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Händler-Einblicke

Imbiss eröffnen: Beachte diese Voraussetzungen für die Gründung

Alina Selzer
·
August 20, 2026
Zusammenfassen:

Hey, ich bin Alina von Flatpay. Hast du schon immer davon geträumt, einen Imbiss zu eröffnen oder möchtest du dich selbstständig machen? Dann habe ich eine gute Nachricht für dich. 

Einen Imbiss zu eröffnen, ist einfacher, als du denkst – wenn du richtig vorgehst. In diesem Artikel erkläre ich dir, welche Voraussetzungen du als Imbissbetreiber erfüllen musst und wie die Imbiss-Gründung in acht Schritten gelingt. 

Alle Informationen auf einen Blick: 

  • Lohnt es sich noch, einen Imbiss zu eröffnen? – Aktuelle Umfragedaten zeigen, dass sich eine Imbiss-Eröffnung auch 2026 noch lohnt. 
  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? – Du musst fachlich qualifiziert sein, alle nötigen Genehmigungen einholen und die Finanzierung sichern. 
  • Wie eröffne ich einen Imbiss? – Entwickle einen Businessplan, finde einen Standort, hole amtliche Genehmigungen ein und statte deinen Imbiss aus. 
  • Welche Steuern muss ich zahlen? – Du musst Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Lohnsteuer zahlen. 

Lohnt es sich noch, einen Imbiss zu eröffnen? 

Die Gastronomie in Deutschland befindet sich im Wandel. Zwar hatte sich die Branche vergleichsweise schnell von der Corona-Pandemie erholt, sah sich aber gleich mit neuen Herausforderungen wie steigenden Energie- und Produktkosten konfrontiert. 

Der Strukturwandel in der Gastronomie muss aber nicht vor der Eröffnung eines Imbisses abschrecken, denn es gibt auch positive Signale. Aktuelle YouGov-Daten zeigen nämlich, dass die Deutsche weiterhin gerne außer Haus essen, gestiegene Preise hin oder her. 

Zwischen 2021 und 2025 verzeichnete der Außer-Haus-Verzehr der Deutschen demnach ein Plus von 8 Prozent, der Döner sogar 15 Prozent. Besonders gern gehen Gen Z und Millennials zu Imbissbuden und Schnellrestaurants. 

Als Gastronom profitierst du seit diesem Jahr auch von einer einheitlichen Mehrwertsteuer von 7 Prozent auf all deine Speisen, egal ob diese vor Ort oder außer Haus verzehrt werden. Die Bonplicht soll ebenfalls gelockert werden, was dir weiteren Papierkram spart. 

Kurzum: Ein Imbiss in Deutschland kann sich auch weiterhin lohnen – vor allem dann, wenn du die richtige Idee hast und die richtige Zielgruppe ansprichst. 

Diese Voraussetzungen für die Imbiss-Gründung musst Du kennen

Hast du bereits Erfahrung in der Gastronomie oder hast eine einzigartige Idee für einen neuen Imbiss? Dann bring dich in Stellung, deinen eigenen Imbiss zu gründen. 

Im Folgenden erkläre ich dir alle Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um deinen eigenen Imbiss zu eröffnen: 

  • Fachliche Eignung: Bevor du dich um rechtliche Fragen kümmerst, solltest du hinterfragen, ob du für den Imbiss gemacht bist. Hast du bereits Erfahrungen in der Gastronomie? Hast du fachliche Qualifikationen? Brennst du für den Service?   
  • Genehmigungen & Zertifikate: Prüfe, welche Genehmigungen du für die Eröffnung benötigst. Typische Voraussetzungen sind ein Gesundheitszeugnis, eine Hygieneschulung, die Lebensmittelüberwachung und eine Konzession.  
  • Gewerbeanmeldung: Im nächsten Schritt musst du deinen Imbiss beim Gewerbeamt und beim Finanzamt anmelden, ein Geschäftskonto eröffnen, dich bei der IHK anmelden und eine gesetzliche Unfallversicherung abschließen. 
  • Eignung des Standortes: Egal ob du einen Imbiss oder einen Foodtruck eröffnest, bei der Standortwahl musst du besonders genau hinschauen. Dieser muss nämlich von Bauamt und Gesundheitsamt genehmigt werden.  
  • Gesicherte Finanzierung: Kannst du alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllen? Dann sichere deine Finanzierung, um deinen Traum zur Realität zu machen. Gängig ist ein Finanzierungsmix aus Eigen- und Fremdkapital (z. B. Kredite). 

