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Hi, ich bin Rebecca von Flatpay und führe dich durch die wichtigsten Regeln rund ums Thema Trinkgeld – vom trinkgeld freibetrag über Dokumentation bis hin zu praktischen Lösungen im Alltag.
Kurz und praxisnah: Hier findest du kompakte Infos, Beispiele und Tipps, damit Trinkgeld bei dir rechtssicher und transparent läuft.
Auf den Punkt: Der Trinkgeld-Freibetrag in Deutschland
Ob im Café, Restaurant oder Salon – Trinkgeld ist Anerkennung für guten Service und für viele im Team ein wichtiges Plus. Aber was gilt steuerlich, gibt es eine Grenze und wie hältst du die Abwicklung sauber? Hier bekommst du die Essentials – von den gesetzlichen Regeln bis zu alltagstauglichen Abläufen.
Transparente Gebührenmodelle ohne fixe Grundgebühren erleichtern die Planung – bei Anbietern wie Flatpay ist das Standard.
Trinkgeld ist eine freiwillige Zahlung von Gästen, die über den Rechnungsbetrag hinausgeht. Rechtlich zählt es in Deutschland als besondere Zuwendung Dritter an Arbeitnehmende – zusätzlich zum Lohn.
Wichtig zu wissen: Der sogenannte Trinkgeld-Freibetrag ist kein klassischer, betragsmäßig begrenzter Freibetrag. Vielmehr sind diese Zuwendungen unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei. Für Betriebe in Gastronomie und Dienstleistung hat die klare Abgrenzung Vorteile: Sie vereinfacht die Buchführung und schafft Sicherheit gegenüber dem Finanzamt – vorausgesetzt, die Dokumentation passt.
Bei der steuerlichen Behandlung von Trinkgeld gelten klare Grundsätze:
Für Betriebsinhaberinnen und -inhaber gilt etwas anderes:
Für dich bzw. dein Team gilt: Wird das Trinkgeld vom Gast direkt und freiwillig gegeben (bar oder per Karte), musst du es grundsätzlich nicht in der Steuererklärung angeben.
Bei Betriebsinhaberinnen und -inhabern ist die Lage differenzierter:
Praxisbeispiel:
Gibt der Gast deiner Servicekraft ein Trinkgeld (bar oder über das Terminal), bleibt es für die Person steuerfrei. Richtet der Gast das Trinkgeld hingegen an dich als Inhaber/in – etwa als Dank für ein gelungenes Event –, ist es Betriebseinnahme und damit steuerpflichtig. Nicht zu verwechseln: Ein ausgewiesenes Bedienungsentgelt/Servicecharge ist kein Trinkgeld und gilt als Arbeitslohn.
Mit Kartenzahlung lässt sich Trinkgeld heute einfach und rechtssicher abwickeln. Moderne Terminals und POS-Systeme fragen Trinkgeld ab, trennen Buchungen sauber und machen die Weiterleitung an dein Team nachvollziehbar.
Vorteile moderner Systeme bei Trinkgeldzahlungen:
Wenn du ein POS-Kassensystem nutzt, erleichtern dir diese Funktionen die Trinkgeldverwaltung im Alltag:
Du willst bei Kartenzahlung und Trinkgeldabwicklung auf Nummer sicher gehen? Bei Flatpay wirst du persönlich betreut – von der Auswahl der passenden Lösung über die Einrichtung bis zu Fragen rund um Dokumentation und Auswertung. Ein erfahrenes Support-Team ist rund um die Uhr erreichbar; das macht Prozesse im Alltag einfacher, gerade in Stoßzeiten.
Kurz gesagt: Trinkgeld ist als freiwillige Zuwendung Dritter für dein Team steuer- und sozialabgabenfrei – ohne feste Obergrenze. Entscheidend sind eine klare Trennung von Umsatz und Trinkgeld, eine saubere Dokumentation und transparente Prozesse bei Bar- und Kartenzahlungen. Mein Tipp: Halte eine einfache Hausregel zur Verteilung und Auszahlung schriftlich fest und nutze die Trinkgeldabfrage am Terminal. Lust auf mehr Praxiswissen? Schau für weitere Ideen und Beispiele rund um Bezahlen und Kasse gern im Flatpay Blog vorbei.
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