Mehrwertsteuer Getränke in der Gastronomie richtig berechnen

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July 25, 2025
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Hier ist die überarbeitete, menschlichere Version des Flatpay-Texts, die Ihre Vorgaben und Compliance vollständig einhält:

Korrekte Mehrwertsteuersätze auf Getränke sind für Betreiber von Restaurants, Cafés und Bars eine der täglichen Herausforderungen – und entscheidend für eine rechtssichere Abrechnung. Die Unterscheidung zwischen 7 % und 19 % Mehrwertsteuer, je nach Getränk und Art der Leistung, ist gesetzlich klar geregelt, oft aber komplex im Alltag. Moderne POS-Systeme helfen dabei, auch in stressigen Stoßzeiten den Überblick zu behalten und jede Position korrekt auszuweisen.

Was bedeutet Mehrwertsteuer auf Getränke?

Die Mehrwertsteuer, offiziell Umsatzsteuer genannt, ist eine Verbrauchssteuer und wird in Deutschland auf fast alle Waren und Dienstleistungen erhoben. Gerade in der Gastronomie ist die richtige Anwendung der Mehrwertsteuersätze essenziell. Speisen und Getränke werden zwar häufig zusammen verkauft, fallen jedoch oft unter unterschiedliche Steuersätze. Für Gastronomen ist es daher besonders wichtig, bei der täglichen Abrechnung und der Erstellung von Rechnungen sorgfältig zu sein. Unachtsamkeiten bei der Besteuerung können schnell zu Haftungsrisiken oder Nachforderungen führen – ein Thema, dem man besser vorbeugt.

Welche Steuersätze gelten für Getränke in der Gastronomie?

Überblick: Steuersätze für alkoholische und alkoholfreie Getränke

Grundsätzlich gibt es zwei Mehrwertsteuersätze, die in der Gastronomie auf Getränke angewendet werden:

  • Regelsteuersatz (19 %)
    Dieser gilt für nahezu alle Getränke – besonders für alkoholhaltige Produkte.
  • Ermäßigter Steuersatz (7 %)
    Nur wenige Getränke können unter bestimmten Bedingungen mit 7 % besteuert werden, vor allem im Außer-Haus-Verkauf.

Ein Blick auf die wichtigsten Getränkekategorien (Stand 2024):

Alkoholfreie Getränke:

  • Mineralwasser, Softdrinks, Säfte: 19 %
  • Kaffee, Tee: 19 %
  • Milch (pur, nicht aromatisiert): 7 % (beim Außer-Haus-Verkauf)

Alkoholische Getränke:

  • Bier: 19 %
  • Wein, Sekt, Spirituosen: 19 %

Wann gilt 7 %, wann 19 % MwSt. auf Getränke?

Welcher Steuersatz bei Getränken in der Gastronomie gilt, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Art des Getränks:
    Alkoholische Getränke unterliegen immer dem Satz von 19 %.
  • Verzehr im Restaurant (Vor-Ort):
    Unabhängig vom Getränk werden fast alle mit 19 % besteuert.
  • Außer-Haus-Verkauf (zum Mitnehmen oder Lieferung):
    Lediglich reine, nicht aromatisierte Milch darf hier mit 7 % versteuert werden, typische To-go-Getränke wie Kaffee oder Limonaden fallen weiter unter 19 %.
  • Catering:
    Im Catering-Bereich gilt für sämtliche Getränke der Steuersatz von 19 % – unabhängig vom Übergabeort.

Einige Praxisbeispiele verdeutlichen die steuerliche Einordnung:

SzenarioBeispielSteuersatzWasser im RestaurantMineralwasser am Tisch19 %Kaffee zum MitnehmenCoffee-to-go19 %Milch im Café (To-go)Pur, außer Haus7 %Bier im RestaurantAusschank vor Ort19 %Wein im RestaurantIm Glas serviert19 %Getränke im CateringIm Rahmen eines Buffets19 %

Praxisbeispiele und typische Unterscheidungen

Die korrekte Steuerberechnung hängt nicht allein von der Getränkesorte ab – auch der Kontext spielt eine Rolle. Hier einige alltägliche Szenen:

  • Getränke am Tisch:
    Ein Gast bestellt Bier, Wein und einen Softdrink – alle drei erscheinen auf der Rechnung mit 19 % Mehrwertsteuer.
  • Zum Mitnehmen:
    Greift ein Kunde am Morgen zur puren Milch „to go“, liegt der Steuersatz bei 7 %. Beim Coffee-to-go hingegen bleiben es 19 %.
  • Catering-Events:
    Während einer privaten Feier werden Säfte sowie Bier serviert – jeweils mit 19 % zu versteuern.

Exkurs – Speisen:
Speisen, die im Restaurant verzehrt werden, unterliegen ebenfalls dem Regelsteuersatz von 19 %. Ausnahme: Beim Außer-Haus-Verkauf bestimmter Speisen kann der reduzierte Steuersatz (7 %) greifen, sofern sie nicht zum Direktverzehr bestimmt sind.

Berechnungsbeispiel:

  • Softdrink im Restaurant (19 %):
    Netto: 3,00 €, MwSt.: 0,57 €, Brutto: 3,57 €
  • Milch To-go (7 %):
    Netto: 2,00 €, MwSt.: 0,14 €, Brutto: 2,14 €

Mehrwertsteuer korrekt abrechnen: Lösungen für die Gastronomie

Anforderungen an Kassensysteme

Die Anforderungen an elektronische Kassensysteme im Gastgewerbe sind heute hoch. Seit 2020 ist eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) Pflicht. Sie macht jede Umsatz- und Steuerbuchung nachvollziehbar und schützt vor Manipulation. Ein professionelles Kassensystem muss:

  • verschiedene Steuersätze sicher trennen und verbuchen,
  • einen TSE-Nachweis vorweisen,
  • der GoBD entsprechen,
  • und fehlerfreie Belege ausstellen.

Wie Flatpay Sie bei der richtigen MwSt.-Abrechnung unterstützt

Flatpay hat Kassensysteme speziell für die Gastronomie entwickelt – mit Fokus auf einfache, korrekte Steuerzuordnung und Übersicht auch bei hohem Gästeaufkommen. Das zeichnet unsere Lösungen aus:

  • Tischverwaltung: Bestellungen lassen sich bequem Tischen zuordnen – das erleichtert Service und Abrechnung.
  • Lagerverwaltung: Jederzeit Übersicht über Bestand und Wareneinsatz.
  • Einfache Steuerzuordnung: Für jede Getränke- und Speisenposition lässt sich der passende Steuersatz fest hinterlegen und automatisch korrekt auf der Rechnung ausweisen.
  • POS Basic ab einmalig 1.495 €, POS Premium ab einmalig 2.495 €, beide inklusive zertifiziertem TSE-Modul – damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
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