Deinen einen Imbiss eröffnen in 9 Schritten: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Erfüllst du die Voraussetzungen für die Gründung eines Imbisses? Dann beginne noch heute mit der Planung, denn ein erfolgreicher Imbiss bedarf sorgfältiger Vorbereitung. 

Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt dir die neun wichtigsten Schritte, die du bei der Eröffnung deines eigenen Imbisses beachten musst: 

  1. Entwickle ein Konzept. 

Jedes erfolgreiche Projekt beginnt mit einer guten Idee. Bei deinem Imbiss ist es nicht anders. Deshalb beginnt die Gründung deines Imbisses dabei, ein Konzept zu entwickeln. 

Dabei beantwortest du die wichtigsten Fragen über dein zukünftiges Geschäft: 

  • Welche Speisen und Getränke wirst du in deinem Imbiss anbieten? 
  • Inwiefern hebt sich dieses Produkt von der Konkurrenz ab?
  • Welche Zielgruppe sprichst du mit deinen Speisen an? 

Dein Konzept ist die Grundlage deines Businessplans und entscheidet maßgeblich über den Erfolg deines Konzeptes. Nutze deshalb fundierte Recherchen, statt nur dein Bauchgefühl.

  1. Erstelle einen Businessplan.

Hast du dein Konzept konkretisiert und bist von diesem überzeugt, erstellst du daraus deinen Businessplan. Dieser beschreibt das Konzept deines Unternehmens im Detail und nennt alle Details, die z. B. für Partner und mögliche Investoren wichtig sind. 

Der Businessplan geht meist mit einem Finanzierungsplan einher. Gemeinsam müssen sie Dritten veranschaulichen, welche Idee du konkret hast, welches finanzielle Potenzial diese hat und wie du dir die Finanzierung des Projektes vorstellst. 

  1. Finde einen geeigneten Standort. 

In der Gastronomie ist der Standort beinahe so wichtig wie das Konzept selbst. Auch das beste Imbiss-Konzept ist zum Scheitern verurteilt, wenn es an deinem Standort schlicht keine hungrigen Kunden gibt. 

Die Standortwahl spielt auch aus rechtlicher Sicht eine Rolle. Als Gastronomiebetrieb musst du allerhand hygienische und bauliche Voraussetzungen erfüllen, die Hygiene- und Bauamt abnehmen. Die Eignung solltest du vor der Unterschrift eines Mietvertrages prüfen. 

Achtung: Eröffnest du einen Foodtruck, benötigst du auf öffentlichem Grund eine Sondernutzungsgenehmigung und auf privatem Grund eine Standgenehmigung. 

  1. Entscheide dich für eine Rechtsform. 

Hast du die Rahmenbedingungen geklärt, ist es Zeit für den Papierkram – und davon hat Deutschland jede Menge zu bieten. Beginnen wir deshalb bei der einfachsten Frage: 

Welche Rechtsform soll dein Schnellimbiss haben? Du hast im Grunde drei Optionen: 

  • Einzelunternehmen: Entscheide dich ganz klassisch für ein Einzelunternehmen, genieße die volle Entscheidungsgewalt, aber hafte mit deinem gesamten Kapital. 
  • UG: Die sogenannte “Mini-GmbH” ist eine tolle Option, wenn es mehrere Partner mit geringem Startkapital gibt, verpflichtet aber zur Rücklagenbildung. 
  • GmbH: Hier profitierst du von der beschränkten Haftung, benötigst aber ein Kapital von 25.000 EUR, wovon du bei der Gründung min. 12.500 EUR einzahlen musst.

Die Wahl deiner Rechtsform beeinflusst nicht nur, wieviel Kapital du bei der Gründung aufbringen musst, sondern auch deine gesetzlichen und buchhalterischen Pflichten. 

  1. Meistere die bürokratischen Hürden.

Apropos buchhalterische Pflichten. Bist du dir einmal im Klaren darüber, welche Rechtsform dein Unternehmen haben soll, geht der Papierkram erst richtig los. 

Fülle die folgenden Anmeldungen und Formulare für deinen Foodtruck aus: 

  1. Gewerbeanmeldung: Die Gewerbeanmeldung (GewA 1) dient der Anmeldung deines neuen Unternehmens beim Gewerbeamt. Das geht i. d. R. online.
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Fülle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und erhalte im Gegenzug deine Steuernummer. Auch das geht online. 
  3. Mitgliedschaft bei der IHK: Als Imbissbetreiber wirst du mit der Gewerbeanmeldung automatisch Teil der Industrie- und Handelskammer (IHK). Ergänze dort deine Daten. 
  4. Anmeldung bei der BG: Zusätzlich musst du dich bei der Berufsgenossenschaft (BG) anmelden. Diese kümmert sich um die gesetzliche Unfallversicherung. 
  5. Anmeldung beim Arbeitsamt: Beschäftigst du von Anfang an Angestellte, musst du dich außerdem beim zuständigen Arbeitsamt anmelden. 

