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Hey, ich bin Alina von Flatpay. Viele Händler bieten heute ganz selbstverständlich Kartenzahlungen an. Trotzdem bleibt oft unklar, wie die Gebühren hinter einer Kartenzahlung eigentlich entstehen – und wer sie am Ende bezahlt. Die Kosten für Kartenzahlungen verteilen sich in Deutschland vor allem auf Händler und Zahlungsdienstleister. Mit welchen Gebühren Händler rechnen müssen und warum zusätzliche Gebühren für Kunden mittlerweile verboten sind, erfährst du in diesem Artikel.
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Alle Informationen auf einen Blick:
Bezahlt ein Kunde in einem Geschäft mit seiner EC-Karte oder Kreditkarte, sind an diesem Prozess vereinfacht gesagt drei Parteien beteiligt: der Händler, der Zahlungsdienstleister und natürlich der Kunde selbst.
Alle beteiligten Parteien tragen einen Teil der Kartenzahlungsgebühren, in unterschiedlichen Anteilen:
Achtung: Für den Kunden selbst fallen nur indirekte Kosten an. Denn laut § 270a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein “Entgelt für die Nutzung einer (...) Zahlungskarte (...) unwirksam.”
Als Händler zahlst du Transaktionsgebühren sowie Anschaffungs- oder Mietkosten für Kartenzahlungen. Je nach Gebührenmodell können außerdem Zusatzkosten anfallen.
Dein Zahlungsdienstleister behält einen Teil der Transaktionsgebühr als Acquirer Fee ein, der Rest geht als Interchange Fee an die Bank des Karteninhabers und als Scheme Fee an die Kreditkartenorganisation (z. B. VISA oder Mastercard).
Die Gebühren unterscheiden sich je nach Zahlungsmethode, Anbieter und Gebührenmodell teilweise deutlich.
Noch Fragen? Schaue dir unseren ausführlichen Artikel zu Kartenzahlungsgebühren für einen kompletten Überblick über die Kosten für Kartenterminals an.
Bei der Kartenzahlung übernimmt der Händler nicht nur die Transaktionsgebühren.
Betrachtet man den gesamten Bezahlvorgang, kommen bei vielen Anbietern zusätzlich Kosten für Kartenterminals, Kassensysteme oder die Einrichtung hinzu. Auch organisatorischer Aufwand und laufende Gebühren spielen eine Rolle.
Unter die Transaktionsgebühren fallen dabei einerseits die Interchange Fee, Scheme Fee und Acquirer Fee, die der Händler gebündelt an den Payment Service Provider (PSP) zahlt.
Bei einigen Zahlungsanbietern kommen weiterhin Zusatzkosten wie z. B. Einrichtungsgebühren, Wartungsgebühren, Gebühren für Rücklastschriften usw. hinzu. Die konkreten Kostenpunkte sind dabei stark vom jeweiligen Zahlungsdienstleister und Gebührenmodell abhängig.
Der Zahlungsdienstleister kann nicht alle Gebühren bei Kartenzahlungen
einbehalten.
In gewisser Weise dient der PSP nämlich nur als Vermittler zwischen Händler, Bank des Karteninhabers und Kreditkartenorganisation.
Für die Bereitstellung des Terminals darf der Zahlungsdienstleister die Acquirer Fee einbehalten.
Die Interchange Fee leitet der PSP an die Bank des Karteninhabers weiter. Sie macht einen großen Teil der Transaktionsgebühr aus.
Die Scheme Fee leitet der Zahlungsdienstleister an die Kreditkartenorganisation weiter.
Wichtig ist außerdem, dass der PSP zwar Teile der Transaktionsgebühr weitergeben muss, aber als Anbieter von Hard- und Software und als Dienstleister auch an anderen Stellen Einnahmen erzielt, etwa durch die Bereitstellung und Einrichtung der technischen Infrastruktur.
Der Kunde zahlt bei der Kartenzahlungen selbst keine Gebühren – zumindest nicht in Deutschland. Denn: Seit 2018 ist es Händlern in Deutschland nicht mehr erlaubt, Gebühren für Kartenzahlungen zu erheben.
Das sogenannte Surcharging ist nach § 270a BGB nicht mehr zulässig. Das bedeutet konkret, dass der Händler nicht mehr Geld für ein Produkt oder eine Dienstleistung verlangen darf, nur weil sich der Kunde für eine Kartenzahlung entscheidet.
Wenn der Händler also die Transaktionsgebühren für Kartenzahlungen auf seine Kunden abwälzen wollte, müsste er diese Kosten grundsätzlich in seine allgemeinen Preise einkalkulieren – oder er tut es eben nicht.
