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Hey, ich bin Rebecca von Flatpay und heute schauen wir uns ein Thema an, das in der Gastronomie und im Einzelhandel immer wieder für Verwirrung sorgt: Trinkgeld versteuern. Viele fragen sich: „Muss ich Trinkgeld versteuern?“ oder „Wird Trinkgeld versteuert?“. Die Antwort: Es kommt darauf an, ob du angestellt oder selbstständig bist – und ob das Trinkgeld bar oder per Karte gezahlt wird.
In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen, zeigen dir, wie die Abrechnung von Trinkgeld funktioniert und worauf Selbstständige besonders achten müssen.
Für Angestellte gilt: Trinkgeld ist steuerfrei, solange es direkt vom Kunden an die Servicekraft gegeben wird. Hier greift der Trinkgeld Freibetrag. Doch sobald das Trinkgeld vom Arbeitgeber gesammelt oder über die Lohnabrechnung ausgezahlt wird, sieht es anders aus – dann muss es versteuert werden.
Selbstständige hingegen können Trinkgelder nicht steuerfrei vereinnahmen. Bei ihnen zählen Trinkgelder zum Einkommen und müssen in der Trinkgeld Steuererklärung angegeben werden.
Eine häufige Frage lautet: Gibt man Selbständigen Trinkgeld?
Ja, auch Selbstständige können Trinkgeld bekommen – zum Beispiel Friseure, Café-Inhaber oder Betreiber von kleinen Geschäften. Aber Achtung: Hier greift keine Steuerbefreiung. Für dich als Selbstständigen bedeutet das: Trinkgelder zählen als Betriebseinnahmen und sind zu versteuern.
Die kurze Antwort: Ja, in vielen Fällen.
Die Frage „Muss man Trinkgeld versteuern?“ lässt sich also nur beantworten, wenn klar ist, in welcher Rolle du arbeitest.
Ein spannender Punkt ist die Kartenzahlung. Immer mehr Gäste geben ihr Trinkgeld per Karte. Doch wie funktioniert das steuerlich?
Für Selbstständige gilt: Trinkgeld über Karte ist immer steuerpflichtig.
Wenn du selbstständig bist, musst du Trinkgeld wie folgt behandeln:
Damit gilt: Trinkgelder versteuern ist Pflicht für jeden Selbstständigen.
Viele fragen nach einem Trinkgeld Freibetrag. Hier muss man unterscheiden:
Einfach erklärt:
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kalkulation und Preisgestaltung. Trinkgeld sollte immer als freiwillige Zusatzleistung verstanden werden, nicht als Ersatz für faire Preise. Gerade in Branchen wie Gastronomie ist es wichtig, dass du deine Preise kalkulierst und nicht auf Trinkgelder angewiesen bist, um deine Kosten zu decken.
Die Frage „Muss Trinkgeld versteuert werden?“ ist also nicht pauschal zu beantworten.
Besonders wichtig: Bei Trinkgeld Kartenzahlung versteuern gilt für Selbstständige immer Steuerpflicht. Nur bei Angestellten kann es unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben.
Mein Tipp: Behalte deine Trinkgelder sauber in der Buchhaltung im Blick, dann bist du auf der sicheren Seite.
Mehr Infos zu bargeldlosen Zahlungen, Kassensystemen und steuerlichen Themen findest du regelmäßig hier im Flatpay-Blog.
Gepostet am 18.08.2025 von Rebecca
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