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Terminal-Tipps
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Hi, ich bin Alina von Flatpay. Akzeptierst du noch kein Trinkgeld bei Kartenzahlungen? Dann entgeht deinem Service-Team womöglich ein Teil des Trinkgelds.
Ich zeige dir heute, warum du Trinkgeld per Kartenzahlung akzeptieren solltest, wie das funktioniert und was du aus steuerlicher Sicht beachten musst. Außerdem erfährst du, wie unser Kassensystem das Trinkgeldgeben per Karte in deinem Restaurant erleichtert.
Alle Informationen auf einen Blick:
Trinkgeld wird in der Gastronomie traditionell gerne bar gegeben – schließlich ist das unkompliziert und direkt. Die Gäste runden bei der Barzahlung auf und der Betrieb spart sich die Transaktionsgebühr. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung wird dabei allerdings gerne übersehen.
Eine weitere Sorge vieler Gastronomen: Gäste könnten sich beim Trinkgeldgeben am Kartenterminal unter Druck gesetzt fühlen und deshalb ganz auf Trinkgeld verzichten. Aktuelle Zahlen zeigen aber: Die Gäste lassen sehr wohl gerne Trinkgeld per Karte da.
Laut girocard geben 40 Prozent der Kunden auch beim Bezahlen mit Karte gerne ein Trinkgeld. Dabei ist ihnen vor allem wichtig, dass die Trinkgeldoptionen transparent sind und das Trinkgeld tatsächlich beim Personal ankommt.
Konkret bedeutet das: Als Gastronom solltest du auch Trinkgeld per Kartenzahlung akzeptieren. Allerdings solltest du dies möglichst transparent und fair tun. Wie das gelingt, verrate ich dir heute.
Um Trinkgeld per Kartenzahlung zu akzeptieren, benötigst du ein Kartenterminal, das über eine Trinkgeldoption verfügt.
Ich zeige dir am Beispiel des Flatpay Kartenterminals, wie du die Trinkgeldoption einrichtest:
Logge dich mit deinen Benutzerdaten im Flatpay-Portal ein. Klicke dort auf “Ladeneinstellungen” und “Trinkgeld”. Lege fest, welche Trinkgeldoptionen auf deinem Kartenlesegerät auftauchen sollen.
Um die Trinkgeldoption auf deinem Kartenlesegerät zu aktivieren, öffnest du „Geräte“ und anschließend „Terminals“. Stelle im nächsten Fenster die Trinkgeldoption auf „Aktiviert“, damit sie bei zukünftigen Bezahlvorgängen angezeigt wird.
Die neuen Trinkgeldoptionen werden sofort übernommen und beim nächsten Bezahlvorgang angezeigt. Deine Kunden müssen nur noch anklicken, ob sie Trinkgeld geben möchten, und können einen Prozentsatz oder einen eigenen Betrag wählen.
Als Arbeitgeber bist du übrigens arbeitsrechtlich dazu verpflichtet, das eingenommene Trinkgeld vollständig an dein Personal weiterzugeben – auch bei Kartenzahlungen.
Ich zeige dir, wie du mit dem Flatpay Kassensystem Trinkgelder erfassen und anschließend deinen Angestellten korrekt zuordnen kannst:
Im Flatpay Kassensystem kann du für jeden einzelnen Mitarbeiter ein individuelles Konto erstellen, bei dem sie sich zu Schichtbeginn einloggen. So werden alle Umsätze inklusive Trinkgelder den richtigen Mitarbeitenden zugeordnet.
Während des Betriebs erfasst das Kassensystem alle Trinkgelder, die manuell bei Barzahlungen eingetippt oder über das Kartenlesegerät ausgewählt werden. Diese werden im Z-Bericht detailliert für die Buchhaltung aufgeschlüsselt.
Wir zahlen deine Umsätze inklusive Trinkgelder zuverlässig am nächsten Werktag aus. In den Mitarbeiterberichten kannst du die Trinkgelder deinen Angestellten genau zuordnen und anschließend korrekt auszahlen.
