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Das Trinkgeld hat als kleine Wertschätzung für die Arbeitsleistung der Angestellten einen festen Platz in vielen Branchen, von der Gastronomie über den Friseur bis hin zum Taxifahrer. Aber wie sieht das eigentlich mit den Steuern auf das Trinkgeld aus?
Hi, ich bin Alina von Flatpay. Gemeinsam schauen wir uns an, wann Trinkgeld steuerfrei ist, wann Steuern fällig werden und welche Regeln für Arbeitnehmer und Selbstständige gelten.
Alle Informationen auf einen Blick:
Das Trinkgeld in Deutschland ist steuerfrei – wenn es eine wichtige Voraussetzung erfüllt: die Freiwilligkeit. Ein Trinkgeld muss freiwillig an einen Kellner bzw. eine Kellnerin gegeben worden sein, um von der Einkommensteuer ausgenommen zu sein.
Die rechtliche Grundlage dafür legt das “Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern”:
Dort heißt es, dass “Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig (...) zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist”, von der Steuer freigestellt sind.
Für die Steuerfreiheit des Trinkgeldes muss eine weitere Voraussetzung erfüllt sein. Das Trinkgeld muss vollständig an den Arbeitnehmer weitergegeben werden. Das ist nach §107 GewO ohnehin Pflicht.
§107 GewO besagt: “Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.” Sprich: Als Arbeitgeber darfst du das Trinkgeld weder behalten noch verrechnen.
Eine untergeordnete Rolle spielt dabei, ob das Trinkgeld direkt von Mitarbeitern eingenommen wird oder in einer gemeinsamen Trinkgeldkasse landet. Freiwilliges Trinkgeld ist steuerfrei und steht den Angestellten zu. Auch die Höhe des Trinkgeldes ist irrelevant.
Im Umkehrschluss ist das Trinkgeld nicht steuerfrei, wenn es nicht freiwillig gegeben wird, nicht von Dritten kommt oder nicht bei den Angestellten ankommt.
In diesen drei Szenarien ist das Trinkgeld nicht steuerfrei:
In den drei beschriebenen Szenarien wird das Trinkgeld nicht mehr als solches, sondern als Betriebseinnahme behandelt und muss auch als solche versteuert werden.
Bist du Unternehmer oder Selbstständiger, kommst du ebenfalls nicht für das steuerfreie Trinkgeld infrage – selbst wenn du die Schicht selbst gearbeitet hast. Der Knackpunkt: Das Trinkgeld wandert auf dasselbe Konto wie die regulären Betriebseinnahmen.
Das Trinkgeld ist auch dann steuerpflichtig, wenn du als Solo-Selbstständiger allein den Betrieb schmeißt. Solange du nicht angestellt bist, sondern dein Geschäft selbst führst, musst du dein Trinkgeld auch als Betriebseinnahme versteuern.
Und wie ist das, wenn das Trinkgeld bei der Kartenzahlung gegeben wird? Die Zahlungsmethode hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die oben beschriebenen Regelungen. Auch bei Kartenzahlung ist freiwilliges Trinkgeld steuerfrei.
Als Arbeitgeber musst du Sorge dafür tragen, dass du den eigentlichen Rechnungsbetrag und das Trinkgeld auch nach der Zahlung noch auseinanderhalten und den entsprechenden Mitarbeitenden zuordnen kannst. Das gelingt mit einem guten Kassensystem.
Was gibt es beim Trinkgeld bei Kartenzahlung noch zu beachten? Ich habe in einem anderen Artikel bereits erklärt, wie du Trinkgeld per Karte richtig kassierst.
Nun, wie sieht das Ganze in der Praxis aus? Ich erkläre dir anhand eines gängigen Beispiels der deutschen Gastronomie, wie du dein Trinkgeld richtig versteuerst.
Das Szenario: Du betreibst ein Café mit zwei Angestellten und übernimmst selbst auch Schichten im Service. Du verlangst kein Trinkgeld, erhältst aber häufig freiwillig welches.
