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Händler-Einblicke

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Hi, ich bin Alina von Flatpay. Wenn du ein Restaurant, Café oder eine Bar betreibst, hast du die Änderungen bei der Mehrwertsteuer in den letzten Jahren wahrscheinlich genau verfolgt. Hast du von der Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie gehört, bist dir aber nicht sicher, was das für dein Restaurant bedeutet? Schauen wir es uns gemeinsam an.
In diesem Artikel erkläre ich dir, welche Mehrwertsteuer in der Gastronomie gilt, warum die Mehrwertsteuersätze gesenkt wurden, wie du mit dieser Senkung umgehen kannst und welche gesetzlichen Änderungen dich sonst noch erwarten. Fangen wir an!
Alle Informationen auf einen Blick:
Seit dem 01. Januar 2026 gilt in der deutschen Gastronomie eine dauerhafte Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen von 19% auf 7%.
Wurde vorher noch zwischen dem Verzehr vor Ort und dem Außer-Haus-Verkauf, also Take-away, unterschieden, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7% nun pauschal für alle Speisen, egal wo sie verzehrt werden.
Die Mehrwertsteuersenkung wurde durch die Bundesregierung im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen und soll der Gastronomiebranche die Chance geben, sich von der Corona-Pandemie und der hohen Inflation zu erholen.
Zusätzlich soll die Angleichung der Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer mögliche Wettbewerbsverzerrungen durch die unterschiedlichen Steuersätze ausgleichen, über die Gastronomen zuvor klagten.
Aber Achtung! Die Mehrwertsteuersenkung aus dem Steueränderungsgesetz gilt erst einmal nur für Speisen, nicht für Getränke. Für die Ausgabe von Getränken gilt in den meisten Fällen auch weiterhin der Regelsteuersatz von 19%.
Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. Für Milch und Milchmischgetränke mit mindestens 75% Milchanteil – wichtig, nur Kuhmilch – und Smoothies gilt ein ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7%, wenn sie zum Mitnehmen bestellt werden.
In den meisten Fällen kannst du davon ausgehen, dass Speisen mit 7% Mehrwertsteuer und Getränke weiterhin mit 19% besteuert werden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.
So gilt für Milch und Milchmischgetränke mit mindestens 75% Kuhmilchanteil sowie für Smoothies beim Verkauf zum Mitnehmen ebenfalls der ermäßigte Steuersatz von 7%. Alkoholische Getränke unterliegen dagegen weiterhin dem Regelsteuersatz von 19%.
Doch damit nicht genug: Auch bei bestimmten Lebensmitteln gelten Besonderheiten. Kaviar sowie Hummer, Austern und Schnecken unterliegen bei einer reinen Lieferung weiterhin dem Regelsteuersatz von 19%. Werden sie hingegen im Rahmen einer Restaurant- oder Verpflegungsdienstleistung serviert, gilt auch für sie seit dem 01. Januar 2026 der ermäßigte Steuersatz von 7%.
Besonders kurios: Leitungswasser zählt beim Verkauf zum Mitnehmen zu den wenigen Getränken, die mit 7% besteuert werden. Mineralwasser – egal ob still oder mit Kohlensäure – unterliegt dagegen weiterhin dem Regelsteuersatz von 19%.
Das war erst einmal eine Menge Theorie, aber was solltest du davon in die Praxis mitnehmen? Aus meinen Erklärungen solltest du dir vor allem diese drei Dinge merken.
Diese drei Änderungen solltest du in deinem Betrieb vornehmen:
Kommen dir die Neuigkeiten bekannt vor? Kein Wunder, denn der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie galt bereits während der Corona-Pandemie.
Hier findest du einen Überblick über die Entwicklung der Gastro-Mehrwertsteuer in den letzten Jahren:
Wichtig: Anders als die vorherigen Mehrwertsteuersenkungen soll diese Regelung dauerhaft gelten.
Zuletzt wurde heiß diskutiert, ob Gastronomen die Mehrwertsteuersenkung an die Kunden weitergeben sollten oder nicht. Aus gesetzlicher Sicht ist aber klar: Als Gastronom bist du nicht dazu verpflichtet, die Steuersenkung an deine Kunden weiterzugeben.
Die Steuersenkung soll die angeschlagene Branche entlasten, die nach der Corona-Pandemie und dem Ukraine-Krieg zusätzlich mit hoher Inflation zu kämpfen hat. Ob du die Ersparnisse an deine Kunden weitergibst oder anderweitig investierst, ist dir überlassen.
Das Steueränderungsgesetz 2025 liefert dir als Gastronom Planungssicherheit. Auf absehbare Zeit kannst du mit geringeren Steuersätzen auf deine Speisen rechnen.
Aber Achtung: An anderer Stelle könnte es in der Gastronomie zu gesetzlichen Änderungen kommen, die Mehrkosten mit sich bringen.
Diese Änderungen erwarten Gastronomen im kommenden Kalenderjahr:
Hast du Fragen zur Registrierkassenpflicht? In einem anderen Artikel erkläre ich alles, was du zur Kassenpflicht wissen solltest.
Die steuerlichen Anpassungen klingen erst einmal toll – aber auch nach ungeheuer viel Arbeit. Das muss aber nicht so sein. Mit dem richtigen Kassensystem musst du dir nicht wegen Steuersätzen den Kopf zerbrechen.
Im Flatpay Kassensystem für die Gastronomie hinterlegst du Steuersätze nur einmal und wendest anschließend automatisch den richtigen Satz an. Änderungen kannst du in den Einstellungen per Kategorie festlegen, statt dich durch jedes einzelne Produkt zu klicken.
Flatpay spart dir aber nicht nur bei der Mehrwertsteuer Zeit. Verwalte deinen Gastraum über die digitale Tischverwaltung, sende Bestellungen via Küchendrucker direkt an deine Küche und aktiviere die Trinkgeld-Option auf deinen Kartenlesegeräten.
Flatpay ist die ideale Lösung für Gastronomen, die sich auch im Hochbetrieb reibungslose Abläufe, glückliche Kunden und zusätzliche Ersparnisse wünschen.
Hat jemand Ersparnisse gesagt? Ja, richtig. Mit dem Flatpay Kassensystem kannst du bares Geld sparen. Berechne noch heute, wie viel du mit Flatpay sparen könntest.
Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie ist seit dem 01. Januar 2026 in Kraft. Im Gegensatz zu vorherigen Maßnahmen soll diese Gesetzesänderung dauerhaft gelten. Wichtig: Die Steuersenkung richtet sich in erster Linie an Gastronomen. Diese sind nicht dazu verpflichtet, die Senkung an ihre Kunden weiterzugeben.
Mit dem Steueränderungsgesetz hat die Bundesregierung die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie beschlossen. Konkret bedeutet das, dass Speisen beim Verzehr vor Ort nun ebenfalls mit 7 % statt zuvor 19 % besteuert werden. Für Getränke bleibt der Regelsteuersatz von 19 % bestehen. Beim Außer-Haus-Verkauf bleibt es ebenfalls bei den bisherigen Regelungen.
Nach der neuen Regelung für die Gastronomie-Mehrwertsteuer gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% nun für alle Speisen, egal wo sie verzehrt werden. Ausgenommen sind jedoch bestimmte Lebensmittel wie Kaviar sowie Hummer, Austern und Schnecken bei einer reinen Lieferung. 19% Mehrwertsteuer gelten weiterhin bei den meisten Getränken.
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