Gutschrift Rechnung einfach erklärt Praxiswissen zur korrekten Erstellung

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September 4, 2025
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Zusammenfassen:

Hey, ich bin Rebecca von Flatpay und zeige dir, worauf es bei Gutschriften zur Rechnung ankommt. In wenigen Minuten erfährst du, wie du sie korrekt erstellst und in deiner Buchhaltung souverän handhabst.

Gutschrift zur Rechnung: Definition, Erstellung und praktische Hinweise für die Buchhaltung

Eine sorgfältige Handhabung von Gutschriften ist für Unternehmen unerlässlich, um rechtliche Sicherheit und volle Transparenz in der Buchführung zu garantieren. Gutschriften spielen eine wichtige Rolle bei Retouren, Preisnachlässen oder Bonuszahlungen – sei es, wenn ein Kunde Ware zurückgibt oder nachträglich ein Rabatt gewährt wird. Mit dem zunehmenden Trend zur Digitalisierung rückt auch die Einbindung von Gutschriften in digitale Zahlungsprozesse immer stärker in den Fokus. Moderne Lösungen wie Flatpay sorgen dafür, dass Gutschriften effizient erfasst, korrekt verbucht und zügig ausgezahlt werden.

Was genau ist eine Gutschrift zur Rechnung?

Im Handels- und Steuerrecht beschreibt eine Gutschrift zur Rechnung ein Dokument, das eine Korrektur oder Anpassung zu einer bereits ausgestellten Rechnung darstellt. Typischerweise wird eine solche Gutschrift erstellt, wenn Leistungen oder Waren teilweise oder vollständig zurückgenommen werden, aber auch bei nachträglichen Preisnachlässen, Rabatten oder Bonusvergütungen.

Während reguläre Rechnungen meist vom leistenden Unternehmen an den Kunden ausgestellt werden, kann im B2B-Kontext die Gutschrift in bestimmten Situationen auch umgekehrt – vom Empfänger der Leistung an den Anbieter – erfolgen. Das ist beispielsweise bei Vermittlungsdienstleistungen oder Provisionsabrechnungen üblich.

Beispiele aus der Praxis:

  • Ein Kunde gibt einen Teil seiner Bestellung zurück  
  • Ein gewährter Rabatt wird nachträglich gutgeschrieben  
  • Bei einem Rechnungsfehler muss der Betrag angepasst werden  
  • Bonuszahlungen im Rahmen langfristiger Geschäftsbeziehungen

In welchen Fällen wird eine Gutschrift zur Rechnung erstellt?

Eine Gutschrift kommt vor allem in folgenden Situationen zum Einsatz:

  • Warenrückgaben und Stornierungen im Nachgang zum Verkauf
  • Später gewährte Preisnachlässe, Rabatte oder Boni
  • Fehler, die bei der Rechnungsstellung unterlaufen sind und korrigiert werden müssen

Wichtig zu wissen: Das Umsatzsteuerrecht unterscheidet zwischen der „Gutschrift“ als spezieller Abrechnungsart (§ 14 UStG) und der sogenannten „Korrekturrechnung“ oder „Storno-Rechnung“. Entscheidend ist in jedem Fall, dass eine Gutschrift eindeutig als solche bezeichnet ist und stets Bezug auf die ursprüngliche Rechnung nimmt.

Digitale Zahlungsanbieter wie Flatpay erleichtern die Bearbeitung erheblich. Alle Gutschriften und dazugehörigen Transaktionen werden übersichtlich digital dokumentiert, sodass Sie im Buchhaltungsalltag schnell auf alle relevanten Belege zugreifen können.

