steuerpflichtige Unternehmen eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellen.
Die endgültige Steuerlast wird zusätzlich von einigen Korrekturwerten beeinflusst, die sich gewinnmindernd oder -erhöhend auswirken können, wie z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen und Einlagen, nicht abziehbare Betriebsausgaben und steuerfreie Erträge.
Der aktuelle Körperschaftsteuersatz liegt bei 15%. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5%, der auf die bereits berechnete Steuer ausgeschlagen wird. Insgesamt gilt also ein Steuersatz von 15,825%.
Der Körperschaftsteuersatz ist im Gegensatz zur Einkommensteuer nicht progressiv. Er gilt für alle juristischen Personen gleich, egal wie hoch ihre Gewinne ausgefallen sind. Dazu gilt für ausgewählte Unternehmen ein Freibetrag von 5.000 EUR bzw. 15.000 EUR (siehe § 24 KStG).
Die Körperschaftsteuererklärung muss einmal im Jahr eingereicht werden. Hierfür ist der Stichtag der 31. Juli des Folgejahres. Sprich: Für das Wirtschaftsjahr 2026 musst du die Körperschaftsteuererklärung spätestens am 02. August 2027 abgeben, da der 31. Juli auf einen Samstag fällt und sich die Frist dadurch auf den nächsten Werktag verschiebt. Beauftragst du einen Steuerberater, hast du bis zum 29. Februar 2028 Zeit.
Die Abgabe der Körperschaftsteuererklärung erfolgt i. d. R. gleichzeitig mit der Abgabe der Gewerbesteuererklärung, der Umsatzsteuererklärung und der Anlagen zum Jahresabschluss. Es handelt sich aber um jeweils unterschiedliche Formulare.
Die Zahlung der Körperschaftsteuer ist wiederum viermal im Jahr fällig, am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Höhe deiner Vorauszahlungen legt das Finanzamt anhand deiner bisherigen Steuerlast oder deiner voraussichtlichen Gewinne fest.
Fielen deine Zahlungen niedriger als deine tatsächliche Steuerlast aus, musst du nach Abgabe deiner Jahressteuererklärung eine Nachzahlung tätigen. Fielen sie zu hoch aus, erhältst du eine Erstattung. Bei größeren Abweichungen können auch Nachzahlungszinsen anfallen.
Nun, da wir die wichtigsten Grundlagen abgesteckt haben, können wir uns fragen: Was muss ich als Unternehmen tun, um die Körperschaftsteuer korrekt abzuführen?
Ich zeige dir Schritt für Schritt, was du bei der Körperschaftsteuer beachten musst:
Reiche als Gründer den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt ein. In diesem gibst du an, welche Gewinne du im ersten Geschäftsjahr erwartest. Diese Angabe dient als Grundlage für deine ersten Vorauszahlungen.
Als Körperschaft bist du zur doppelten Buchführung verpflichtet. Stelle also sicher, dass du über das Geschäftsjahr hinweg alle Geschäftsvorfälle korrekt verbuchst und alle relevanten Belege archivierst.
Über das Jahr hinweg entrichtest du auf Grundlage deiner Gewinnschätzungen viermal eine Vorauszahlung der Körperschaftsteuer an dein Finanzamt. Bei sehr starken Abweichungen von deinen Schätzungen solltest du es in Kenntnis setzen.
Mit dem Ende des Wirtschaftsjahres fertigst du den Jahresabschluss deines Unternehmens an. Für die Festsetzung der Körperschaftsteuer sind die Bilanz und GuV besonders wichtig. Beachte auch mögliche steuerliche Korrekturen.
Reiche die fertige Körperschaftsteuererklärung (KSt 1) mitsamt Anlagen grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres bei deinem Finanzamt ein (mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres). Für das Wirtschaftsjahr 2026 gelten der 02. August 2027 bzw. der 29. Februar 2028, da sich Fristen an Wochenenden auf den nächsten Werktag verschieben.
Das Finanzamt prüft deine Steuererklärung und setzt in einem Steuerbescheid die endgültige Steuerlast für das Wirtschaftsjahr fest. Weichen deine Vorauszahlungen von dieser ab, musst du eine Nachzahlung tätigen oder erhältst eine Erstattung.
Dein Steuerbescheid ist gleichzeitig die neue Grundlage für die Vorauszahlung der Körperschaftsteuer. Bist du der Meinung, dass dieser Betrag zu hoch oder zu niedrig ist, solltest du dich auch hier mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.
Noch Fragen? Körperschaftsteuer ist ein sehr komplexes Thema, das unmöglich in einem Leitfaden erschöpft werden kann. Wende dich bei Fragen an einen qualifizierten Steuerberater.
Die Grundlage einer sauberen Buchführung sind verlässliche Daten. Auf die Daten von Flatpay kannst du dich verlassen.
Das Flatpay Kassensystem erfasst deine Verkäufe und Zahlungen und ermöglicht dir, wichtige Berichte für deine Buchhaltung auf Knopfdruck zu erstellen.
Deine Umsatzberichte kannst du bei Bedarf für deine eigene Buchhaltung herunterladen, im DATEV-kompatiblen Format exportieren oder deinem Steuerberater über einen eigenen Zugang zum Flatpay Portal zur Verfügung stellen.
Klingt unkompliziert? Ist es auch. Flatpay nimmt dir die Sorgen bei steuerlichen Angelegenheiten und gibt dir die Freiheit, dich auf das zu konzentrieren, was wirklich zählt: dein Geschäft und deine Kunden.
Grundsätzlich unterliegen juristische Personen der Körperschaftsteuer, sofern keine Steuerbefreiung greift. Unter die Steuerpflicht fallen Kapitalgesellschaften, (Europäische) Genossenschaften, Versicherungs- und Pensionsfondsvereine, Vereine, Anstalten und Stiftungen, sonstige juristische Personen des privaten Rechts und Gewerbebetriebe juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Die Körperschaftsteuer ist eine Gemeinschaftsteuer, deren Einnahmen sich Bund und Länder teilen; die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Die Körperschaftsteuer wird auf den Gewinn einer juristischen Person erhoben, die Gewerbesteuer auf den Gewerbeertrag eines Gewerbebetriebs.
Die Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer müssen quartalsweise an das Finanzamt abgeführt werden. Die Stichtage für die Zahlung der Körperschaftsteuer sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember. Die Körperschaftsteuererklärung musst du hingegen nur einmal jährlich abgeben, grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater gilt in der Regel eine längere Frist.
Die Körperschaftsteuer ist aktuell bei 15% festgesetzt. Auf die Körperschaftsteuer wird außerdem ein Solidaritätszuschlag von 5,5% aufgeschlagen. Dadurch beläuft sich die endgültige Steuerlast auf 15,825%. Im Gegensatz zur Einkommensteuer ist diese Steuer nicht progressiv; für jeden Steuerpflichtigen gilt der gleiche Satz. Ab 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz schrittweise um einen Prozentpunkt pro Jahr, bis er 2032 bei 10 % liegt.
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