Hallo! Rebecca hier, dein Guide durch die Kartenzahlungspflicht im Handel. In diesem Beitrag zeige ich dir verständlich, was aktuell rechtlich gilt, wo Pflichten bestehen und welche Lösungen sich in der Praxis bewähren.
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Die Debatte um eine verpflichtende Kartenzahlung im Handel sorgt immer wieder für Gesprächsstoff – vor allem, weil sich das Zahlungsverhalten der Kundschaft und die technischen Anforderungen ständig weiterentwickeln. Viele Händlerinnen und Händler fragen sich daher: Welche Regeln gelten aktuell? Müssen Kartenzahlungen verpflichtend akzeptiert werden? Und was muss ein modernes Kassensystem können, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein? Hier bekommst du einen kompakten Überblick über den Rechtsrahmen, bestehende Pflichten im Einzelhandel und zeitgemäße, sichere Lösungen für bargeldlose Zahlungen.
Unter einer Kartenzahlungspflicht versteht man eine gesetzliche Vorschrift, Kartenzahlungen als Zahlungsmittel anbieten zu müssen. Derzeit gibt es in Deutschland allerdings keine flächendeckende Verpflichtung dazu. Du kannst als Händler grundsätzlich selbst entscheiden, welche Zahlungsarten du akzeptierst. Ausnahmen betreffen einzelne Bereiche des öffentlichen Sektors, zum Beispiel bestimmte Gebührenzahlungen bei Behörden.
Für den reibungslosen Ablauf im Einzelhandel ist vor allem die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) relevant. Sie schreibt vor, dass elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Wichtig dabei: Diese Pflicht betrifft nicht die Wahl der Zahlungsarten (Bargeld, Karte etc.), sondern die rechtssichere Erfassung und unveränderbare Speicherung aller Geschäftsvorfälle.
Der Euro ist gesetzliches Zahlungsmittel. Kundinnen und Kunden dürfen daher grundsätzlich bar bezahlen – es sei denn, du weist vor dem Kauf klar und transparent auf abweichende, akzeptierte Zahlungsarten hin. Im Einzelhandel bist du gemäß § 305 BGB berechtigt, die gewünschten Zahlungsmethoden per AGB oder deutlich sichtbare Hinweise festzulegen, solange das für Kundinnen und Kunden eindeutig erkennbar ist.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Kartenzahlung gibt es im deutschen Einzelhandel aktuell nicht. Forderungen nach einer verpflichtenden Kartenzahlung tauchen zwar immer wieder auf, sind aber bislang nicht gesetzlich verankert.
Trotz fehlender Pflicht entscheiden sich viele Geschäfte bewusst für Kartenzahlungen. Elektronische Zahlungen
Gerade in Stoßzeiten lassen sich Kassenprozesse mit Kartenzahlung effizient und kundenfreundlich steuern.
Um Zahlungen rechtskonform und zukunftssicher abzuwickeln, sind passende Kassensysteme entscheidend. Für den Einzelhandel gelten dabei vor allem diese Anforderungen:
Zusätzlich gibt es bei Flatpay ein mobiles Kartenzahlungsgerät ohne monatliche Grundgebühr. Das Terminal ist für dich kostenlos (0 €) und akzeptiert sowohl Debit- als auch Kreditkarten.
Zu den weiteren Pluspunkten der Flatpay-Geräte zählen:
Bei Flatpay behältst du die Kosten unkompliziert im Blick:
So kannst du Ausgaben jederzeit nachvollziehen – besonders hilfreich im Vergleich zu Anbietern mit schwer durchschaubaren Gebührenmodellen.
Flatpay setzt auf persönliche Betreuung und verlässlichen Service – von Anfang an:
Alltagstaugliche Funktionen erleichtern dir die Organisation und sorgen für einen reibungslosen Ablauf:
Eine gesetzlich verpflichtende Kartenzahlung gibt es im deutschen Einzelhandel aktuell nicht – du hast weiterhin Wahlfreiheit bei den Zahlungsarten. Verpflichtend sind jedoch TSE-zertifizierte Kassensysteme und eine rechtssichere Aufzeichnung deiner Geschäftsvorfälle. Wenn Kartenzahlung zu deinem Geschäft passt, profitierst du von Tempo, Sicherheit und weniger Aufwand in der Buchhaltung. Flatpay bietet dir dazu neutrale, transparente Optionen ohne monatliche Fixkosten.
Mein Tipp: Kommuniziere deine akzeptierten Zahlungsarten klar am Eingang und an der Kasse
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