Noch Puste? Gut, denn nach all den rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten musst du noch einige fachliche Fragen klären. 

Diese Genehmigungen und Zertifikate benötigst du für deinen Imbisswagen: 

  1. Gesundheitszeugnis: Sowohl du als auch deine Angestellten benötigen ein Gesundheitszeugnis, das regelmäßig aufgefrischt werden muss. 
  2. Hygieneschulung: Dazu musst du noch eine Hygieneschulung nach §43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt abschließen. 
  3. Gaststättenerlaubnis: Möchtest du in deinem Imbiss auch alkoholische Getränke anbieten? Dann benötigst du auch eine Gaststättenerlaubnis bzw. Konzession. 
  4. Hygienekonzept: Für deinen Imbiss musst du zusätzlich ein ausführliches Hygienekonzept ausarbeiten, das das Gesundheitsamt regelmäßig überprüft. 
  5. Anmeldung zur Lebensmittelüberwachung: Abschließend musst du deinen Imbiss bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde anmelden.  

Sonderfall Foodtruck: Betreibst du einen Foodtruck, benötigst du zusätzlich eine Reisegewerbekarte und Standgenehmigungen. 

  1. Beschaffe die Ausstattung.

Hast du den Papierkram auch gemeistert? Dann ist es Zeit, dich an die Umsetzung zu wagen. Richte deinen Imbiss ein oder renoviere die bereits vorhandene Einrichtung, finde Personal und schließe Verträge mit Lieferanten ab. 

Prüfe dazu, welche technische Ausstattung für deinen Imbiss sinnvoll ist. Zwar ist diese anfangs recht kostspielig, spart dir aber langfristig viel Zeit und Geld. Ein Kassensystem solltest du in Betracht ziehen, um Bar- und Kartenzahlungen anzunehmen. 

Wichtig: Dein Kassensystem muss über ein zertifiziertes TSE-Modul verfügen und bei der Anschaffung beim Finanzamt angemeldet werden. 

  1. Verfeinere dein Produkt. 

Schicke dein Produkt nicht blind ins Rennen. Mache dir vor der Eröffnung deines Imbisses deshalb ein Bild davon, ob deine Speisen und Getränke aktuellen Trends entsprechen bzw. gefragt sind und lasse sie vorab von potenziellen Kunden testen. 

Prüfe die Zubereitung der Speisen und die Haltbarkeit bei der Kühlung oder Warmhaltung. Erstelle ein Hygienekonzept für deine Produkte, kennzeichne Allergene und Zusatzstoffe und kalkuliere den Produktpreis anhand des Wareneinsatzes und des Aufwandes.

  1. Entwickle eine Marketing-Strategie. 

Ob du einen bestehenden Imbiss übernimmst oder ein komplett neues Lokal eröffnest, wird dein Lokal nicht allein durch Laufkundschaft überleben. Deshalb solltest du dir genau überlegen, welche Marketingmaßnahmen du ergreifen willst, um Neukunden zu gewinnen. 

Deine Marketing-Strategie kann die Erstellung einer professionellen Website, die Entwicklung einer Content-Strategie für Social Media oder auch bezahlte Werbung in Form von Flyern oder Paid Ads. 

  1. Eröffne deinen Imbiss.  

Alles unter Dach und Fach? Dann steht deiner Imbiss-Eröffnung nichts mehr im Weg. Verpasse deinem neuen Imbiss den letzten Feinschliff, bestelle deine Ware und bereite alles für den ersten Arbeitstag vor. 

Überlege dir, ob du mit einem Soft Opening starten willst, etwa weil der Standort bereits gut besucht ist, oder ob du zur Eröffnung deines Imbisses mit besonderen Angeboten winken willst, um die Aufmerksamkeit neuer Kunden zu gewinnen. 

