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Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland die sogenannte Bonpflicht: Für jeden Geschäftsvorfall mit einem elektronischen Kassensystem ist es seitdem verpflichtend, einen Kassenbon auszugeben – unabhängig davon, welches Zahlungsmittel Ihr Kunde wählt. Ziel dieser Regelung ist es, Transparenz zu schaffen und Manipulationen zu erschweren. Gerade für den Einzelhandel und die Gastronomie ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei der Wahl eines modernen Kassensystems von zentraler Bedeutung.
Mit dem Kassengesetz wurde die Bonpflicht eingeführt, um Steuerbetrug einzudämmen und Kassenvorgänge nachvollziehbar zu dokumentieren. Betroffen sind alle Unternehmen, die elektronische Kassen oder Registrierkassen einsetzen – darunter insbesondere:
Das Kernthema der Bonpflicht ist die Vorbeugung von Umsatzmanipulation. Gleichzeitig wird die Finanzverwaltung bei steuerlichen Prüfungen unterstützt. Wichtig zu wissen: Eine bundesweite Verpflichtung zur Akzeptanz von Kartenzahlungen besteht in Deutschland nicht.
Jeder Kassenbon – oftmals auch als Kassenzettel bezeichnet – muss bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu zählen zum Beispiel:
Der Unterschied zwischen Kassenbon und Quittung:
Ein Kassenbon bestätigt in der Regel die Transaktion an einer elektronischen Kasse. Eine Quittung hingegen – meist auf Wunsch des Kunden erstellt – dient als Empfangsbestätigung für eine Zahlung und ist häufig formloser gehalten.
Nicht nur die Ausgabe eines Bons ist vorgeschrieben – genauso wichtig ist die ordnungsgemäße Aufbewahrung:
Elektronische oder Papier-Bons:
Die Ausgabe elektronischer Bons ist ausdrücklich erlaubt und kann im Alltag eine umweltfreundliche Alternative zu Papier bieten. Entscheidend dabei: Die Daten müssen revisionssicher gespeichert und jederzeit abrufbar sein.
Ein Kassenbon dokumentiert den Geschäftsabschluss an einem Kassensystem – mit allen gesetzlich geforderten Angaben. Die sogenannte Quittungspflicht, häufig als Synonym verwendet, beschreibt die Verpflichtung, für bestimmte Zahlungen einen Beleg auszustellen, insbesondere bei Bargeschäften. Ob im Bäckereicafé oder im Modegeschäft: Es empfiehlt sich, klare Abläufe für die Ausgabe – insbesondere auch für elektronische Bons – in den Arbeitsalltag zu integrieren.
Achten Sie darauf:
Seit 2020 schreibt der Gesetzgeber neben der Bonpflicht auch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für Kassensysteme vor. Moderne Systeme müssen manipulationssicher sowie gesetzeskonform zertifiziert sein.
Digitale Lösungen sorgen für Entlastung:
Seit 2020 ist die Bonpflicht für Unternehmen in Deutschland verbindlich. Sie sorgt für Transparenz und schützt Ihr Geschäft vor Manipulationsrisiken. Kassensysteme mit zertifizierter TSE und vollständigen Pflichtangaben sind heute unerlässlich. Flatpay bietet Ihnen transparente Konditionen, kostenfreie mobile Terminals, moderne POS-Lösungen mit zertifizierter TSE und einen persönlichen 24/7-Service – damit Sie alle Anforderungen zuverlässig und effizient erfüllen.
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