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Ein Kassenbon enthält mehrere Nummern, die für Buchhaltung, Zahlungsnachweis und Rückfragen eine wichtige Rolle spielen. Gerade die Kassenbon Nummer sorgt immer wieder für Unsicherheiten – ebenso wie die Frage, ob ein Kassenbon als vollständige Rechnung gilt und welche Angaben dafür notwendig sind. Im Folgenden erfahren Sie, was hinter der Kassenbon Nummer steckt, wie Sie sie auf Ihrem Bon finden, worin sie sich von der Rechnungsnummer unterscheidet und wie moderne POS-Systeme heute eine besonders effiziente Belegverwaltung ermöglichen.
Die Kassenbon Nummer ist eine eindeutige Zahlen- oder Buchstabenkombination, die auf jedem Kassenzettel angegeben ist. Sie stellt sicher, dass jeder Beleg einem ganz bestimmten Verkaufsvorgang zugeordnet werden kann. Damit wird die Kassenbon Nummer zu einem wichtigen Ankerpunkt – ob für die Buchhaltung, als Zahlungsnachweis oder bei Rückfragen nach einem Umtausch.
Auf vielen Bons finden sich neben der Kassenbon Nummer noch weitere Bezeichnungen, zum Beispiel:
Typische Anwendungsbeispiele:
Die Rechnungsnummer dient zur eindeutigen Zuordnung und Nachvollziehbarkeit ausgestellter Rechnungen und ist für steuerpflichtige Unternehmen auf jeder Ausgangsrechnung zwingend vorgeschrieben. Im Gegensatz dazu dokumentiert die Kassenbon Nummer einen einzelnen Bezahlvorgang an der Kasse – üblich etwa in Geschäften oder Gastronomiebetrieben.
Ist die Belegnummer automatisch eine Rechnungsnummer?
Bedeutung für die Buchhaltung:
Die Kassenbon Nummer ist auf dem Bon in der Regel klar ausgewiesen, meist unter einer der folgenden Bezeichnungen:
Sie finden die jeweilige Nummer häufig im oberen oder unteren Bereich des Bons, daneben oft nahe bei Angaben zur Zahlungsart oder rund um das Kaufdatum.
Abkürzungen und Beispiele:
BegriffÜbliche Abkürzungen am BonBelegnummerBeleg Nr., BelNr.BonnummerBon Nr., BonNr.Trace NummerTrace Nr., TraceNo.
Abweichungen je nach Kassensystem:
Die genaue Bezeichnung kann von Hersteller zu Hersteller variieren. Moderne POS-Lösungen sorgen jedoch in der Regel für eine klare, nachvollziehbare Kennzeichnung – hilfreich auch bei der digitalen Archivierung von Belegen.
Ein Kassenbon gilt in vielen Situationen als sogenannte „Kleinbetragsrechnung“ nach § 33 UStDV, solange der Gesamtbetrag €250 brutto nicht übersteigt. Damit der Bon als effektiver Nachweis gilt, muss er bestimmte Pflichtangaben enthalten:
Bei Einkäufen über €250 oder für den Vorsteuerabzug:
Für größere Beträge oder den Bezug von Vorsteuer ist eine ordentliche Rechnung mit fortlaufender Rechnungsnummer erforderlich, reine Kassenbons reichen hier nicht aus.
Digitale Kassensysteme ermöglichen heute eine besonders komfortable und sichere Verwaltung Ihrer Belege. Mit zeitgemäßen POS-Systemen wie von Flatpay profitieren Sie von:
All diese Funktionen erleichtern die Ausstellung wie auch die revisionssichere Verwaltung sämtlicher Belege und entlasten so den betrieblichen Alltag deutlich.
Mit Flatpay behalten Sie immer den Überblick:
Was ist die Belegnummer?
Sie bezeichnet die fortlaufende Kennziffer auf Ihrem Kassenbon und sorgt dafür, dass jeder Vorgang eindeutig zugeordnet werden kann.
Ist die Belegnummer identisch mit der Rechnungsnummer?
Nein, die Belegnummer ist keine formelle Rechnungsnummer im Sinne gesetzlicher Vorgaben. Sie bezieht sich ausschließlich auf den Kassenbon.
Wo finde ich die richtige Nummer bei einer Rückfrage?
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