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Händler-Einblicke

Imbiss eröffnen: Beachte diese Voraussetzungen für die Gründung

Alina Selzer
·
September 22, 2026
Zusammenfassen:

Hey, ich bin Alina von Flatpay. Der Traum vom eigenen Imbiss beginnt oft mit einer einfachen Idee: gutes Essen, ein eigenes Konzept und endlich selbst entscheiden, wie der Laden läuft. Aber was brauchst du eigentlich, um aus dieser Idee ein eigenes Geschäft zu machen? 

Mit der richtigen Vorbereitung kannst du Schritt für Schritt aus deiner Idee einen eigenen Imbiss machen. In diesem Artikel erkläre ich dir, welche Voraussetzungen du als Imbissbetreiber erfüllen musst und wie die Imbiss-Gründung in acht Schritten gelingt. 

Alle Informationen auf einen Blick: 

  • Lohnt es sich noch, einen Imbiss zu eröffnen? – Aktuelle Umfragedaten zeigen, dass sich eine Imbiss-Eröffnung auch 2026 noch lohnt. 
  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? – Du musst fachlich qualifiziert sein, alle nötigen Genehmigungen einholen und die Finanzierung sichern. 
  • Wie eröffne ich einen Imbiss? – Entwickle einen Businessplan, finde einen Standort, hole amtliche Genehmigungen ein und statte deinen Imbiss aus. 
  • Welche Steuern muss ich zahlen? – Du musst Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Lohnsteuer zahlen. 

Lohnt es sich noch, einen Imbiss zu eröffnen? 

Die Gastronomie in Deutschland befindet sich im Wandel. Zwar hatte sich die Branche vergleichsweise schnell von der Corona-Pandemie erholt, sah sich aber anschließend mit neuen Herausforderungen wie steigenden Energie- und Produktkosten konfrontiert. 

Der Strukturwandel in der Gastronomie muss aber nicht vor der Eröffnung eines Imbisses abschrecken, denn es gibt auch positive Signale. Aktuelle YouGov-Daten zeigen nämlich, dass die Deutschen weiterhin gerne außer Haus essen, gestiegene Preise hin oder her. 

Zwischen 2021 und 2025 stieg der Außer-Haus-Verzehr der Deutschen demnach um 8 %. Bei Dönergerichten lag das Plus sogar bei 15 %. Besonders gern gehen Gen Z und Millennials zu Imbissbuden und Schnellrestaurants. 

Als Gastronom profitierst du seit diesem Jahr außerdem vom dauerhaft ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Speisen – unabhängig davon, ob sie vor Ort oder außer Haus verzehrt werden. Auch die Bonpflicht könnte ab 2027 für Kleinbeträge gelockert werden, wodurch weniger Papierbelege nötig wären.

Kurzum: Ein Imbiss in Deutschland kann sich auch weiterhin lohnen – vor allem dann, wenn du die richtige Idee hast und die richtige Zielgruppe ansprichst. 

Diese Voraussetzungen für die Imbiss-Gründung musst Du kennen

Hast du bereits Erfahrung in der Gastronomie oder eine einzigartige Idee für einen neuen Imbiss? Dann bist du deinem eigenen Imbiss schon einen Schritt näher.

Im Folgenden erkläre ich dir alle Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um deinen eigenen Imbiss zu eröffnen: 