Folge diesen Schritten, um im das Trinkgeld in deinem Café richtig zu versteuern:
Das Trinkgeld, das deine Servicekräfte in bar von deinen Kunden erhalten, können sie direkt behalten. Das taucht später auch nicht in der Buchhaltung auf. Hier musst du nichts weiter tun.
Wenn deine Kunden wiederum mit Karte bezahlen, landet das gesamte Trinkgeld erst einmal auf dem Geschäftskonto – egal, ob eine deiner beiden Servicekräfte gerade arbeitet oder du. Hier musst du aktiv werden.
Generiere die Mitarbeiterberichte der relevanten Tage in deinem Kassensystem, trenne deine selbst vereinnahmten Trinkgelder als Betriebseinnahmen und trenne die deiner Angestellten als steuerfreies Trinkgeld.
Die Trinkgelder deiner Angestellten zahlst du am einfachsten mit dem Monatsgehalt aus. Achte darauf, das Trinkgeld auf den Cent genau auszuzahlen und entsprechend als steuerfreies Trinkgeld zu vermerken.
Deine eigenen Trinkgelder tauchen in deiner Buchhaltung als Betriebseinnahme auf. Im Laufe des Jahres gibst du das vereinnahmte Trinkgeld sowohl in der Umsatzsteuervoranmeldung als auch der Einkommensteuererklärung an.
Achtung: Kommt dein Betrieb für die Gewerbesteuer in Frage, kommen die von dir vereinnahmten Trinkgelder auch bei der Gewerbesteuererklärung zum Tragen. Prüfe am besten mit deinem Steuerberater, welche steuerlichen Pflichten in deinem Fall greifen.
Mit Flatpay kannst du Trinkgelder sowohl bar als auch mit Karte sorgenfrei kassieren und anschließend centgenau an deine Angestellten auszahlen.
Lege dafür ganz einfach ein passendes Mitarbeiterkonto für jedes Mitglied deines Teams an und schaue nach Schichtende einfach im Mitarbeiterbericht nach, wie viel Trinkgeld zusammengekommen ist.
Das Flatpay Kassensystem führt das Trinkgeld streng getrennt von deinen anderen Betriebseinnahmen, sodass es nicht ausversehen bei deinen Angestellten und in der Steuererklärung landet.
Dank unserer täglichen Auszahlungen hast du deine Umsätze und Trinkgelder schon nach einem Werktag parat und musst nicht ewig auf Cashflow warten. Was will man denn noch mehr?
Nun…Geld sparen vielleicht! Doch auch das ist mit unseren Kassenlösungen möglich. Öffne ganz einfach unseren Rechner und finde heraus, wie viel du mit dem Flatpay Kassensystem im Monat sparen könntest.
Nein, in der Regel ist Trinkgeld nicht steuerpflichtig. Dafür muss es aber einige Voraussetzungen erfüllen. Das Trinkgeld muss freiwillig durch einen Dritten – also nicht den Arbeitgeber – gegeben werden und darf nicht vom Arbeitnehmer einbehalten bzw. mit dem regulären Arbeitslohn verrechnet werden.
Nein, das Trinkgeld ist nicht komplett steuerfrei. Unter bestimmten Umständen kann auch das Trinkgeld als Betriebseinnahme der Steuerpflicht unterliegen. Das ist z. B. der Fall, wenn das Trinkgeld bereits auf der Rechnung auftaucht, vom Arbeitgeber gezahlt wird oder beim Arbeitgeber verbleibt.
Die Zahlungsmethode hat keinen Einfluss darauf, ob das Trinkgeld steuerfrei ist oder nicht. Auch bei Kartenzahlung ist das Trinkgeld steuerfrei, wenn es freiwillig durch Dritte gegeben und anschließend an den Arbeitnehmer weitergeleitet wird. Mit dem Flatpay Kassensystem behältst du die Übersicht über alle Trinkgeldzahlungen.
Wenn das Trinkgeld als Betriebseinnahme beim Arbeitgeber verbleibt, ist es steuerpflichtig und unterliegt sowohl der Einkommensteuer als auch der Umsatzsteuer, sofern der Betrieb umsatzsteuerpflichtig ist. Wird das “Trinkgeld” als Arbeitslohn ausgezahlt, wird es ebenfalls voll versteuert.
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