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Händler-Einblicke

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In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland deutlich gestiegen. Grund genug, sich das Thema genauer anzuschauen: Was bedeutet es eigentlich, wenn ein Unternehmen insolvent wird?
Hi, ich bin Alina von Flatpay und heute zeige ich dir, was Insolvenz bedeutet, wie die Insolvenzordnung Firmeninsolvenzen in Deutschland regelt, was nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens passiert und warum die Insolvenz oft nicht die einzige Möglichkeit ist.
Alle Informationen auf einen Blick:
Am 10. Juli 2026 sprach das Handelsblatt von neuen Höchstständen bei den Firmenpleiten; 6,7 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum seien es in den ersten vier Monaten des Jahres gewesen. Besonders stark betroffen seien Personen- und Kapitalgesellschaften.
Die neuen Höchststände um Firmeninsolvenzen bestätigen einen Trend, der nunmehr seit fünf Jahren anhält. Wurden im Jahr 2021 noch 13.993 Unternehmensinsolvenzen gemeldet, waren es im Jahr 2025 bereits 24.064 Insolvenzen.
Die jüngsten Zahlen sind ein Grund zur Sorge, aber nicht zur Panik. Denn der Anstieg von über 71% in den letzten fünf Jahren wirkt durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und die massiven Staatshilfen während der Corona-Pandemie drastischer als er wirklich ist.
Im Zehnjahresvergleich zeigt sich ein deutlich gemäßigter Anstieg der Unternehmensinsolvenzen von rund 4 %. Und doch: Der neuerliche Trend weckt Erinnerungen an die massiven Insolvenzwellen während der Finanzkrise und mahnt Unternehmer zur Vorsicht.
Aber Moment mal, was genau ist eine Insolvenz eigentlich? Im Volksmund wird der Insolvenzbegriff gerne einmal falsch genutzt und mit anderen Begriffen, wie z. B. der Pleite oder dem Bankrott, vermischt. Zu Beginn des Artikels sorge ich einmal für Klarheit.
Bei einer Insolvenz kann ein Schuldner seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen. Bei juristischen Personen kann auch eine Überschuldung ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sein.
Ein Insolvenzverfahren beginnt nicht automatisch mit der Zahlungsunfähigkeit, sondern muss beim Insolvenzgericht beantragt werden. Es dient in erster Linie dazu, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen. Dafür kann das Vermögen verwertet oder im Rahmen eines Insolvenzplans eine andere Lösung, beispielsweise der Erhalt des Unternehmens, angestrebt werden.
Liquidität statt Insolvenz. Lerne mehr über den Zusammenhang von Liquidität und Insolvenz – in meinem ausführlichen Leitfaden zur Unternehmensliquidität.
Bei Insolvenzen wird in erster Linie zwischen Privatinsolvenzen und Firmeninsolvenzen unterschieden. Die Privatinsolvenz beziehungsweise Verbraucherinsolvenz kann Verbrauchern und bestimmten ehemals Selbstständigen eine Restschuldbefreiung ermöglichen. Die dafür geltende Abtretungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre. Die Restschuldbefreiung muss beantragt werden und kann bei Pflichtverstößen versagt werden.
Eine Unternehmensinsolvenz kann Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen betreffen. Im Verfahren werden die Gläubiger gemeinschaftlich befriedigt. Je nach Situation kann das Unternehmen saniert oder sein Vermögen verwertet werden. In diesem Artikel befassen wir uns mit der Unternehmensinsolvenz.
Das Thema “Insolvenz” ist sehr breit gefächert und kann unmöglich in nur einem Artikel erklärt werden. Neben einem allgemeinen Überblick möchte ich dir heute deshalb die wichtigste gesetzliche Grundlage für Insolvenzen mitgeben: die Insolvenzordnung (InsO).
In der Insolvenzordnung findest du u. a. …
Befasst du dich mit der Möglichkeit einer Firmeninsolvenz, solltest du unbedingt einen Profi an Bord holen. Bei Fragen rund um die Insolvenz kannst du dich an deinen Steuerberater, Fachanwälte und die zuständige Handelskammer wenden.
Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Allerdings gelten nicht alle Insolvenzgründe gleichermaßen für jedes Unternehmen.
Das bedeuten die unterschiedlichen Insolvenzgründe:
Es besteht nicht bei jedem Unternehmen und jedem Insolvenzgrund eine Antragspflicht. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann das Unternehmen selbst einen Insolvenzantrag stellen; allein deswegen besteht jedoch noch keine Antragspflicht.
Anders ist es bei juristischen Personen und bestimmten rechtsfähigen Personengesellschaften, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist. Der Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden – spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung.
Bist du nach § 15a InsO zur Antragstellung verpflichtet, solltest du es nicht versäumen, den Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig zu stellen. Andernfalls kannst du dich wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen.
Meldest du deine Insolvenz nicht richtig, nicht rechtzeitig oder gar nicht, drohen dir empfindliche Geldstrafen und eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Als Geschäftsführer einer GmbH kannst du außerdem für unzulässige Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife persönlich haften.