  • Fachliche Eignung: Bevor du dich um rechtliche Fragen kümmerst, solltest du hinterfragen, ob du für den Imbiss gemacht bist. Hast du bereits Erfahrung in der Gastronomie? Hast du fachliche Qualifikationen? Und bringst du die nötige Leidenschaft für deinen eigenen Imbiss mit?
  • Genehmigungen & Zertifikate: Welche Genehmigungen und Nachweise du benötigst, hängt von deinem Konzept ab. Dazu können beispielsweise eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, Hygieneschulungen und – etwa beim Ausschank von Alkohol – weitere Genehmigungen gehören.
  • Gewerbeanmeldung: Im nächsten Schritt meldest du deinen Imbiss beim Gewerbeamt an und erfasst dein Unternehmen steuerlich beim Finanzamt. Je nach Rechtsform und Situation kommen weitere organisatorische Schritte hinzu, etwa ein Geschäftskonto und die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
  • Eignung des Standortes: Prüfe außerdem, ob die Räumlichkeiten für den Betrieb eines Imbisses geeignet und entsprechend genehmigt sind. Je nach Standort und Konzept können dafür unterschiedliche behördliche Vorgaben gelten.  
  • Gesicherte Finanzierung: Kannst du alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllen? Dann sichere deine Finanzierung, um deinen Traum zur Realität zu machen. Gängig ist ein Finanzierungsmix aus Eigen- und Fremdkapital (z. B. Kredite). 

Deinen eigenen Imbiss eröffnen in 9 Schritten: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Erfüllst du die Voraussetzungen für die Gründung eines Imbisses? Dann kannst du mit der Planung beginnen, denn ein erfolgreicher Imbiss braucht eine sorgfältige Vorbereitung.

Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt dir die neun wichtigsten Schritte, die du bei der Eröffnung deines eigenen Imbisses beachten musst: 

  1. Entwickle ein Konzept. 

Jedes erfolgreiche Projekt beginnt mit einer guten Idee. Bei deinem Imbiss ist es nicht anders. Der erste Schritt besteht deshalb darin, ein überzeugendes Konzept zu entwickeln.

Dabei beantwortest du die wichtigsten Fragen über dein zukünftiges Geschäft: 

  • Welche Speisen und Getränke wirst du in deinem Imbiss anbieten? 
  • Was unterscheidet dein Angebot von der Konkurrenz?
  • Welche Zielgruppe sprichst du mit deinen Speisen an? 

Dein Konzept ist die Grundlage deines Businessplans und kann maßgeblich über den späteren Erfolg deines Imbisses entscheiden. Verlasse dich deshalb auf fundierte Recherchen statt nur auf dein Bauchgefühl.

  1. Erstelle einen Businessplan.

Hast du dein Konzept konkretisiert und bist von diesem überzeugt, erstellst du daraus deinen Businessplan. Dieser beschreibt das Konzept deines Unternehmens im Detail und enthält alle Informationen, die z. B. für Partner und mögliche Investoren wichtig sind.

Der Businessplan geht meist mit einem Finanzierungsplan einher. Gemeinsam zeigen sie potenziellen Partnern oder Investoren, welche Idee du verfolgst, welches finanzielle Potenzial sie hat und wie du dein Vorhaben finanzieren möchtest.

  1. Finde einen geeigneten Standort. 

In der Gastronomie ist der Standort beinahe so wichtig wie das Konzept selbst. Auch das beste Imbiss-Konzept ist zum Scheitern verurteilt, wenn es an deinem Standort schlicht keine hungrigen Kunden gibt. 

Die Standortwahl spielt auch aus rechtlicher Sicht eine Rolle. Als Gastronomiebetrieb musst du verschiedene hygienische und bauliche Anforderungen erfüllen. Welche Vorgaben gelten und welche Genehmigungen du benötigst, hängt unter anderem von deinem Standort und deinen Räumlichkeiten ab. Die Eignung solltest du vor der Unterschrift eines Mietvertrages prüfen. 

Achtung: Möchtest du einen Foodtruck betreiben, können je nach Standort zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein. Auf öffentlichem Grund kann beispielsweise eine Sondernutzungserlaubnis notwendig sein. Auf privatem Grund solltest du vorab klären, ob und unter welchen Voraussetzungen du dort deinen Foodtruck betreiben darfst.