Für den Kunden fallen bei der Zahlung am Kartenterminal also allenfalls indirekte Kosten an, etwa für den Besitz einer EC-Karte oder Debit- oder Kreditkarte. Hier können natürlich Kontoführungsgebühren oder Tilgungszinsen (bei Kreditkarten) seitens der Bank anfallen.
Achtung Firmenkunden: Surcharging bei Firmenkarten ist weiterhin zulässig. Auch viele Zahlungskarten von American Express und Diners Club sind vom Verbot ausgenommen.
Wie du sehen kannst, übernimmt der Händler den größten Teil der Kartenzahlungsgebühren. Aber warum entscheiden sich Händler dann überhaupt für ein Kartenterminal? Wäre nicht Bargeld günstiger als Kartenzahlung? Nein, nicht unbedingt.
Sowohl bei Bargeldzahlungen als auch bei Kartenzahlungen fallen Gebühren an; nicht immer zeigen sich diese direkt in Form einer Transaktionsgebühr.
Auch bei Zahlungen mit Bargeld zahlst du Gerätekosten, Arbeitskosten und kommst für Aus- und Einzahlungen, Wechselrollen und Transporte auf. Einer aktuellen Händlerkosten-Studie können versteckte Gebühren von bis zu 2,3 % anfallen.
Damit kann Bargeld in etwa genauso teuer sein wie Zahlungen mit internationalen Debit- und Kreditkarten. Zahlungen mit der lokalen Girocard wäre demnach mit Abstand am günstigsten. Du siehst also: Kein Kartenterminal ist auch keine Lösung.
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Grundsätzlich ist ein Umstieg auf Kartenzahlungen für Händler sinnvoll, wenn du diese nicht schon anbietest. Und die Gründe dafür sind nicht allein eine Frage der Gebühren, sondern auch operativer und strategischer Natur.
Dies sind fünf schlagkräftige Argumente für die Einführung eines Kartenterminals in deinem Geschäft:
Um dir Kostenersparnisse bei Kartenzahlungen zu sichern, solltest du deine Bedürfnisse genau prüfen und unterschiedliche Gebührenmodelle für Kartenterminals prüfen.
Bei Flatpay setzen wir auf faire und transparente Transaktionen, bei denen du dich nicht später fragen musst, wie diese zustande kommen.
Erkundigst du dich nach dem Flatpay Kartenterminal, erklären wir dir bereits beim Erstgespräch alle Gebühren im Detail. Für Kartenzahlungen erheben wir pauschal eine Transaktionsgebühr von 1,29 %, egal welche Zahlungsmethode deine Kunden nutzen.
Wenn du dir das Kartenterminal als Teil des Flatpay Kassensystems zulegst, zahlst du eine einmalige Anschaffungsgebühr von 1.495 € bzw. 2.495 € und eine feste Transaktionsgebühr von 1,69 %.
Bei Flatpay überzeugt allerdings nicht nur der Kostenfaktor. Das Kartenterminal hilft dir auch beim Betrieb und der Buchhaltung weiter, indem es…
Bei einer Kartenzahlung erhält die Bank die sogenannte Interchange Fee. Diese zahlt der Händler als Teil der Transaktionsgebühr an den Zahlungsdienstleister. Dieser leitet die Interchange Fee schließlich an die Bank des Karteninhabers weiter. Außerdem verdient sie indirekt durch die Bereitstellung von Zahlungskarten für den Kunden.
An der Kartenzahlung verdient in erster Linie der Zahlungsdienstleister, der die Zahlungsinfrastruktur für den Händler bereitstellt. Von den Kartenzahlungsgebühren gibt der Payment Service Provider (PSP) wiederum einen Teil an die Bank des Karteninhabers an die Kreditkartenorganisation (z. B. VISA und Mastercard) ab.
Nein, nicht zwangsläufig. Zwar fällt auf Bartransaktionen nicht direkt eine Transaktionsgebühr an, allerdings müssen auch hier Geräte bereitgestellt werden, Arbeitsstunden entlohnt werden und Gebühren für Ein- und Auszahlungen und Transporte getragen werden. EC-Zahlungen sind oft günstiger als Barzahlungen.
Als Händler zahlt man bei einer Kartenzahlung erst einmal eine Transaktionsgebühr. Dabei kann es sich um einen festen Geldbetrag handeln, oder einen individuellen oder festen Prozentsatz (Disagio) handeln. Zusätzlich fallen Kosten für die Anschaffung und Miete von Hard- und Software sowie unterschiedliche Zusatzkosten an.
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