Wie ein Insolvenzverfahren abläuft, hängt davon ab, um welche Rechtsform es sich beim zahlungsunfähigen Unternehmen handelt und welcher Sachverhalt vorliegt. Ich zeige dir nur einen möglichen Ablauf, damit du dir das Insolvenzverfahren besser vorstellen kannst.
So kann ein mögliches Insolvenzverfahren ablaufen:
An erster Stelle prüft das betroffene Unternehmen, ob ein Insolvenzgrund wie Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.
Das Unternehmen oder ein Gläubiger stellt beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren muss das Unternehmen gesondert beantragen; dafür gelten jeweils bestimmte Voraussetzungen.
Wird das Schutzschirmverfahren genehmigt, erhält das Unternehmen höchstens drei Monate Zeit, um unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters einen Insolvenzplan auszuarbeiten.
Übrigens: Jedes eröffnete Insolvenzverfahren wird auf der offiziellen Website für Insolvenzbekanntmachungen öffentlich gemacht.
Kommt eine Sanierung über einen Insolvenzplan infrage, kann der Schuldner oder der Insolvenzverwalter einen solchen Plan erstellen. Dabei werden alle Schulden und Vermögenswerte geprüft.
Anschließend stimmen die betroffenen Gruppen über den Insolvenzplan ab. Wird er mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen und vom Gericht bestätigt, kann er umgesetzt werden.
Wird der Insolvenzplan angenommen und vom Gericht bestätigt, kann das Unternehmen nach den darin festgelegten Regelungen weitergeführt und saniert werden.
Kommt eine Sanierung nicht zustande, kann das Unternehmen ganz oder teilweise verkauft oder verwertet werden. Verbleibende Unternehmenswerte werden liquidiert, um Verbindlichkeiten zumindest teilweise zu decken.
Dies ist nur eine allgemeine Übersicht über den möglichen Ablauf einer Firmeninsolvenz. Je nach Rechtsform – Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft – kann sich der Ablauf eines Verfahrens stark unterscheiden.
Bei früher selbstständig tätigen Personen ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Eröffnung einer Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) möglich. Dafür müssen die Vermögensverhältnisse überschaubar sein – das bedeutet zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 20 Gläubiger – und es dürfen keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Wende dich deshalb immer an deinen Steuerberater oder eine staatliche Beratungsstelle, um die richtigen Schritte für deinen Fall einzuleiten.
Die Insolvenz kann jedes Unternehmen treffen, denn ausschlaggebend ist nicht etwa der Umsatz, sondern die aktuelle Liquidität. So viel Umsatz ein Unternehmen auch erzielen mag, die Insolvenz droht, wenn es beispielsweise seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.
Vor einem Insolvenzverfahren kannst du allerdings noch andere Wege einschlagen:
Die Insolvenz ist keine unüberwindbare Macht, die Unternehmen von außen überwältigt. Ihre Ursachen können sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens liegen, beispielsweise in fehlender finanzieller Transparenz, fehlender Liquiditätsplanung oder Managementfehlern.
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Das Insolvenzverfahren eines Unternehmens beginnt mit dem Stellen eines Insolvenzantrags. Anschließend prüft das Insolvenzgericht, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung erfüllt sind, und kann einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen. Nach der Eröffnung übernimmt grundsätzlich ein Insolvenzverwalter – außer bei einer Eigenverwaltung. Je nach Situation kann das Unternehmen saniert, verkauft oder verwertet werden.
Jein. Ob und in welchem Umfang nach einer Firmeninsolvenz noch Verbindlichkeiten bestehen, hängt von der Rechtsform und dem Ausgang des Verfahrens ab. Bei Kapitalgesellschaften haftet grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen. Geschäftsführer können nur in bestimmten Fällen persönlich haften.
Bei Einzelunternehmen sind geschäftliche Schulden zugleich persönliche Schulden. Auch persönlich haftende Gesellschafter können je nach Rechtsform weiter haften. Natürliche Personen können eine Restschuldbefreiung beantragen. Die reguläre Abtretungsfrist beträgt drei Jahre; die Restschuldbefreiung wird jedoch nur erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sowohl bei der Regelinsolvenz als natürliche Person als auch bei der Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) gelten Pfändungsfreigrenzen. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.587,40 EUR pro Monat. Laut Pfändungstabelle bleibt ein monatlicher Nettolohn bis 1.589,99 EUR ohne Unterhaltspflichten vollständig unpfändbar. Bei Unterhaltspflichten erhöht sich der geschützte Betrag.
Nein, zumindest nicht automatisch. Sowohl bei der Regelinsolvenz einer natürlichen Person als auch bei der Privatinsolvenz musst du einen Antrag auf Restschuldbefreiung einreichen. Die reguläre Abtretungsfrist beträgt drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Danach entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung. Voraussetzung ist unter anderem, dass du deine gesetzlichen Pflichten eingehalten hast. Nicht alle Schulden können erlassen werden.
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