  1. Entscheide dich für eine Rechtsform. 

Hast du die Rahmenbedingungen geklärt, ist es Zeit für den Papierkram – und davon hat Deutschland jede Menge zu bieten. Beginnen wir deshalb bei der einfachsten Frage: 

Welche Rechtsform soll dein Schnellimbiss haben? Zu den häufigsten Optionen gehören:

  • Einzelunternehmen: Das ist eine klassische Option, wenn du allein gründest. Du hast die volle Entscheidungsgewalt, haftest allerdings grundsätzlich auch mit deinem Privatvermögen.
  • UG: Die sogenannte „Mini-GmbH“ ermöglicht dir eine Gründung mit geringem Stammkapital und beschränkter Haftung. Ein Teil des Jahresüberschusses muss allerdings als Rücklage einbehalten werden.
  • GmbH: Hier profitierst du von der beschränkten Haftung, benötigst aber ein Stammkapital von 25.000 EUR, wovon du bei der Gründung min. 12.500 EUR einzahlen musst.

Die Wahl deiner Rechtsform beeinflusst nicht nur, wie viel Kapital du bei der Gründung aufbringen musst, sondern auch deine Haftung sowie deine gesetzlichen und buchhalterischen Pflichten.

  1. Meistere die bürokratischen Hürden.

Apropos buchhalterische Pflichten. Bist du dir einmal im Klaren darüber, welche Rechtsform dein Unternehmen haben soll, geht der Papierkram erst richtig los. 

Diese Anmeldungen und Formalitäten kommen bei der Gründung deines Imbisses auf dich zu:

  1. Gewerbeanmeldung: Die Gewerbeanmeldung (GewA 1) dient der Anmeldung deines neuen Unternehmens beim Gewerbeamt. In vielen Kommunen kannst du sie inzwischen online erledigen.
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Fülle den Fragebogen über ELSTER aus und übermittle ihn an dein Finanzamt. Anschließend erhältst du deine Steuernummer. Das geht vollständig online.
  3. Mitgliedschaft bei der IHK: Als Gewerbetreibender wirst du in der Regel automatisch Mitglied der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
  4. Anmeldung bei der BG: Zusätzlich musst du deinen Betrieb bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Für Gastronomiebetriebe ist in der Regel die BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) zuständig.
  5. Betriebsnummer beantragen: Beschäftigst du Angestellte, benötigst du eine Betriebsnummer. Diese beantragst du bei der Bundesagentur für Arbeit.

Noch Puste? Gut, denn nach all den rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten musst du noch einige fachliche Fragen klären. 

Diese Genehmigungen und Zertifikate benötigst du für deinen Imbiss: 

  1. Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz: Wer gewerblich mit bestimmten Lebensmitteln arbeitet, benötigt vor Tätigkeitsbeginn eine Belehrung nach § 43 IfSG. Das gilt auch für entsprechend eingesetzte Mitarbeiter.
  2. Hygieneschulung: Wer mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeitet, benötigt entsprechende Kenntnisse in der Lebensmittelhygiene. Auch deine Mitarbeiter müssen je nach Tätigkeit entsprechend geschult werden.
  3. Gaststättenerlaubnis: Möchtest du alkoholische Getränke ausschenken, können je nach Bundesland zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein. Informiere dich deshalb bei der zuständigen Behörde über die Vorgaben an deinem Standort.
  4. Hygienekonzept: Als Lebensmittelbetrieb musst du die geltenden Hygienevorschriften einhalten und entsprechende Eigenkontrollen, etwa nach den HACCP-Grundsätzen, umsetzen.
  5. Anmeldung zur Lebensmittelüberwachung: Abschließend musst du deinen Imbiss bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde anmelden.  

Sonderfall Foodtruck: Bei einem Foodtruck können je nach Betriebsweise und Standort weitere Genehmigungen erforderlich sein, etwa eine Reisegewerbekarte oder eine Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Flächen.

