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Hey, ich bin Rebecca von Flatpay und zeige dir heute, welche Angaben auf einer Rechnung für Kleinunternehmer wichtig sind. So sparst du Zeit, vermeidest Fehler und bekommst dein Geld schneller.
Ordnungsgemäße Rechnungsstellung zählt für viele Kleinunternehmer in Deutschland zu den wichtigsten Aufgaben im Geschäftsalltag. Bereits kleine formale Fehler oder vergessene Angaben auf Rechnungen können nicht nur steuerliche Schwierigkeiten, sondern auch Verzögerungen bei der Bezahlung nach sich ziehen – und das Vertrauen von Geschäftspartnern beeinträchtigen. Immer wieder ergeben sich Fragen: Welche Steuernummer muss angegeben werden? Wie erfolgt der korrekte Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung? Und wie lässt sich der Prozess möglichst zeitsparend gestalten? Moderne Kassensysteme und digitale Lösungen bieten hier spürbare Entlastung. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, welche Angaben auf einer Rechnung für Kleinunternehmer nicht fehlen dürfen – und wie Sie deren Erstellung einfach und rechtssicher meistern.
Kleinunternehmer sind nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) Unternehmen, die im vergangenen Kalenderjahr einen Umsatz von maximal 22.000 Euro erzielt haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen werden. Damit sind sie von der Ausweisung der Umsatzsteuer auf Rechnungen befreit.
Im Vergleich zu klassischen Unternehmern unterscheidet sich die Rechnung eines Kleinunternehmers vor allem durch den fehlenden Umsatzsteuerausweis sowie den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Abgesehen davon gelten für Kleinunternehmer dieselben Pflichtangaben wie für andere Unternehmer.
Eine ordnungsgemäße Rechnung eines Kleinunternehmers muss folgende Angaben enthalten:
Zu beachten: Eine Umsatzsteuer darf auf der Rechnung nicht ausgewiesen werden.
Für Kleinunternehmer genügt in der Regel die vom Finanzamt vergebene persönliche Steuernummer. Falls Ihnen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zugeteilt wurde, können Sie auch diese verwenden. Viele Kleinunternehmer besitzen jedoch keine USt-IdNr., sodass meist die Steuernummer zum Einsatz kommt.
Zum Thema Datenschutz gilt: Geben Sie Ihre Steuernummer ausschließlich an, wenn es wirklich erforderlich ist, und vermeiden Sie, diese unnötig – etwa auf öffentlich zugänglichen Internetseiten – zu veröffentlichen. Die USt-IdNr. wird insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU benötigt. Für die klassischen Rechnungen im Alltag reicht die Steuernummer jedoch in den allermeisten Fällen aus.
Mit dieser Anleitung sind Sie auf der sicheren Seite:
Für weniger Aufwand im Alltag empfiehlt sich der Einsatz digitaler Tools – sie helfen dabei, Pflichtangaben automatisch zu ergänzen und Fehler zu vermeiden.
Eine Rechnung sollte stets klar strukturiert und übersichtlich gestaltet sein. Hier ein Beispiel, wie das aussehen kann:
Musterrechnung KleinunternehmerMax MustermannMusterstraße 1, 12345 MusterstadtSteuernummer: 12/345/67890Kunde: Frau Erika Beispiel, Beispielweg 2, 54321 BeispielstadtRechnungsnummer: 2024-001Rechnungsdatum: 12.06.2024Leistung: Webseitenerstellung am 10.06.2024Gesamtbetrag: 350,00 EuroHinweis: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Für einen professionellen Auftritt empfiehlt es sich, mit Tabellen zu arbeiten, Pflichtangaben deutlich hervorzuheben und auf eine durchweg einheitliche Formatierung – besonders bei digitalen Rechnungen – zu achten.
Mit digitalen Rechnungs-Tools sparen Kleinunternehmer Zeit und minimieren das Risiko von Formfehlern. Praktische Funktionen wie die automatische Vergabe fortlaufender Rechnungsnummern, das schnelle Ergänzen aller Pflichtangaben oder das Speichern wiederkehrender Vorlagen erleichtern den Büroalltag enorm. Zudem sorgen digitale Archivierungsmöglichkeiten für die sichere und DSGVO-konforme Ablage Ihrer Dokumente.
Ein modernes Kassensystem mit integrierter Rechnungsfunktion oder einer Anbindung an Ihre Buchhaltungssoftware hilft Ihnen dabei, sämtliche Zahlungsprozesse zentral zu steuern und den Überblick zu behalten.
Mit dem Flatpay Kassensystem sind Sie bestens ausgestattet:
Mit Flatpay-Terminals können Sie Debit- und Kreditkartenzahlungen unkompliziert und flexibel annehmen – beispielsweise direkt beim Kunden vor Ort oder an der Ladentheke.
Bereits über 20.000 kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland, Frankreich, Italien, Finnland und Dänemark vertrauen auf Flatpay – darunter viele Kleinunternehmer. Sie profitieren von:
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