Diese Steuern fallen bei der Eröffnung eines Imbisses an

Hast du einmal den Betrieb in deinem Imbiss aufgenommen, erwarten dich neben dem Tagesgeschäft bereits weitere Herausforderungen, darunter auch allerhand steuerliche Pflichten. 
Diese Steuern können beim Betrieb eines Imbisswagens anfallen: 

  • Einkommensteuer: Auf den Gewinn deines Imbisses musst du – wie bei allen anderen Beschäftigungen auch – die Einkommensteuer abführen. Bei einer GmbH oder UG entfällt die Einkommensteuer.  
  • Körperschaftsteuer: Anstelle der Einkommensteuer führen GmbHs und UGs die sogenannte Körperschaftsteuer von 15% ab. Diese fällt ebenfalls auf die Gewinne deines Imbisses an. 
  • Umsatzsteuer: Fällst du nicht gerade unter die Kleinunternehmerregelung, musst du auf all deine Speisen und Getränke die Gastro-Mehrwertsteuer von 7% erheben und diese anschließend an das Finanzamt abführen.  
  • Gewerbesteuer: Als Einzelunternehmen musst du die Gewerbesteuer abführen, wenn du pro Jahr mehr als 24.500 EUR Gewinn erwirtschaftest. Bei einer UG oder GmbH zahlst du die Gewerbesteuer ab dem ersten Cent Gewinn.  
  • Lohnsteuer: Beschäftigst du in deinem Imbiss auch Angestellte, musst du für diese auch die Lohnsteuer an das Finanzamt abführen.  

Spare Zeit & Geld mit dem Flatpay Kassensystem

Bei der Eröffnung deines Imbiss musst du dich um hunderte Dinge kümmern. Das Letzte, was du dabei gebrauchen kannst, sind noch mehr buchhalterische Pflichten bei der Kassenführung. Lege dir deshalb ein Kassensystem von Flatpay zu. 

Unser Kassensystem für Imbisse unterstützt dich dort, wo du es am meisten brauchst – bei der Annahme von Bestellungen, beim Ausdruck von Küchenbelegen und bei der Abwicklung von Zahlungen – ob bar, mit Karte oder kontaktlos. 

Selbst bei der Eröffnung greifen wir dir unter die Arme. Unser Team besucht dich persönlich in deinem Imbiss und richtet deine neue Kassenlösung für dich ein – Bonrolle inklusive. So kannst du direkt loslegen, ohne dich um technische Fragen zu kümmern. 

Und die Kassenmeldung? Auch die Anmeldung der Kasse beim Finanzamt erleichtern wir dir. Generiere die XML-Datei für die Kassenmeldung einfach in den Einstellungen und melde deine neue Kasse innerhalb von fünf Minuten beim Finanzamt an. 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was brauche ich, um einen Imbiss zu eröffnen?

Um einen Imbiss zu eröffnen, solltest du dich erst einmal fragen, ob du die nötigen fachlichen Kenntnisse besitzt. Dann solltest du eine Geschäftsidee entwickeln, einen fundierten Businessplan erstellen und die Finanzierung deines Imbisses sichern. 

Hast du die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen, kannst du beginnen, die bürokratischen und hygienischen Voraussetzungen zu erfüllen und einen Standort suchen. Hast du alle nötigen Genehmigungen eingeholt, kannst du dort die Eröffnung vorbereiten. 

Wie viel Geld braucht man für einen Imbiss?

Wie viel Geld du benötigst, um einen Imbiss zu eröffnen, hängt maßgeblich davon ab, ob du einen bestehenden Imbiss übernimmst oder ein komplett neues Lokal eröffnest. Auch das jeweilige Konzept beeinflusst maßgeblich, wie teuer deine Eröffnung wird.  

Daher ist es nicht sinnvoll, mit einem Pauschalbetrag für die Imbiss-Eröffnung zu rechnen. Stattdessen solltest du bei der Erstellung deines Businessplans alle anfallenden Kosten festhalten und dir bereits um die Finanzierung Gedanken machen.  

Kann jeder einen Imbiss eröffnen?

Ja, grundsätzlich kann “jeder” einen Imbiss eröffnen, da es sich nicht um einen genehmigungspflichtigen Beruf handelt. Sprich: Du musst keine spezielle Ausbildung abschließen, um einen Imbiss zu eröffnen. 

Bei der Gründung eines Imbisses musst du allerdings zahlreiche Genehmigungen einholen und ein Gewerbe anmelden. Hierbei kann es vorkommen, dass du ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung vorlegen musst. 

Wie viel Gewinn macht ein Imbiss?

Der Gewinn eines Imbisses hängt maßgeblich vom Standort, der Anzahl der Kunden und den Gewinnmargen ab, die du abrufen kannst. Im Schnitt rechnet man bei Imbissen mit einem täglichen Umsatz von 750 EUR bis 1.500 EUR.  

Von diesem Umsatz musst du erst noch deine Betriebs- und Lohnkosten bezahlen. bevor du deinen tatsächlichen Gewinn erhältst. Im Schnitt kannst du damit rechnen, dass 10% bis 30% des Umsatzes als Gewinn hängenbleiben. 

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