  1. Beschaffe die Ausstattung.

Hast du den Papierkram auch gemeistert? Dann ist es Zeit für die praktische Umsetzung. Richte deinen Imbiss ein oder renoviere die bereits vorhandene Einrichtung, finde Personal und schließe Verträge mit Lieferanten ab. 

Prüfe dazu, welche technische Ausstattung für deinen Imbiss sinnvoll ist. Die richtige technische Ausstattung kann dir im Geschäftsalltag viele Abläufe erleichtern und langfristig Zeit sparen. Ein modernes Kassensystem kann dir dabei helfen, Bestellungen, Bar- und Kartenzahlungen sowie weitere Abläufe zentral zu verwalten.

Wichtig: Entscheidest du dich für ein elektronisches Kassensystem, muss dieses über eine zertifizierte TSE verfügen. Außerdem musst du dein Kassensystem innerhalb eines Monats nach der Anschaffung beim Finanzamt melden.

  1. Verfeinere dein Produkt. 

Schicke dein Produkt nicht blind ins Rennen. Mache dir vor der Eröffnung deines Imbisses deshalb ein Bild davon, wie deine Speisen und Getränke bei deiner Zielgruppe ankommen, und lasse sie vorab von potenziellen Kunden testen.

Prüfe die Zubereitung der Speisen und ihre Haltbarkeit bei Kühlung oder Warmhaltung. Kennzeichne Allergene und Zusatzstoffe korrekt und kalkuliere deine Preise anhand von Wareneinsatz und Aufwand.

  1. Entwickle eine Marketing-Strategie. 

Ob du einen bestehenden Imbiss übernimmst oder ein komplett neues Lokal eröffnest, solltest du dich nicht allein auf Laufkundschaft verlassen. Deshalb solltest du dir genau überlegen, welche Marketingmaßnahmen du ergreifen willst, um Neukunden zu gewinnen. 

Deine Marketing-Strategie kann eine professionelle Website, eine Content-Strategie für Social Media sowie bezahlte Werbung umfassen – von Flyern bis hin zu Paid Ads.

  1. Eröffne deinen Imbiss.  

Alles unter Dach und Fach? Dann steht deiner Imbiss-Eröffnung nichts mehr im Weg. Verpasse deinem neuen Imbiss den letzten Feinschliff, bestelle deine Ware und bereite alles für den ersten Arbeitstag vor. 

Überlege dir, ob du mit einem Soft Opening starten möchtest oder deine Eröffnung mit besonderen Angeboten und Aktionen bewirbst, um neue Kunden auf deinen Imbiss aufmerksam zu machen.

Diese Steuern fallen bei der Eröffnung eines Imbisses an

Hast du einmal den Betrieb in deinem Imbiss aufgenommen, erwarten dich neben dem Tagesgeschäft bereits weitere Herausforderungen, darunter auch allerhand steuerliche Pflichten. 

Diese Steuern können beim Betrieb eines Imbisses anfallen: 

  • Einkommensteuer: Betreibst du deinen Imbiss als Einzelunternehmen, musst du den Gewinn grundsätzlich im Rahmen deiner persönlichen Einkommensteuer versteuern. Bei einer GmbH oder UG wird der Gewinn der Gesellschaft stattdessen mit Körperschaftsteuer besteuert.
  • Körperschaftsteuer: GmbHs und UGs zahlen auf ihren steuerpflichtigen Gewinn grundsätzlich 15 % Körperschaftsteuer. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer.
  • Umsatzsteuer: Fällst du nicht unter die Kleinunternehmerregelung, musst du auf deine Umsätze Umsatzsteuer erheben. Für Speisen gilt in der Gastronomie seit dem 01. Januar 2026 grundsätzlich der ermäßigte Steuersatz von 7 %, während für die meisten Getränke weiterhin 19 % gelten.
  • Gewerbesteuer: Für Einzelunternehmen gilt bei der Gewerbesteuer ein Freibetrag von 24.500 EUR. GmbHs und UGs haben diesen Freibetrag nicht und unterliegen grundsätzlich ab dem ersten Euro Gewerbeertrag der Gewerbesteuer.
  • Lohnsteuer: Beschäftigst du Angestellte, musst du als Arbeitgeber die anfallende Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen.

