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Hey, ich bin Rebecca von Flatpay und zeige dir, worauf es bei Gutschriften zur Rechnung ankommt. In wenigen Minuten erfährst du, wie du sie korrekt erstellst und in deiner Buchhaltung souverän handhabst.
Gutschrift zur Rechnung: Definition, Erstellung und praktische Hinweise für die Buchhaltung
Eine sorgfältige Handhabung von Gutschriften ist für Unternehmen unerlässlich, um rechtliche Sicherheit und volle Transparenz in der Buchführung zu garantieren. Gutschriften spielen eine wichtige Rolle bei Retouren, Preisnachlässen oder Bonuszahlungen – sei es, wenn ein Kunde Ware zurückgibt oder nachträglich ein Rabatt gewährt wird. Mit dem zunehmenden Trend zur Digitalisierung rückt auch die Einbindung von Gutschriften in digitale Zahlungsprozesse immer stärker in den Fokus. Moderne Lösungen wie Flatpay sorgen dafür, dass Gutschriften effizient erfasst, korrekt verbucht und zügig ausgezahlt werden.
Im Handels- und Steuerrecht beschreibt eine Gutschrift zur Rechnung ein Dokument, das eine Korrektur oder Anpassung zu einer bereits ausgestellten Rechnung darstellt. Typischerweise wird eine solche Gutschrift erstellt, wenn Leistungen oder Waren teilweise oder vollständig zurückgenommen werden, aber auch bei nachträglichen Preisnachlässen, Rabatten oder Bonusvergütungen.
Während reguläre Rechnungen meist vom leistenden Unternehmen an den Kunden ausgestellt werden, kann im B2B-Kontext die Gutschrift in bestimmten Situationen auch umgekehrt – vom Empfänger der Leistung an den Anbieter – erfolgen. Das ist beispielsweise bei Vermittlungsdienstleistungen oder Provisionsabrechnungen üblich.
Beispiele aus der Praxis:
Eine Gutschrift kommt vor allem in folgenden Situationen zum Einsatz:
Wichtig zu wissen: Das Umsatzsteuerrecht unterscheidet zwischen der „Gutschrift“ als spezieller Abrechnungsart (§ 14 UStG) und der sogenannten „Korrekturrechnung“ oder „Storno-Rechnung“. Entscheidend ist in jedem Fall, dass eine Gutschrift eindeutig als solche bezeichnet ist und stets Bezug auf die ursprüngliche Rechnung nimmt.
Digitale Zahlungsanbieter wie Flatpay erleichtern die Bearbeitung erheblich. Alle Gutschriften und dazugehörigen Transaktionen werden übersichtlich digital dokumentiert, sodass Sie im Buchhaltungsalltag schnell auf alle relevanten Belege zugreifen können.
Für eine Gutschrift gelten die gleichen gesetzlichen Anforderungen wie für Rechnungen gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz. Zu den notwendigen Angaben zählen:
Beispiel für eine Gutschriftenformulierung:
„Hiermit erstellen wir eine Gutschrift zu Ihrer Rechnung Nr. 12345 vom 01.02.2024 über 350,00 € zuzüglich 19 % MwSt., da die gelieferten Waren am 10.02.2024 zurückgegeben wurden.“
Wie Rechnungen müssen auch Gutschriften für steuerliche Zwecke archiviert werden. Viele aktuelle Buchhaltungsprogramme oder Kassensysteme wie Flatpay unterstützen Sie dabei mit automatisierten Abläufen.
Bei der buchhalterischen Verarbeitung stellt sich die Frage: Wird die Gutschrift brutto (inklusive Mehrwertsteuer) oder netto gebucht? Maßgeblich ist, ob die Originalrechnung Umsatzsteuer auswies.
Mit modernen POS-Systemen wie dem Flatpay Kassensystem (inklusive zertifiziertem TSE-Modul) gelingt die buchhalterisch korrekte Verarbeitung solcher Geschäftsvorfälle weitgehend automatisiert. Gerade bei digitalen Zahlungen, etwa im Einzelhandel, ist der Ausgleich oft sofort nachvollziehbar – Gutschriften und Erstattungen sind dabei transparent dokumentiert.
Flatpay ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen, Gutschriften sowie Zahlungen einfach, digital und nachvollziehbar zu verwalten:
Selbstverständlich sind alle Flatpay Geräte PCI PTS und EMV zertifiziert; das POS-System erfüllt zudem alle gesetzlichen Anforderungen durch das integrierte TSE-Modul.
Mit Flatpay profitieren Sie von fairen, transparenten Konditionen und erstklassigem Service:
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