Ja, freiwilliges Trinkgeld per Kartenzahlung ist für Angestellte grundsätzlich steuerfrei. Wird das Trinkgeld freiwillig von einem Kunden an einen Angestellten gegeben und vollständig an diesen weitergeleitet, ist es für den Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei. Auch die Umsatzsteuer fällt auf dieses Trinkgeld nicht an.
Im Flatpay Kassensystem wird es deshalb gesondert gelistet, sodass es später unkompliziert an die Angestellten ausgezahlt werden kann und nicht versehentlich als Umsatz in der Steuererklärung landet.
Achtung: Erhebst du ein verpflichtendes “Trinkgeld”, etwa in Form einer Servicegebühr, ist das nicht mehr steuerfrei. Behältst du das Trinkgeld selbst, ist es ebenfalls nicht steuerfrei.
Und dann wäre da noch die Sorge um die Transaktionsgebühren. Viele Gastronomen scheuen das Trinkgeld per Karte, weil sie eine finanzielle Belastung durch die Transaktionsgebühr fürchten.
Beim Trinkgeldgeben per Karte wird die reguläre Transaktionsgebühr auch auf den Trinkgeldbetrag berechnet. Denn: In der Regel wird die Transaktionsgebühr prozentual abgerechnet. Erhöht sich der Gesamtbetrag durch das Trinkgeld, steigt entsprechend auch die Transaktionsgebühr.
Ein Rechenbeispiel: Bei Flatpay beträgt die Transaktionsgebühr 1,39 % für Kartenzahlungen am Terminal bzw. 1,79 % mit dem Kassensystem. Gibt ein Kunde 10 EUR Trinkgeld, fallen darauf entsprechend rund 0,14 EUR bzw. 0,18 EUR Transaktionsgebühr an.
In deinem Restaurant soll das Trinkgeldgeben nicht daran scheitern, dass keine Trinkgeldoption auf deinem Kartenterminal vorhanden ist. Deshalb solltest du auf eine moderne Zahlungslösung mit integrierter Trinkgeldoption setzen.
Das Flatpay Kassensystem nimmt nicht nur Trinkgeld per Kartenzahlung an, sondern hält dir auch hinter den Kulissen den Rücken frei. Konfiguriere deine Trinkgeldoptionen, erfasse Trinkgelder getrennt von deinen Umsätzen und ordne sie den jeweiligen Angestellten zu.
Auf deine Umsätze und Trinkgelder zahlst du bei Flatpay 1,39 % für Kartenzahlungen am Terminal bzw. 1,79 % mit dem POS Kassensystem – unabhängig davon, mit welcher Karte deine Kunden zahlen. Berechne noch heute, wie viel Geld du mit Flatpay sparen kannst.
Wenn du mit Karte bezahlst, erscheint auf dem Kartenlesegerät ein Fenster, das deine Trinkgeldoptionen anzeigt. Dort kannst du zwischen “Kein Trinkgeld”, einigen unterschiedlichen Prozentsätzen und einem selbst gewählten Betrag wählen. Natürlich kannst du dein Trinkgeld auch bar da lassen.
Manche Gäste scheuen sich davor, bei der Kartenzahlung Trinkgeld zu geben, weil sie fürchten, dass es auf diesem Weg nicht bei den Angestellten ankommt. Dem ist allerdings nicht so. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, das Trinkgeld an die Servicekräfte weiterzugeben – sowohl bar als auch mit Karte.
Das freiwillige Trinkgeld bei der Kartenzahlung muss laut Arbeitsrecht genauso wie das bare Trinkgeld an die Servicekräfte weitergeleitet werden. Anders sieht es beim unfreiwilligen “Trinkgeld”, etwa der Servicegebühr aus, die vom Restaurant einbehalten werden darf.
Nein, freiwilliges Trinkgeld bei Kartenzahlung ist für Angestellte steuerfrei, wenn es vollständig an sie weitergegeben wird (siehe § 3 Nr. 51 EStG). Behält der Arbeitgeber das Trinkgeld hingegen ein, wird es steuerlich als Einnahme des Unternehmens behandelt.
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