Unterschied Quittung Rechnung: Das sollten Unternehmer wissen

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October 15, 2025
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Zusammenfassen:

Hi, ich bin Rebecca von Flatpay und helfe dir heute dabei, den unterschied quittung rechnung klar zu verstehen. Mit dem richtigen Wissen bleibst du rechtssicher, sparst Zeit in der Buchhaltung und triffst im Alltag schneller die passende Wahl.

Was ist eine Quittung?

Eine Quittung ist der schriftliche Nachweis, dass eine Zahlung eingegangen ist und damit eine Geldschuld beglichen wurde. Sie wird häufig bei Barzahlungen genutzt und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 368 BGB) geregelt.

Angaben, die auf einer Quittung nicht fehlen sollten:

  • Name und Anschrift des Empfängers
  • Zahlungsbetrag und -datum
  • Anlass der Zahlung (zum Beispiel „für Büromaterialien“)
  • Bestätigung des Zahlungseingangs („Betrag erhalten“ oder „bezahlt“)
  • Unterschrift des Empfängers

Oft wird eine Quittung auf Wunsch der zahlenden Person direkt vor Ort nach Barzahlung ausgestellt – etwa bei schnellen Verkaufsvorgängen.

Was versteht man unter einer Rechnung?

Eine Rechnung ist mehr als ein bloßer Zahlungsbeleg: Sie dokumentiert die Forderung für gelieferte Waren oder erbrachte Leistungen. Im Unternehmensalltag ist sie vor allem für den Vorsteuerabzug wichtig. Die Pflichtangaben sind im Umsatzsteuergesetz (UStG) verbindlich geregelt.

Was in eine ordnungsgemäße Rechnung gehört:

  • Vollständige Namen und Adressen von Aussteller und Empfänger
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers
  • Ausstellungsdatum sowie eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und genaue Bezeichnung der gelieferten Produkte oder Leistungen
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistungserbringung
  • Entgelt und separat ausgewiesene Umsatzsteuer
  • Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung

Eine Rechnung ist insbesondere immer dann erforderlich, wenn du an Geschäftskunden lieferst, der Vorsteuerabzug möglich sein soll oder der Rechnungsbetrag mehr als 250 Euro (inklusive Umsatzsteuer) beträgt. Für kleinere Beträge gelten vereinfachte Vorgaben (Kleinbetragsrechnung).

Quittung oder Rechnung – Ein Überblick über die Unterschiede

MerkmalQuittungRechnungZweckBestätigung der ZahlungNachweis von Forderung und LeistungRechtliche Basis§ 368 BGB§ 14 UStGPflichtangabenWenige; kein USt-Pflichtfeld (Ausnahme: als Kleinbetragsrechnung)Umfangreiche Pflichtangaben nach UStGUmsatzsteuerausweisNicht zwingend; bei Kleinbetragsrechnung bis 250 € erforderlichMeist erforderlich (sofern nicht steuerbefreit)Steuerliche RolleNachweis der Zahlung; Vorsteuerabzug nur, wenn Anforderungen an Kleinbetragsrechnung erfüllt sindGrundlage für den VorsteuerabzugTypischer EinsatzBarzahlung, DirektverkaufB2B-Geschäft, steuerliche Zwecke

Aus der Praxis: Quittungen eignen sich für schnelle Barverkäufe oder kleinere Beträge. Für die Buchhaltung spielt aber die Rechnung die Hauptrolle – insbesondere, wenn Vorsteuer ins Spiel kommt. Eine einfache Quittung ersetzt diese Funktion nicht.

Ist eine Quittung auch eine Rechnung?

Per se sind Quittung und Rechnung zwei verschiedene Dokumente. Die Quittung bestätigt nur den Zahlungseingang. Sie kann eine Rechnung nicht automatisch ersetzen. Ausnahme: Enthält die Quittung alle Pflichtangaben einer Kleinunternehmer (bis 250 Euro brutto, inkl. Steuersatz und Anbieterangaben), kann damit der Vorsteuerabzug möglich sein. Für Beträge über 250 Euro brauchst du immer eine vollständige Rechnung.

Steuertipp:

  • Bar bezahlte Betriebsausgaben kannst du mit einer Quittung belegen. Vorsteuer ziehst du nur ab, wenn die Quittung die Anforderungen an eine Kleinbetragsrechnung erfüllt (u. a. Name/Adresse des Ausstellers, Datum, Leistungsbezeichnung, Gesamtbetrag, Steuersatz).
  • Für alles über 250 Euro (brutto) sollte stets eine vollständige Rechnung mit allen Pflichtangaben vorliegen.

In der Praxis: Wann reicht eine Quittung, wann ist eine Rechnung nötig?

Typische Szenarien:

  • Beim Barkauf am Kiosk erhältst du meist eine Quittung.
  • Im Handwerksbetrieb bekommen Privatkundinnen und -kunden bei Barzahlung oft eine Quittung; Geschäftskunden erhalten in der Regel eine Rechnung.
  • Für Unternehmenseinkäufe ist eine Rechnung mit allen Pflichtangaben ideal – nur damit ist der Vorsteuerabzug (außer bei Kleinbetragsrechnungen) gesichert.

Empfehlung:
Für Privatkundschaft genügt bei kleineren Barzahlungen häufig eine Quittung. Geschäftskunden sollten ab 250 Euro brutto unbedingt eine vollständige Rechnung bekommen.

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