So erstellen Sie eine Gutschrift zu einer Rechnung

Für eine Gutschrift gelten die gleichen gesetzlichen Anforderungen wie für Rechnungen gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz. Zu den notwendigen Angaben zählen:

  • Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger
  • Ausstellungsdatum und fortlaufende Gutschriftsnummer
  • Beschreibung, Menge oder Umfang der zurückgegebenen Waren bzw. Leistungen
  • Nettobetrag, Umsatzsteuersatz und Steuerbetrag
  • Klarer Bezug zur Originalrechnung
  • Der Hinweis, dass es sich um eine „Gutschrift“ handelt

Beispiel für eine Gutschriftenformulierung:

„Hiermit erstellen wir eine Gutschrift zu Ihrer Rechnung Nr. 12345 vom 01.02.2024 über 350,00 € zuzüglich 19 % MwSt., da die gelieferten Waren am 10.02.2024 zurückgegeben wurden.“

Wie Rechnungen müssen auch Gutschriften für steuerliche Zwecke archiviert werden. Viele aktuelle Buchhaltungsprogramme oder Kassensysteme wie Flatpay unterstützen Sie dabei mit automatisierten Abläufen.

Gutschrift von Rechnung abziehen: Brutto oder Netto verrechnen?

Bei der buchhalterischen Verarbeitung stellt sich die Frage: Wird die Gutschrift brutto (inklusive Mehrwertsteuer) oder netto gebucht? Maßgeblich ist, ob die Originalrechnung Umsatzsteuer auswies.

  • Enthielt die Ursprungsrechnung Umsatzsteuer, muss auch die Gutschrift den entsprechenden Steuerbetrag beinhalten (Bruttobetrag).
  • Der Bruttobetrag der Gutschrift reduziert folglich den Gesamtbetrag der ursprünglichen Rechnung; die Umsatzsteuer wird in der Buchhaltung separat erfasst.

Mit modernen POS-Systemen wie dem Flatpay Kassensystem (inklusive zertifiziertem TSE-Modul) gelingt die buchhalterisch korrekte Verarbeitung solcher Geschäftsvorfälle weitgehend automatisiert. Gerade bei digitalen Zahlungen, etwa im Einzelhandel, ist der Ausgleich oft sofort nachvollziehbar – Gutschriften und Erstattungen sind dabei transparent dokumentiert.

Digitale Zahlungsabwicklung und Gutschriften mit Flatpay

Flatpay ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen, Gutschriften sowie Zahlungen einfach, digital und nachvollziehbar zu verwalten:

  • Onlinebezahlung: Akzeptieren Sie Debit- und Kreditkarten – auch online. Gutschriften können Sie direkt über das Onlinebezahlungssystem abwickeln.
  • Zahlungssystem: Statten Sie Ihr Geschäft mit einem mobilen, benutzerfreundlichen Flatpay Terminal aus – für 0 €. Transaktionen und Gutschriften werden übersichtlich und sicher gespeichert. Mehr Informationen unter Zahlungssystem.
  • Kassensystem: Das Flatpay Kassensystem eignet sich für Gastronomie und Einzelhandel mit erweiterten Anforderungen. Neben einer zertifizierten TSE-Integration unterstützt es Tisch- und Lagerverwaltung. Weitere Details finden Sie hier: Kassensystem.

Selbstverständlich sind alle Flatpay Geräte PCI PTS und EMV zertifiziert; das POS-System erfüllt zudem alle gesetzlichen Anforderungen durch das integrierte TSE-Modul.

Klare Konditionen und persönlicher Rundum-Service

Mit Flatpay profitieren Sie von fairen, transparenten Konditionen und erstklassigem Service:

  • Keine monatlichen Fixkosten oder versteckten Gebühren
  • Eine transparente Transaktionsrate:  
    • Bis zu 1,29 % pro Transaktion mit Terminal  
    • Bis zu 1,69 % pro Transaktion mit POS-System
  • Das Flatpay Terminal erhalten Sie kostenlos (0 €); das professionelle POS-System steht zum einmaligen Preis von 1.495 € (Basic) bzw. 2.495 € (Premium) bereit – jeweils inklusive zertifiziertem TSE-Modul
  • Alle Zahlungen werden zügig und täglich ausgezahlt
  • Persönliche Beratung und 24/7-Kundenservice – rund um die Uhr für Sie erreichbar
  • Bereits über 20.000 kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland, Frankreich, Italien, Finnland und Dänemark setzen auf Flatpay

Flatpay macht Kartenzahlungen einfach, transparent und sicher – genau auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir beraten Sie gerne persönlich.

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