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Trinkgelder gehören in der Gastronomie und im Dienstleistungsbereich für viele Selbständige zum alltäglichen Geschäft. Doch wie sind diese zusätzlichen Einnahmen korrekt zu versteuern? Welche Regelungen gelten für die Dokumentation, insbesondere bei Kartenzahlung? Mit modernen Kassensystemen und digitalen Bezahllösungen lassen sich Trinkgelder transparent und prüfungssicher erfassen. Hier erfahren Sie, worauf es bei Freibeträgen, rechtlichen Vorgaben und der Nutzung von POS-Systemen wirklich ankommt.
Im steuerlichen Sinne versteht man unter Trinkgeld eine freiwillige Zuwendung vom Kunden, die zusätzlich zur Rechnung und ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt wird – meistens als Anerkennung für guten Service. Für Angestellte gibt es hierzu klare Sonderregeln im Steuerrecht; für Selbständige sieht die Lage allerdings anders aus.
Angestellte profitieren von einer Sonderregelung:
Selbständige müssen Trinkgeld vollständig versteuern:
Damit sind Trinkgelder für viele selbständige Gastronomen und Dienstleister Teil des zu versteuernden Umsatzes und Einkommens.
Als Grundlage für die steuerliche Behandlung dient § 3 Nr. 51 Einkommensteuergesetz (EStG). Hier ist geregelt, dass nur Trinkgelder für Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben. Für Selbständige ist das anders:
Die drei wichtigsten Punkte:
Ein häufiger Fehler in der Praxis: Trinkgeldeinnahmen werden als “sonstige Einnahmen” behandelt oder mit dem sonstigen Umsatz vermischt. Wichtig ist:
Praxisprobleme entstehen oft, wenn Bartrinkgelder nicht gesondert dokumentiert oder Kartentrinkgelder gemeinsam mit dem Rechnungsbetrag verbucht werden.
Die Frage, ob für Selbständige ein steuerfreier Betrag oder eine Obergrenze beim Trinkgeld existiert, taucht häufig auf. Die Antwort ist eindeutig:
Im Tagesgeschäft gilt:
Auf diese Weise vermeiden Selbständige klassische Fehlerquellen und sind bei einer möglichen Betriebsprüfung jederzeit abgesichert.
Digitale Kassen- und Bezahlsysteme helfen dabei, Trinkgelder auch bei Kartenzahlungen rechtssicher und komfortabel zu verwalten. Ein modernes POS-System sorgt dafür, dass Trinkgelder getrennt erfasst und lückenlos dokumentiert werden.
Mit dem Flatpay POS-System profitieren Sie von:
Kartenzahlungen sind bei Flatpay mit allen gängigen Debit- und Kreditkarten möglich.
Flatpay-Geräte sind nach PCI PTS und EMV zertifiziert und garantieren damit maximale Sicherheit bei Zahlungen und Datenhandling.
Zudem bieten Flatpay-Lösungen:
Flatpay begleitet Sie mit modernen, transparenten und fairen Konditionen:
Damit machen Sie auch bei der Dokumentation von Trinkgeldern keine Kompromisse – und sind für jedes Betriebsprüfungs-Szenario bestens gewappnet.
Selbständige in Gastronomie und Dienstleistung sollten wissen: Für Trinkgelder gibt es keinen steuerfreien Freibetrag und keine Obergrenze – jeder erhaltene Betrag muss vollständig erfasst und versteuert werden. Moderne Kassensysteme und digitale Zahlungsarten vereinfachen diesen Prozess erheblich und minimieren die Gefahr von Fehlern. Mit Flatpay haben Sie dabei einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite: Sicher, unkompliziert und fair kalkuliert. Die komfortable Bedienung und unser persönlicher Service sorgen für Entlastung im Alltag.
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