This is a div block with a Webflow interaction that will be triggered when the heading is in the view.
Hey, ich bin Rebecca von Flatpay schön, dass du hier bist. In diesem Artikel erfährst du, wie du Rechnungen korrekt und übersichtlich schreibst – von den Pflichtangaben bis zu typischen Fehlern und praktischen Tipps.
Rechnung richtig schreiben: Alle Pflichtangaben und praktische Tipps
Eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch für einen reibungslosen Geschäftsablauf unerlässlich. In diesem Leitfaden erfahren Sie, worauf Sie beim Schreiben einer Rechnung achten müssen, welche Pflichtangaben unerlässlich sind und inwiefern moderne Kassen- und Zahlungssysteme Sie dabei effektiv unterstützen können – ganz gleich, ob Sie Kleinbetrags- oder Standardrechnungen ausstellen.
Eine Rechnung korrekt zu erstellen bedeutet, sämtliche gesetzlichen Anforderungen umzusetzen und alle vorgeschriebenen Angaben vollständig, übersichtlich und nachvollziehbar aufzulisten. Nur so erkennt das Finanzamt die Rechnung an und stellt die Erstattung der Vorsteuer sicher. Die maßgeblichen Vorschriften hierzu finden sich im Umsatzsteuergesetz (§ 14 UStG). Kommt es zu Fehlern in der Rechnungsstellung, können unter Umständen steuerliche Nachteile oder sogar Nachforderungen entstehen.
Damit eine Rechnung rechtlich Bestand hat, müssen bestimmte Angaben unbedingt enthalten sein. Hierzu zählen unter anderem:
Erfüllt Ihre Rechnung diese Anforderungen, stellen Sie eine rechtssichere und für alle Beteiligten transparente Abwicklung sicher.
Beträgt der Bruttorechnungsbetrag nicht mehr als 250 €, gelten vereinfachte Vorgaben. Eine sogenannte Kleinbetragsrechnung muss lediglich folgende Informationen enthalten:
Dieses vereinfachte Format begegnet Ihnen häufig im Einzelhandel, etwa auf klassischen Kassenbons, oder bei kleinen Dienstleistungen. Die Angabe der Empfängeradresse oder die gesonderte Ausweisung von Netto- und Bruttobeträgen ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Für Rechnungen mit einem Gesamtbetrag über 250 € fordert der Gesetzgeber die vollständigen Pflichtangaben nach § 14 UStG. Dabei sind insbesondere folgende Angaben unabdingbar:
Diese Anforderungen betreffen insbesondere Geschäftskunden oder größere Aufträge. Für die steuerliche Anerkennung durch das Finanzamt ist eine lückenlose und korrekte Rechnungsstellung unentbehrlich.
Bereits kleinere Ungenauigkeiten können zu Beanstandungen durch das Finanzamt oder steuerlichen Nachteilen führen. Typische Fehlerquellen sind:
So vermeiden Sie Fehler:
Innovative Kassensysteme wie das Flatpay POS-System nehmen Ihnen viele Arbeitsschritte ab und sorgen für rechtskonforme Rechnungen – ganz automatisch. Flatpay richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen und bietet Ihnen unter anderem:
Mit Flatpay profitieren Sie nicht nur von ausgereifter Technik, sondern auch von engagierter Unterstützung:
Flatpay macht Onlinebezahlungen einfach, transparent und sicher – genau auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir beraten Sie gerne persönlich.
Zahlungen annehmen – jederzeit, überall, für jedes Business
Unsere drei Lösungen, die zu Ihrem Unternehmen passen.