Kassenbon als Rechnung: Was du als Unternehmer wissen solltest

Hallo! Rebecca hier, dein Guide durch den Beleg-Dschungel. In diesem Beitrag klären wir, wann ein Kassenbon als Rechnung anerkannt wird, welche Pflichtangaben wichtig sind und wie digitale Kassen dir die Belegerstellung im Alltag erleichtern.

Rebecca
·
October 15, 2025
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Zusammenfassen:

Wann gilt ein Kassenbon als Rechnung?

Ein Kassenbon ist der Standardbeleg bei Bar- und Kartenzahlungen. Als ordentliche Rechnung im Sinne von § 14 UStG gilt er, wenn er die Vorgaben für eine Kleinbetragsrechnung erfüllt – also bis einschließlich 250 € brutto und mit allen Pflichtangaben.

Worin unterscheidet sich der Kassenbon von der klassischen Rechnung?

  • Kassenbons enthalten in der Regel keine Kundendaten und werden häufig für kleinere Beträge genutzt.
  • Klassische Rechnungen führen Name und Anschrift des Empfängers auf und werden typischerweise bei höheren Beträgen oder B2B-Vorgängen eingesetzt.

Kurz gesagt: Für Einkäufe bis 250 € kann der kassenbon als rechnung akzeptiert werden – solange die Angaben vollständig sind.

Pflichtangaben auf Kassenbon und Rechnung

Damit ein Kassenbon als Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV) zählt, müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  • Ausstellungsdatum des Belegs
  • Art und Menge der gelieferten Waren oder Dienstleistungen
  • Bruttobetrag sowie Steuerbetrag und/oder Steuersatz
  • Hinweis auf Steuerbefreiung, wenn zutreffend

Nicht erforderlich bis 250 €: Steuernummer/USt-IdNr., Empfängerdaten oder eine fortlaufende Rechnungsnummer. Ab 250 € gelten die vollen Rechnungsanforderungen – dann sind u. a. Empfängerangaben und Steuernummer bzw. USt-IdNr. nötig.

Wenn du Vorsteuer ziehen willst, prüfe jeden Bon auf Vollständigkeit. Fehlen Pflichtangaben, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern.

Finanzamt-Anforderungen und steuerliche Hinweise

Korrekt ausgestellte Kassenbons erkennt das Finanzamt an, sofern:

  • der Rechnungsbetrag 250 € brutto nicht übersteigt und
  • alle Pflichtangaben vorhanden sind.

Besondere Hinweise:

  • Für höhere Beträge oder besondere Geschäftsvorfälle brauchst du eine vollständige Rechnung.
  • Kleinunternehmer müssen Belege korrekt ausstellen, weisen aber keine Umsatzsteuer aus.

Praktischer Tipp: Vergleiche regelmäßig Musterbons und passe die Einstellungen deiner Kasse an, damit alle Angaben automatisch erscheinen.

Mit modernen Kassensystemen: Belege rechtssicher erstellen

Digitale POS-Systeme helfen dir, Belege automatisch korrekt und gesetzeskonform zu erstellen. Mit Flatpay lassen sich gesetzliche Vorgaben zuverlässig abbilden:

  • TSE-Modul: Jede Transaktion wird manipulationssicher protokolliert.
  • Zertifizierte Sicherheit: Geräte entsprechen u. a. PCI PTS- und EMV-Richtlinien.
  • Praktische Funktionen: Optional mit Tisch- und Lagerverwaltung – hilfreich für Gastronomie und Handel.
  • Rechtskonformität: Belegausgabepflicht und steuerliche Vorgaben werden unterstützt.

Kartenzahlung leicht gemacht: transparente Konditionen und flexible Optionen

Mit Flatpay akzeptierst du gängige Karten und behältst die Kosten im Blick:

  • Akzeptierte Karten: Debit- und Kreditkarten
  • Transaktionsrate: bis zu 1,29 % pro Transaktion (Terminals), bis zu 1,69 % (POS-Systeme)
  • Keine monatlichen Fixkosten oder versteckten Gebühren
  • Preisübersicht:
  • POS-System: einmalig 1.495 € (Basic) oder 2.495 € (Premium), TSE-Modul inklusive
  • Terminal: 0 €, mobil und flexibel nutzbar (ohne TSE, gesetzlich nicht vorgeschrieben)
  • Tägliche Auszahlung und kostenfreies Onboarding

Beratung & Service: persönlich und rund um die Uhr

Bei Flatpay bekommst du nicht nur ein gesetzeskonformes Kassensystem, sondern auch Unterstützung im Alltag:

  • Persönliche Beratung und 24/7-Kundenservice
  • Über 20.000 kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland, Frankreich, Italien, Finnland und Dänemark nutzen bereits Flatpay
  • Rechtssichere Belegerstellung – übersichtlich und zuverlässig für jede Betriebsgröße

Mein Tipp: Richte deine Kasse so ein, dass alle Pflichtangaben automatisch auf dem Bon erscheinen – dann gilt der kassenbon als rechnung ohne Zusatzaufwand. Noch mehr Praxiswissen findest du im Flatpay Blog.

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