Rechnung richtig schreiben so gelingen Pflichtangaben und fehlerfreie Rechnungen

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September 4, 2025
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Zusammenfassen:

Hey, ich bin Rebecca von Flatpay schön, dass du hier bist. In diesem Artikel erfährst du, wie du Rechnungen korrekt und übersichtlich schreibst – von den Pflichtangaben bis zu typischen Fehlern und praktischen Tipps.

Rechnung richtig schreiben: Alle Pflichtangaben und praktische Tipps

Eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch für einen reibungslosen Geschäftsablauf unerlässlich. In diesem Leitfaden erfahren Sie, worauf Sie beim Schreiben einer Rechnung achten müssen, welche Pflichtangaben unerlässlich sind und inwiefern moderne Kassen- und Zahlungssysteme Sie dabei effektiv unterstützen können – ganz gleich, ob Sie Kleinbetrags- oder Standardrechnungen ausstellen.

Was bedeutet „Rechnung richtig schreiben“?

Eine Rechnung korrekt zu erstellen bedeutet, sämtliche gesetzlichen Anforderungen umzusetzen und alle vorgeschriebenen Angaben vollständig, übersichtlich und nachvollziehbar aufzulisten. Nur so erkennt das Finanzamt die Rechnung an und stellt die Erstattung der Vorsteuer sicher. Die maßgeblichen Vorschriften hierzu finden sich im Umsatzsteuergesetz (§ 14 UStG). Kommt es zu Fehlern in der Rechnungsstellung, können unter Umständen steuerliche Nachteile oder sogar Nachforderungen entstehen.

Die Pflichtangaben auf einer Rechnung

Grundangaben laut § 14 UStG

Damit eine Rechnung rechtlich Bestand hat, müssen bestimmte Angaben unbedingt enthalten sein. Hierzu zählen unter anderem:

  • Name und vollständige Anschrift des Unternehmers sowie des Rechnungsempfängers
  • Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers
  • Rechnungsdatum
  • Fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer
  • Präzise Beschreibung der gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen – inklusive Menge und Zeitpunkt
  • Nettoentgelt sowie der gültige Umsatzsteuersatz (zum Beispiel 19 % oder der reduzierte Satz)
  • Ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag
  • Gesamtbetrag der Rechnung
  • Hinweis auf eine mögliche Steuerbefreiung, beispielsweise nach der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), falls zutreffend

Erfüllt Ihre Rechnung diese Anforderungen, stellen Sie eine rechtssichere und für alle Beteiligten transparente Abwicklung sicher.

Unterschiede: Rechnungen unter und über 250 €

Kleinbetragsrechnung bis 250 €

Beträgt der Bruttorechnungsbetrag nicht mehr als 250 €, gelten vereinfachte Vorgaben. Eine sogenannte Kleinbetragsrechnung muss lediglich folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Ausstellers
  • Rechnungsdatum
  • Art und Umfang der gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen
  • Bruttobetrag und Umsatzsteuersatz beziehungsweise entsprechender Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Dieses vereinfachte Format begegnet Ihnen häufig im Einzelhandel, etwa auf klassischen Kassenbons, oder bei kleinen Dienstleistungen. Die Angabe der Empfängeradresse oder die gesonderte Ausweisung von Netto- und Bruttobeträgen ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Standardrechnung über 250 €

Für Rechnungen mit einem Gesamtbetrag über 250 € fordert der Gesetzgeber die vollständigen Pflichtangaben nach § 14 UStG. Dabei sind insbesondere folgende Angaben unabdingbar:

  • Vollständiger Name und die Adresse sowohl des Ausstellers als auch des Empfängers
  • Ausführliche Beschreibung der erbrachten Leistung
  • Auflistung von Nettoentgelt, Umsatzsteuerbetrag und Umsatzsteuersatz – jeweils klar getrennt
  • Eine eindeutige und fortlaufende Rechnungsnummer

Diese Anforderungen betreffen insbesondere Geschäftskunden oder größere Aufträge. Für die steuerliche Anerkennung durch das Finanzamt ist eine lückenlose und korrekte Rechnungsstellung unentbehrlich.

Häufige Fehler beim Schreiben von Rechnungen

Bereits kleinere Ungenauigkeiten können zu Beanstandungen durch das Finanzamt oder steuerlichen Nachteilen führen. Typische Fehlerquellen sind:

  • Fehlende Angaben, zum Beispiel die Rechnungsnummer oder Steuernummer
  • Nicht eindeutige oder doppelt vergebene Rechnungsnummern
  • Fehlerhafte oder fehlende Umsatzsteuerbeträge beziehungsweise Steuersätze
  • Unklare Leistungsbeschreibungen
  • Nichtbeachtung der Unterscheidung zwischen Kleinbetrags- und Standardrechnungen

So vermeiden Sie Fehler:

  • Legen Sie eine Checkliste für jede Rechnung an, um alle Pflichtangaben zu kontrollieren
  • Setzen Sie auf digitale Buchhaltungs- oder Kassensysteme, die Eingabefelder automatisch abgleichen und auf Vollständigkeit prüfen
  • Nutzen Sie ein nachvollziehbares, fortlaufendes Nummernsystem

Digitale und automatisierte Unterstützung mit Flatpay

Innovative Kassensysteme wie das Flatpay POS-System nehmen Ihnen viele Arbeitsschritte ab und sorgen für rechtskonforme Rechnungen – ganz automatisch. Flatpay richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen und bietet Ihnen unter anderem:

  • Automatisch erstellte, gesetzeskonforme Rechnungen mit allen erforderlichen Pflichtangaben
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Persönliche Beratung und Support bei der Rechnungsstellung

Mit Flatpay profitieren Sie nicht nur von ausgereifter Technik, sondern auch von engagierter Unterstützung:

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  • Keine laufenden monatlichen Grundkosten
  • Persönlicher Kundenservice rund um die Uhr – 24/7 für Sie erreichbar, falls Fragen oder Probleme auftreten

Fazit und Call-to-Action

Flatpay macht Onlinebezahlungen einfach, transparent und sicher – genau auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir beraten Sie gerne persönlich.

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