Spare Zeit & Geld mit dem Flatpay Kassensystem

Bei der Eröffnung deines Imbisses musst du dich um hunderte Dinge kümmern. Das Letzte, was du dabei gebrauchen kannst, sind komplizierte Abläufe rund um Kasse und Buchhaltung. Lege dir deshalb ein Kassensystem von Flatpay zu.

Unser Kassensystem für Imbisse unterstützt dich dort, wo du es am meisten brauchst – bei der Annahme von Bestellungen, beim Ausdruck von Küchenbelegen und beim Bezahlen, ob bar, mit Karte oder kontaktlos.

Selbst bei der Eröffnung greifen wir dir unter die Arme. Unser Team besucht dich persönlich in deinem Imbiss und richtet deine neue Kassenlösung für dich ein – Bonrolle inklusive. So kannst du direkt loslegen, ohne dich um technische Fragen zu kümmern. 

Und die Kassenmeldung? Auch die Anmeldung der Kasse beim Finanzamt erleichtern wir dir. Generiere die XML-Datei für die Kassenmeldung einfach in den Einstellungen und lade sie anschließend über ELSTER beim Finanzamt hoch.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was brauche ich, um einen Imbiss zu eröffnen?

Um einen Imbiss zu eröffnen, solltest du dich erst einmal fragen, ob du die nötigen fachlichen Kenntnisse besitzt. Dann solltest du eine Geschäftsidee entwickeln, einen fundierten Businessplan erstellen und die Finanzierung deines Imbisses sichern. 

Hast du die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen, kannst du beginnen, die bürokratischen und hygienischen Voraussetzungen zu erfüllen und einen Standort suchen. Hast du alle nötigen Genehmigungen eingeholt, kannst du dort die Eröffnung vorbereiten. 

Wie viel Geld braucht man für einen Imbiss?

Wie viel Geld du benötigst, um einen Imbiss zu eröffnen, hängt maßgeblich davon ab, ob du einen bestehenden Imbiss übernimmst oder ein komplett neues Lokal eröffnest. Auch das jeweilige Konzept beeinflusst maßgeblich, wie teuer deine Eröffnung wird.  

Daher ist es nicht sinnvoll, mit einem Pauschalbetrag für die Imbiss-Eröffnung zu rechnen. Stattdessen solltest du in deinem Businessplan alle anfallenden Kosten festhalten und dir frühzeitig Gedanken über die Finanzierung machen.

Kann jeder einen Imbiss eröffnen?

Ja, grundsätzlich kann jeder einen Imbiss eröffnen. Eine bestimmte Berufsausbildung oder gastronomische Ausbildung ist dafür nicht vorgeschrieben.

Für die Eröffnung musst du allerdings dein Gewerbe anmelden und je nach Konzept, Standort und Angebot verschiedene Genehmigungen und Nachweise einholen. Hierbei kann es vorkommen, dass du ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung vorlegen musst.

Wie viel Gewinn macht ein Imbiss?

Wie viel Gewinn ein Imbiss macht, hängt stark von deinem Standort, deinen Preisen, der Anzahl deiner Kunden und deinen laufenden Kosten ab. Entscheidend ist also nicht nur, wie viel Umsatz du machst, sondern auch, wie hoch beispielsweise Wareneinsatz, Personal-, Miet- und Energiekosten ausfallen.

Eine pauschale Gewinnspanne lässt sich deshalb kaum nennen. Kalkuliere deine erwarteten Umsätze und Kosten am besten bereits im Businessplan, um realistisch einschätzen zu können, wann sich dein Imbiss für dich rechnet.

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