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Händler-Einblicke

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Viele träumen von der Selbstständigkeit, trauen sich aber nicht, den ersten Schritt zu machen. Gerade in Deutschland hört man oft davon, wie kompliziert eine Unternehmensgründung sein kann. Mit der richtigen Vorbereitung ist der Weg zum eigenen Einzelunternehmen jedoch gut zu bewältigen.
Hi, ich bin Alina von Flatpay und heute zeige ich dir, wie du in acht Schritten ein Einzelunternehmen gründest, welche Besonderheiten du bei dieser Rechtsform beachten musst und welche Alternativen es gibt.
Alle Informationen auf einen Blick:
Wie der Name bereits vermuten lässt, handelt es sich bei einem Einzelunternehmen um ein Unternehmen, das von einer einzigen Person geführt wird. Dabei handelt es sich immer um eine natürliche Person und niemals um eine juristische Person.
Das Einzelunternehmen ist eine einfache Form der Selbstständigkeit: Eine einzelne natürliche Person führt das Unternehmen auf eigene Rechnung und trägt grundsätzlich auch persönlich die Verantwortung und Haftung.
Unter dem Schirm des Einzelunternehmens gibt es drei Arten von Unternehmern: die Freiberufler nach § 18 EStG, Kleingewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag sowie im Handelsregister eingetragene Kaufleute (e. K.).
Achtung, Verwechslungsgefahr: Im Volksmund wird oft jedes Unternehmen, das aus einer Person besteht, als Einzelunternehmen bezeichnet. Das ist aber falsch, denn:
Wir halten also fest: Ein Einzelunternehmen ist ein Unternehmen, das von einer einzigen natürlichen Person als Inhaber betrieben wird.
Das Einzelunternehmen ist in Deutschland mit großem Abstand die beliebteste Rechtsform. Der Statista zufolge existierten im Jahr 2024 etwas über 3,5 Millionen Unternehmen, von denen allein 2 Millionen Einzelunternehmen waren. Warum ist diese Rechtsform so beliebt?
Ein Einzelunternehmen ermöglicht Gründern einen einfachen Start.
Die Gründung ist unkomplizierter als bei Personen- und Kapitalgesellschaften und du benötigst kein gesetzlich vorgeschriebenes Startkapital. In vielen Fällen kannst du deine steuerliche Gewinnermittlung über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen.
Ein Einzelunternehmen ist allerdings nicht immer sinnvoll.
Je nach Branche kann das ein erhebliches Risiko darstellen. Auch bei größeren Investitionen oder schnellem Wachstum kann eine andere Rechtsform sinnvoller sein, etwa wenn du zusätzliches Kapital aufnehmen oder Geschäftspartner beteiligen möchtest.
Wann lohnt es sich also, ein Einzelunternehmen zu gründen?
Du möchtest unkompliziert eine Geschäftsidee ausprobieren, allein entscheiden oder zunächst nur im Nebenerwerb tätig sein? Dann kann ein Einzelunternehmen eine passende Rechtsform für dich sein.
Und wann lohnt es sich nicht, ein Einzelunternehmen zu gründen?
Ist dein Haftungsrisiko höher, erwägst du größere Investitionen, möchtest andere Leute an Bord holen oder erwartest rasches Wachstum? Dann prüfe Alternativen.
Bist du dir nicht sicher, ob das Einzelunternehmen die richtige Rechtsform für dich ist? Die einfache Unternehmensgründung mag zwar verlockend sein, die Rechtsform ist aber wegweisend für die Entwicklung deines Unternehmens.
Diese Alternativen könnten u. U. besser zu deinem Unternehmen passen:
Hast du dich für die Gründung eines Einzelunternehmens entschieden? Dann geh zuerst auf Nummer Sicher, dass du die Voraussetzungen für die Gründung eines Einzelunternehmens erfüllst.
Diese Voraussetzungen musst du zur Gründung eines Einzelunternehmens erfüllen:
Ich habe bereits erwähnt, dass die einfache Gründung eines der größten Argumente für ein Einzelunternehmen ist. Aber wie einfach ist es wirklich, ein Einzelunternehmen zu gründen? Ich zeige es dir.
Folge diesen acht Schritten, um dein Einzelunternehmen zu gründen:
Jede Idee fängt klein an. Unterschätze aber niemals die Macht eines Business- und Finanzplans. Selbst wenn du deine Geschäftsidee erst einmal im kleinen Stil testen willst, solltest du sie eingangs in einem Businessplan festhalten.
Der Business- und Finanzplan hilft dir dabei, deine Idee besser zu verstehen und Schwächen schon vor dem Start zu erkennen. Später ist der Businessplan außerdem eine wichtige Grundlage, wenn du Geschäftspartner gewinnen oder eine Finanzierung bei einer Bank beantragen möchtest.
Wäge sorgfältig ab, welche Rechtsform am besten für deine Geschäftsidee geeignet ist. Keine Sorge, deine Rechtsform kannst du später noch ändern, allerdings wird es dann aufwändiger.
Entscheidest du dich für ein klassisches Einzelunternehmen, kannst du mit dem dritten Schritt meiner Anleitung fortfahren. Möchtest du stattdessen eine UG oder GmbH gründen, kannst du dich bei einem unserer anderen Ratgeber einlesen.
Bist du gewerblich tätig, musst du dein Einzelunternehmen beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dafür reichst du das Formular GewA 1 zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument und gegebenenfalls weiteren erforderlichen Nachweisen ein.
Aber Achtung: Nicht jedes Einzelunternehmen erfordert eine Anmeldung beim Gewerbeamt. Fällt deine Tätigkeit unter die Bezeichnung des Freiberuflers nach § 18 EStG, kannst du dir die Gewerbeanmeldung sparen und direkt mit dem vierten Schritt weitermachen.
In jedem Fall musst du dich beim Finanzamt anmelden. Beim zuständigen Finanzamt gibst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ab. Im Gegenzug erhältst du eine Steuernummer für dein Unternehmen, die du später bei der Steuererklärung angeben musst.
Wichtig: Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung machst du auch Angaben zur Kleinunternehmerregelung. Diese kann grundsätzlich angewendet werden, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 EUR nicht überschreitet. Als Kleinunternehmer weist du auf deinen Rechnungen grundsätzlich keine Umsatzsteuer aus und kannst im Gegenzug keine Vorsteuer abziehen.
Ob eine Kammermitgliedschaft erforderlich ist, hängt von deiner Tätigkeit ab. Gewerbetreibende gehören je nach Tätigkeit in der Regel zur IHK oder HWK; für bestimmte freie Berufe bestehen eigene Berufskammern.
Prüfe außerdem, welche Berufsgenossenschaft für deine Tätigkeit zuständig ist und ob du deinen Betrieb dort anmelden musst. Beschäftigst du Mitarbeiter, benötigst du zusätzlich eine Betriebsnummer, die du beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragst.
Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Unfallversicherung deiner Beschäftigten zuständig. Ob du als Unternehmer selbst darüber versichert bist oder dich freiwillig versichern kannst, hängt von der zuständigen Berufsgenossenschaft ab. Es gibt aber auch noch andere Versicherungen, die du in Erwägung ziehen solltest, wie z. B. eine Betriebshaftpflichtversicherung, die deine Haftung im Schadensfall begrenzt.
Sofern noch nicht vorhanden, solltest du dich außerdem um eine Kranken- und Pflegeversicherung kümmern. In der Selbstständigkeit obliegt dir, ob du dich einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse anschließt.
Gleich geschafft. Nachdem du alle Behördengänge erledigt hast, kannst du dich um dein eigentliches Unternehmen kümmern. Definiere deine Arbeitsprozesse, richte deinen Standort ein und schaffe elektronische Lösungen an, um deine Arbeit zu erleichtern.
Ein separates Geschäftskonto kann dir helfen, geschäftliche und private Zahlungen sauber voneinander zu trennen. Außerdem solltest du deine Buchhaltung organisieren und – wenn du ein Ladengeschäft betreibst – über eine passende Kassenlösung nachdenken.
Die erforderlichen Anmeldungen solltest du grundsätzlich erledigen, bevor du deine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst. Plane die oben beschriebenen bürokratischen Schritte deshalb frühzeitig ein, damit zum Start deines Unternehmens alles geregelt ist. Achte außerdem von Anfang an auf eine saubere Buchführung, um dir später unnötigen Aufwand zu ersparen.
Bei der Gründung eines Einzelunternehmens benötigst du kein gesetzlich vorgeschriebenes Startkapital und bist auch nicht verpflichtet, Rücklagen zu bilden. Neben deinen eigentlichen Investitionen können jedoch Kosten für die Gewerbeanmeldung und – je nach Tätigkeit und Unternehmensform – weitere Anmeldungen, Genehmigungen oder Eintragungen anfallen.
Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Kommune häufig etwa 15 bis 60 EUR. Die steuerliche Erfassung beim Finanzamt über ELSTER ist kostenlos. Musst oder möchtest du dich als eingetragener Kaufmann (e. K.) ins Handelsregister eintragen lassen, kommen zusätzlich Kosten für Notar und Handelsregister hinzu.
Die möglichen Gründungskosten im Überblick:
Als Gründer hast du allerhand zu tun. Und gerade deshalb ist es so wichtig, dass du Hilfe an Bord holst, wo du sie am meisten brauchst. Arbeitest du im direkten Kundenkontakt, ist das ein modernes Kassensystem.
Flatpay digitalisiert viele Prozesse deines Betriebsalltags, die du sonst von Hand erledigen würdest: von Bar- und Kartenzahlungen bis hin zur Warenwirtschaft und der Erfassung wichtiger Finanzdaten. So kannst du dich voll und ganz deiner neuen Kundschaft widmen.
Und das funktioniert wirklich? Ja, denn unser Kassensystem ist nicht nur zuverlässig, sondern auch zu 100% rechtssicher. Wir erfüllen die gesetzlichen Vorgaben von DSGVO und GoBD über die Bonpflicht bis hin zur TSE-Pflicht.
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Die Gründungskosten für ein Einzelunternehmen sind vergleichsweise niedrig, können aber je nach Tätigkeit variieren. Für die Gewerbeanmeldung fallen je nach Kommune häufig etwa 15 EUR bis 60 EUR an. Die steuerliche Erfassung beim Finanzamt über ELSTER ist kostenlos. Bei einem Eintrag ins Handelsregister kommen zusätzliche Kosten für Notar und Handelsregister hinzu.
Der wohl größte Nachteil eines Einzelunternehmens ist die unbeschränkte Haftung, die auch dein Privatvermögen betrifft. Hinzu kommt, dass du das Unternehmen allein führst und keine weiteren Personen als Mitinhaber beteiligen kannst. Bei größeren Investitionen oder starkem Wachstum kann außerdem eine andere Rechtsform besser geeignet sein.
Was du für die Gründung benötigst, hängt davon ab, ob du gewerblich oder freiberuflich tätig bist. Als Gewerbetreibender meldest du dein Unternehmen mit der Gewerbeanmeldung (GewA 1) beim Gewerbeamt an. Dafür fallen je nach Kommune häufig Gebühren von etwa 15 EUR bis 60 EUR an. Zusätzlich musst du deine Tätigkeit über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER beim Finanzamt erfassen lassen.
Als Einzelunternehmer versteuerst du deinen Gewinn grundsätzlich über die Einkommensteuer. Der Einkommensteuersatz ist progressiv und hängt von der Höhe deines zu versteuernden Einkommens ab. Je nach Tätigkeit, Umsatz und Gewinn können außerdem Umsatzsteuer und Gewerbesteuer anfallen.
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